ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
Zählen dazu dann auch die ganze Auszahlungen von den Handyverträgen?
Ja, nach meiner Kenntnis ist hier aber nur die Differenz zu den Mindestkosten zu versteuern, sprich: Hat man einen 24-Monats-Vertrag mit Grundgebühren von insgesamt 500 Euro, und das Handy ist 505 Euro wert, muss man nur 5 Euro versteuern.