Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Ich bin erstaunt, dass nur ich diese Erfahrungen gemacht habe...

    Keine Sorge, Du bist nicht der einzige mit "manuellen Überprüfungen". Kann mich jetzt nicht mehr an konkrete Details erinnern, wann ich sowas hatte, aber ich hatte auch schon öfter das "Vergnügen". Was wirklich exotisches war aber auch von mir nicht aufgegeben worden. Dank der Diskussion hier weiß ich nun wenigstens, daß die Überprüfungen offenbar mit Verdacht auf Geldwäsche zusammenhängen.

  • Würde gerne bei der 1822 ein kostenloses Girokonto eröffnen?


    Gibt es da momentan irgendetwas? (ohne mtl. Geldeingang, jedoch mit der 3,90 Euro Transaktion)

  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Yep, und hier kannst du lesen, weshalb sie es zumindest dir gegenüber nicht tut :D

    Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Dank der Diskussion hier weiß ich nun wenigstens, daß die Überprüfungen offenbar mit Verdacht auf Geldwäsche zusammenhängen.


    Jetzt mal in Ernst: was soll Geldwäsche damit zu tun haben?
    Den Postbank ist doch (gesetzlich) zur Ausführung innert gewisser Fristen verpflichtet.
    Und ich finde, da kann man auch erwarten, dass sie das a) einhalten und b) klar kommunizieren, wenn sie das nicht tun.


    Im übrigen wüsste ich auch nicht, wie und warum die Postbank berechtigt sein sollte, die Transaktionen zu verzögern? Ausser gemäss § 11, 1a des Geldwäschegesetzes. Der allerdings verlangt nicht nur das Vorliegen von "Tatsachen", die auf Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung hindeuten, sondern auch eine Meldung an das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft (bis zu deren Zustimmung die Ausführung der Transaktion tatsächlich zwei Werktage verzögert wird).


    Und mal ehrlich: ist es glaubhaft, dass die Louvain hier wirklich (mehrfach) so gemeldet haben? Für einen Depotkunden mit höherem Depotwert hört sich das noch nach nicht ungewöhnlichen Transaktionen an. Wenn die das mit jedem Kunden machen, der ähnlich wie von ihm geschildert agiert, dann ist das doch ein Witz!?

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Ausser gemäss § 11, 1a des Geldwäschegesetzes. Der allerdings verlangt nicht nur das Vorliegen von "Tatsachen", die auf Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung hindeuten, sondern auch eine Meldung an das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft (bis zu deren Zustimmung die Ausführung der Transaktion tatsächlich zwei Werktage verzögert wird).

    Bei einem Schweizer Fall (zufällig das Postbank-Pendant Postfinance) reichte offenbar schon ein arabischer Vorname im Verwendungszweck...

  • Jetzt weiss ich auch, warum mein Kollege, Schweizer Ex-Banker, wollte dass ich ihm ein paar Tausend EUR lieber ohne ausgefüllte Betreffszeile überweise. :p


    Offensichtlich sind halt auch die bei der Postfinance ziemlich bescheuert. So wie die Amis bei manchen Einreisefragebögen. Sollte doch mittlerweile jedem Terroristen klar sein, dass man als Betreff was unverfängliches wie "Kauf gebrauchtes Handy" oder "166542 Nintendo-Spiele" verwendet. Oder halt gar nichts als Betreff. Das Zurückbehalten der Postfinance dürfte ohnehin illegal sein, wie auch der zitierte Professor andeutet.


    Für die Forderung nach Name, Nationalität, Geburtsdatum und Wohndomizil einer Drittperson, die nicht mal an der Transaktion nicht beteiligt ist, und nur im Betreffsfeld auftaucht (und dies auch noch im völlig üblichen finanziellen Rahmen eines gemeinsamen persönlichen Geschenks), habe ich im übrigen nur... Ausdrücke übrig, die nicht jugendfrei sind.


    Vielleicht gönne ich mir als Postfinance-Kunde den Spass allerdings auch mal, so aus Protest.

  • Geldwäsche


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Jetzt weiss ich auch, warum mein Kollege, Schweizer Ex-Banker, wollte dass ich ihm ein paar Tausend EUR lieber ohne ausgefüllte Betreffszeile überweise. :p


    Das ist nach meiner Erfahrung auch keine empfehlenswerte Vorgehensweise. Meine ersten Kontakte zu einer bankinternen Geldwäschebeauftragten resultierte aus solchen Überweiszungen ohne ausgefüllte Betreffzeile. In der Vergangenheit - also vor Verschärfung der GWG-Bestimmungen - haben meine Frau und ich uns auch höhere Beträge ohne Betreffzeile überwiesen, schließlich wusste wir, wozu die Überweisungen dienten. Da wir unterschiedliche Nachnamen haben, ist für die Bank unsere familiäre Verbindung nicht erkennbar. Wir führen eigenständige Konten und Depots (wobei dies auch Prämiengründe hat, schließlich gibt es bei zwei Depots zweimal eine Prämie für Übertragungen, bei einem Gemeinschaftsdepot nur einmal) und 'schoben' dabei auch höhere Summen nach Wertpapierverkäufen/-tilgungen schon einmal per Überweisung (ohne Betreff) von einem Konto zum anderen. Dies führte - in engem zeitlichen Abstand - zu Anrufen von zwei Brokern, die einmal bei mir und einmal bei meiner Frau sich nach einer Begründung für die - bereits ohne 'manuelle Überprüfung' ausgeführte - Überweisungen erkundigten. Die Telefonate machten deutlich, dass beide Banken daran interessiert waren, etwas 'Plausibles' von meiner Frau bzw. mir zu hören und sich über die gegebene Erklärung sehr 'erleichtert' zeigten. In beiden Telefonaten wurde empfohlen, in der Zukunft stets etwas in die Betreffzeile zu schreiben (konkreter Tipp war in einem Fall 'Rückzahlung Privatkredit'), sonst würde es auch in der Zukunft eventuell wieder zu Nachfragen kommen.


