Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlag
ZitatOriginal geschrieben von TeleTreffFan
Warum schaut ihr nicht einfach ins Handelsregister?
Weil ich sowohl der Richtigkeit des Impressums der Consorsbank als auch der Liste zugelassener Kreditinstitute bei der Bafin vertraut habe. Das genügte mir
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Und warum behauptest du dann immer noch, die Consorsbank sei eine französische Bank?
Es wird langsam kindisch.
Ausländische Banken aus dem EWR können in Deutschland eine Niederlassung eröffnen. Wenn eine französische Gesellschaft eine Niederlassung in Deutschland eröffnet, dann unterliegt sie für Rechtsgeschäfte mit Endkunden der deutschen Gesetzgebung. Die Niederlassung hat jedoch keine Rechtspersönlichkeit, somit keine "deutsche" Gesellschaft. Vertragsbeziehungen kommen mit einer französischen Gesellschaft zustande.
Das schreibt jede Finanzmarktaufsicht, jede IHK
"Eine Zweigniederlassung ist keine eigene, vom Unternehmen der Hauptniederlassung getrennte juristische Person. Sie ist rechtlich und organisatorisch Teil des Unternehmens der Hauptniederlassung und insoweit dem Recht der Hauptniederlassung unterworfen. Ist die Zweigniederlassung von einem ausländischen Unternehmen errichtet, so richtet sich ihre innere Verfassung nach dem Gesellschaftsstatut und dem zuständigen ausländischen Recht."
Eben - sie ist "rechtlich und organisatorisch Teil des Unternehmens der Hauptniederlassung" - hier der französischen. Auch dann, wenn ihr Geschäftsgebaren mit Kunden teils deutschem Recht unterliegt.
Eine deutsche Zweigniederlassung einer ausländischen Bank ist keine deutsche Bank.
Im Gegensatz zur Tochtergesellschaft, der eine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt.
So ist beispielsweise die
- Ing Diba AG
- mit Sitz in Frankfurt am Main
- ein bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenes Kreditinstitut
- welches der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung untersteht
..."eine deutsche Bank"
Und die
- Consorsbank (notamment ohne Rechtsform)
- als Zweigniederlassung der BNP Paribas mit Sitz in Paris, Frankreich
- die kein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut ist
- und nicht der gesetzlichen deutschen Einlagensicherung untersteht
... eben ein Teil einer französischen Bank.
Amen.
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Dann ist die Consorsbank eine französische Bank.
Amen..
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Ich hatte das auch immer vermutet
Ist jetzt - angesichts der letzten 20 Beiträge oder so - nicht dein Ernst, oder? :p