Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Re: Konto-Prämien versteuern


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    So ein Experte scheint wohl auch bei der Commerzbank-Gruppe tätig zu sein, was dann der Grund sein wird, warum bei manchen Prämien Abgeltungssteuer abgeführt wird.


    Wobei der dann nicht ganz so ein Experte ist. Die Einkünfte werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, der höher oder auch niedriger sein kann, als der Abgeltungssteuersatz. Somit ist die Handhabung der Commerzbank (und teilweise auch der Consorsbank) eigentlich auch nicht richtig.

  • PSD Braunschweig - Vorsicht!


    Die PSD Braunschweig berechnet für Neukunden 5,-€ Gebühr für die Zusendung von Online-PIN, Freischaltcode mTAN, Telefon-PIN. Auf der Internetseite findet man keinen Hinweis auf diese sehr ungewöhnliche Gebühr, die einer Kontoeröffnungsgebühr gleichkommt. Lediglich im Preisverzeichnis steht das kleingedruckt. Mir ist keine weitere Bank bekannt, die eine deratige Gebühr berechent. :mad:
    Auf der Seite dieser PSD wird mit "fair" geworben. :eek:


    Zunächst wurde ich genommen und auch die Werbung in der Familie war kein Problem. Als ich weitere Bekannte werben wollte, wurde das mit Hinweis auf das rückständige Regionalprinzip verweigert. Ich wohne ebenfalls nicht im Gebiet. Damals wurde mir am Telefon gesagt, dass das Regionalprinzip aufgehoben ist. :rolleyes:
    Da die Verzinsung des Tagesgeld (0,05%!) und der anderen Anlagen sehr bescheiden ist, habe ich jetzt das Konto bis auf einen Cent abgeräumt und werde vorerst nichts mehr dort eröffnen.
    Schaun wir mal, ob ich wenigstens die eine noch ausstehende KwK Prämie bekomme. :rolleyes:

    Herbert

  • PSD Bank Westfalen-Lippe


    Die PSD Westfalen-Lippe hält sich leider jetzt auch wieder an das komische Regionalprinzip. Auch hier wurde mir zunächst telefonisch gesagt, dass auch Kunden gernommen werden, die nicht im Gebiet wohnen. Ich wurde genommen und konnte auch ein paar mal weiterwerben. Jetzt wurde mir eine Werbung abgelehnt. :mad:

    Herbert

  • Re: Konto-Prämien versteuern


    Zitat

    Original geschrieben von prämienjäger
    Interessanter Artikel zum Thema, wie man Konto-Prämien richtig versteuert.



    http://www.steuer-schutzbrief.…e-richtig-versteuern.html

    Wie bei allen Veröffentlichungen sind auch bei diesem Artikel grundsätzlich Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen/Behauptungen angebracht.


    Die Formulierung "Die Geld- oder Sachprämien einer Bank stellen nach herrschender Meinung sonstige Einkünfte im Sinn des § 22 Nr. 3 EStG dar." ist schnell hingeschrieben.


    Laut Impressum und Über-uns-Seite (http://www.steuer-schutzbrief.de/ueber-uns-about.html) sind die beiden verantwortlichen Personen keine Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzamtmitarbeiter.

  • Re: Re: Konto-Prämien versteuern


    Zitat

    Original geschrieben von ferris.b Die Formulierung "Die Geld- oder Sachprämien einer Bank stellen nach herrschender Meinung sonstige Einkünfte im Sinn des § 22 Nr. 3 EStG dar." ist schnell hingeschrieben.


    Du bist der Meinung, dass diese Beträge eigentlich über die Abgeltungssteuer versteuert werden müssen? Die Argumentation würde mich interessieren, denn auch wenn das teilweise so gemacht wird, konnte ich sie bisher nicht nachvollziehen.

  • Re: Re: Re: Konto-Prämien versteuern


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Du bist der Meinung, dass diese Beträge eigentlich über die Abgeltungssteuer versteuert werden müssen? [...]

    Dieser Meinung bin ich nicht und kann sie auch, wie Du, nicht nachvollziehen.

  • Wenn ich dieses Urteil (http://www.rechtsportal.de/Rec…rag-Vermittlungsprovision) in Bezug auf die Provision für Lebensversicherung auch auf KwK-Prämien für Banken etc. anwende, dann ist zumindest relativ klar, dass derartige Einnahmen, soweit diese 256€ pro Kalenderjahr übersteigen, steuerpflichtig nach § 22 Nr. 3 EStG sind.


    Was Depotprämien angeht, dann schaue ich am Dienstag oder Mittwoch mal in der Mittagspause in den einschlägigen Kommentaren nach, würde aber einfach mal behaupten, dass ich es in diesem Fall irgendwie steuersystematisch als sinnvoller erachte, dass diese als Kapitaleinkünfte zu klassifizieren sind und entsprechend der Abgeltungsteuer zu unterwerfen sind.

  • net-m


    war abzusehen, dass die das volle Prozent nicht lange halten werden:


    aber fast halbieren ist schon bitter :(
    Und tschuess...

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Zitat

    Original geschrieben von puntigamer
    [...]dass derartige Einnahmen, soweit diese 256€ pro Kalenderjahr übersteigen, steuerpflichtig nach § 22 Nr. 3 EStG sind.[...]

    Und zwar sämtliche derartige Einnahmen, und nicht etwa nur diejenigen jenseits der 256€ (Freigrenze <==> Freibetrag).

  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Und zwar sämtliche derartige Einnahmen, ...


    Zählen dazu dann auch die ganze Auszahlungen von den Handyverträgen? Dann dürfte hier noch einige mehr betroffen sein.

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