ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Ja, soeben kam die Kündigungsbestätigung (mit sofortiger Wirkung). Aber: Die Karte ist im Onlinebanking nach wie vor sichtbar, auch beim Abruf mit Banking4W erscheint keine Fehlermeldung. :confused:
Der Effekt, dass eine Kündigung nicht sogleich die erhoffte Wirkung zeitigt, ist auch aus dem Mobilfunkbereich bekannt. Man hat dann das unangenehme Gefühl, es mit einer "Klette" zu tun zu haben :o
Hilfreich ist manchmal - und nicht nur im Mobilfunkbereich - der Blick in die AGB der Anbieter, was bei einer Kündigung jeweils zu beachten ist.
Beispielsweise bei der wüstenrot direct (gibt es auch eine Wüstenrot indirect? ) steht in Abschnitt 17 der
Bedingungen für die Visa Kredit- und Visa Prepaid-Karten (im folgenden Visa-Karte) (WB79020VK)
der AGB:
Zitat17.
Kündigungsrecht des Karteninhabers
Der Kunde kann den Visa-Karten-Vertrag insgesamt oder einzel-ne Zusatzkarten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Inhabern von Zusatzkarten steht dieses Recht nur für ihre Karte zu. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn der Kündigende die betroffe-nen Karten an die Bank zurückgegeben hat. Die Benachrichtigung über das Abhandenkommen nach Nr. 8.4. ersetzt die Rückgabe der betreffenden Karte.
(eig. Hervorheb.)
Auch für mich hilfreich ist es zu sehen, welche Erfahrungen andere machen und ich kann daraus für mein Verhalten als Konsument dazulernen.
Deine Kündigung als solche hast du anscheinend schon längst unter Dach und Fach. Es irritiert dich aber anscheinend die randständige Tatsache dass die Karte noch irgendwo "online sichtbar" ist.
Hast du, bartS1975, denn den Eindruck, der fettgedruckte Abschnitt träfe auf deine Situation zu?