Commerzbank
Funktioniert die KWK-Aktion mit 2 Prämien auch mit dem OnlineDepot?
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Funktioniert die KWK-Aktion mit 2 Prämien auch mit dem OnlineDepot?
Änderung österreichische Einlagensicherung
http://text.derstandard.at/200…der-Sparer-auf-neue-Beine
Hm? Folgen für VTB und Sberbank?
Re: Änderung österreichische Einlagensicherung
ZitatOriginal geschrieben von kmak
http://text.derstandard.at/200…der-Sparer-auf-neue-Beine
Finde ich verwunderlich, da m.W. nach wie vor die EU-Richtlinie gilt, dass jedes Mitgliedsland pro Person mind. für 100.000 Euro haften muss. Ein privater Fonds kann niemals so sicher sein wie der gesetzlich garantierte.
Re: Re: Änderung österreichische Einlagensicherung
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Finde ich verwunderlich, da m.W. nach wie vor die EU-Richtlinie gilt, dass jedes Mitgliedsland pro Person mind. für 100.000 Euro haften muss. Ein privater Fonds kann niemals so sicher sein wie der gesetzlich garantierte.
In D funktioniert die EU-Sicherung genau so, wie es jetzt in Ö eingeführt werden soll - über einen privatrechtlichen Sicherungsfonds der Banken. Eher ungewöhnlich ist die teilweise direkte Staatsgarantie, wie sie anscheinend bisher bestand.
Re: Re: Änderung österreichische Einlagensicherung
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Finde ich verwunderlich, da m.W. nach wie vor die EU-Richtlinie gilt, dass jedes Mitgliedsland pro Person mind. für 100.000 Euro haften muss. Ein privater Fonds kann niemals so sicher sein wie der gesetzlich garantierte.
Aufgrund der im letzten Jahr beschlossenen Veränderungen zur Einlagensicherung auf EU-Ebene, für deren Umsetzung der EU-Länder bis Juli 2015 Zeit haben, wird es diversen Änderungen in den nationalen Systemen der Einlagensicherung geben. Der Staat wird seine Garantieverpflichtungen generell zurückfahren und den Aufbau privater Sicherungssysteme forcieren, damit er nicht länger für alles finanzielle gerade stehen muss. Österreich ist dabei ein besonderer Fall, da unsere südlichen Nachbar ganz besonders als Garantie-/Bürgschaftsgeber für Banken in die Bresche gesprungen ist (weit stärker als der deutsche Staat). Da man dort jetzt leidvoll realisiert, dass dies nicht immer nur eine 'Papierzusage' ist, sondern echtes Geld kosten kann (Stichwort: HETA), hat dort ein Umdenken eingesetzt: Österreich versucht sich besonders stark aus der Haftung herauszuziehen (aktuell sogar rückwirkend durch entsprechende Gesetzesänderungen, damit man nicht immer weiter in den HETA-Strudel hineingezogen wird) und die Banken in die Verantwortung zu nehmen.
Was dies für VTB und Sberbank bedeutet, wird man erst im Schadensfall konkret sehen. Dass bei diesen Banken ein erhöhtes Risiko besteht, dürfte jedem hier klar sein.
Re: Re: Re: Änderung österreichische Einlagensicherung
ZitatOriginal geschrieben von Louvain
Aufgrund der im letzten Jahr beschlossenen Veränderungen zur Einlagensicherung auf EU-Ebene, für deren Umsetzung der EU-Länder bis Juli 2015 Zeit haben, wird es diversen Änderungen in den nationalen Systemen der Einlagensicherung geben.
Das habe ich durchaus mitbekommen. Nach meiner Kenntnis sollte aber die gesetzliche 100.000-Euro-Garantie (für Deutschland etwa http://de.wikipedia.org/wiki/E…richtung_deutscher_Banken ) nicht angetastet werden. Wenn das jetzt doch der Fall ist, fände ich das schon sehr beuruhigend.
Re: Re: Commerzbank Meilenhöhe
ZitatOriginal geschrieben von Louvain
Guckst Du hier: ...
Danke Dir! Genau das habe ich gesucht.
Consorsbank 3% Depotaktion Neukunde
Die Bedingungen für die 3%-Depotaktion der Consorsbank als Neukunde sind ja folgende:
- Wertpapiere gehen innerhalb von 3 Monaten nach Eröffnung ein.
- 6.000 Euro Depotvolumen wird für mindestens 12 Monate gehalten.
Nach der Eröffnung waren die 3% bereits hinterlegt.
Wenn die Papiere nun im Extremfall kurz vor Ablauf der 3 Monate übertragen werden, gilt der Zinssatz dann trotzdem von Anfang an für volle 12 Monate? Mich verwirrt die 2. Bedingung, da es dann keine 12 Monate mehr sind.
Zinsen werden rückwirkend hinterlegt
ZitatOriginal geschrieben von gobbble
Zinsen werden rückwirkend hinterlegt
Das hat er nicht gemeint, sondern ob man die Wertpapiere schon nach Auslaufen des Aktionszinssatzes wieder verkaufen kann oder tatsächlich erst 12 Monate nach Wertpapiereingang, so wie es die Bedingungen vermuten lassen. Tippe eher auf ersteres, spreche aber nicht aus eigener oder Fremd-Erfahrung, ist also nur eine Mutmaßung.
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