ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von BartS1975
Es steht mal wieder das leidige Thema Steuererklärung an und das noch leidigere Thema "Ausländischer thesaurierender Fonds"...
Die in der Steuerbescheinigung "nur nachrichtlich" angegebenen Beträge müssen ja in die Anlage KAP (Zeile 15 bzw. 51) eingetragen werden. Im Jahr des Verkaufs muss ich dann eine entsprechende Korrektur vornehmen (Zeile 7).
Meine Frage ist ganz simpel: Erfahre ich im Jahr des Verkaufs (z.B. auf der Abrechnung oder auf der Steuerbescheinigung) die Höhe des Betrags, den ich als Korrektur eintragen muss? Wenn nicht, wäre es ja das beste, über bereits versteuerte Beträge ausländischer thesaurierender Fonds genau Buch zu führen?
Nach meinem Verständnis der Besteuerung von Kapitalerträgen in diesem Segment:
Nein, Du musst die ESt-Bescheide sammeln, um im Jahr des Verkaufs die 'doppelt' besteuerten Teile des Verkaufserlöses nachzuweisen und steuermindernd im Jahr des Verkaufs anrechnen zu können.
Du hast allerdings offenbar das Glück, dass Dein Broker Dir 'nachrichtlich' die ausschüttungsgleichen Erträge bescheinigt. Du sparst Dir dadurch die Mühe, die ganzen Zahlen aus dem Bundesanzeiger selber herauszusuchen und dem FA nachweisen zu müssen (wie dies bei vielen ausländischen Thesaurierern mit 'ungünstigem' Geschäftsjahresende der Fall ist).
Aus den genannten Gründen meide ich ausländische Thesaurierer wie der Teufel das Weihwasser. Mir ist die neue 'Einfachheit' der Kapitalertragsbesteuerung seit Einführung der Abgeltungssteuer in diesem Punkt dann doch zu einfach