ZitatOriginal geschrieben von herbert1960
Ehepaare, die zusammen steuerlich veranlagt werden, können auch nur zusammen den Freistellungsauftrag bei einer Bank stellen. Das hat man mir im Finanzamt so gesagt und ist auch irgenwie verständlich.
War das nach 2010? Denn 2010 gab es m.W.diesbezüglich eine Änderung, wonach sehr wohl Einzelfreistellungen möglich sind. Meine Frage ist eben, ob auch eine Mischung möglich ist.