Im Zuge der CC-Fondsaktion: blickt jemand genau durch, wie es bei einem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel aussieht.
Man kann eine Schenkung durchführen, z. B. an Geschwister, Freibetrag 20.000 EUR alle 10 Jahre. Bezieht sich der Freibetrag dann auf den Gewinn des Papiers (bei einem konservativen Fonds also ein paar Euro), oder auf den Wert des Fonds, z. B. 100.000 EUR? Meldung ans Finanzamt erfolgt wohl immer.
Dann gibt es einen klassischen Übertrag mit Gläubigerwechsel, dort wird ein fiktiver Verkauf durchgeführt um die Veräußerungsgewinne glattzustellen - also wieder nur ein paar Euro, welche unter die Abgeltungsteuer fallen? Der Wert der Papiere ist egal und das Finanzamt wird hier erst gar nicht informiert?