    Um Fragen zur Höhe der überwiesenen Summen gleich vorab zu beantworten: Bei CC haben zwei Überweisungen von je 50k an zwei aufeinander folgenden Tagen ein solches Telefonat ausgelöst. Bei Onvista waren es mehrere - kleinere und größere - Überweisungen innerhalb von acht Wochen, die sich in der Summe zu einem sechsstelligen Betrag kumulierten. Meine Frau und ich achten seitdem darauf, möglichst nur noch Eigenüberweisungen zu tätigen und bei Überweisungen auf das Konto des Partners stets im vierstelligen Bereich zu bleiben und im Verwendungszweck 'Rückzahlung Privatkredit' zu verwenden. Es gab keine weiteren Anrufe von Banken in dieser Angelegenheit.


    Eine direkte Auswirkung der GWG-Bestimmungen auf meinen Zahlungsverkehr hat es allerdings bislang nur bei der Postbank gegeben, die Überweisungen nur nach 'manuellen Überprüfung' verzögert ausgeführt haben. Solche Verzögerungsspielchen hat keine andere Bank praktiziert. Im Gegensatz zu unseren 'Postbank-Groupies' war ich angesichts der Postbank-Spielchen 'not amused'.

  • Re: Geldwäsche


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Eine direkte Auswirkung der GWG-Bestimmungen auf meinen Zahlungsverkehr hat es allerdings bislang nur bei der Postbank gegeben, die Überweisungen nur nach 'manuellen Überprüfung' verzögert ausgeführt haben.

    D.h. die anderen Banken, die auch erst telefonisch nachgefragt hatten, haben trotzdem am nächsten Werktag nach Beauftragung der Überweisung gut geschrieben?


    Das ist in der Tat sehr schnell! Wie gesagt ich hatte mal das selbe Problem bei der Targobank. Da hat es dann, mit zurückdatierter Valuta trotzdem 2 Tage länger bis zur Gutschrift gedauert. Die zurückdatierte Valuta hätten sie sich natürlich sonst wo hin schieben können. Ich konnte ja nicht über das Geld verfügen.

  • Re: Re: Geldwäsche


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    D.h. die anderen Banken, die auch erst telefonisch nachgefragt hatten, haben trotzdem am nächsten Werktag nach Beauftragung der Überweisung gut geschrieben?


    Ja, die Überweisungen waren zum Zeitpunkt der Telefonate bereits gebucht, ausgeführt und auf dem Empfängerkonto angekommen. Beide Banken leiteten die höflichen und 'vorsichtigen' Teöefonate mit dem Hinweis auf die GWG-Bestimmungen ein und wollten nachträgliche Aufklärung.

  • Re: Re: Re: Geldwäsche


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Ja, die Überweisungen waren zum Zeitpunkt der Telefonate bereits gebucht, ausgeführt und auf dem Empfängerkonto angekommen. Beide Banken leiteten die höflichen und 'vorsichtigen' Teöefonate mit dem Hinweis auf die GWG-Bestimmungen ein und wollten nachträgliche Aufklärung.


    So soll es ja auch sein, meinem Empfinden nach (aber auch meiner Interpretation der rechtlichen Rahmenbedingungen):
    Überweisungen ausführen, Fragen kann man hinterher stellen.


    Zumal wir ja alle mehrjährige unbeanstandete Kundenbeziehungen haben und es keine konkreten Hinweise darauf gibt, dass hier "unsauberes" Geld dem Zugriff entzogen werden soll (wie bspw. bei Barauszahlungen), oder eine Straftat als Hintergrund hat.

  • Hallo,
    ich möchte mein Depot von der ING Diba zur comdirect übertragen, da dort auch das Girokonto ist und ich gerne das Depot mit meinem Onlinebanking-Programm verwalten möchte, was bei der Diba nicht möglich ist.
    Das Ganze möchte ich über einen Fondsvermittler laufen lassen, da ich bis auf zwei Aktien nur Fonds im Depot habe. Ich schwanke nun zwischen fondsdiscount.de und fondsvermittlung24.de
    Hat jemand Erfahrungen mit einem von denen, oder idealerweise mit beiden, und kann mir bei meiner Entscheidung weiterhelfen? So wie ich das sehe, sind die Konditionen bei beiden Anbietern mehr oder weniger gleich...

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