ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
So ist es. Nach meinem Rechtsverständnis ist dieser rechtsgültig, sobald er von beiden Seiten unterzeichnet ist, und der Kaufgegenstand ist dann nicht mehr Eigentum des Verkäufers. Der Kaufgegenstand fällt dann mithin auch nicht mehr in die Konkursmasse, wenn zwischen Unterschrift und Bezahlung/Abholung ein etwaiger Konkurs eintritt. Rechtsverdreher mögen mich da bitte korrigieren, wenn ich daneben liege
Die Crux ist aber: Gibt es beim Autokauf in aller Regel überhaupt einen Kaufvertrag oder ist nicht vielmehr eine (einseitige) Bestellung usus?
Das mit der Konkursmasse sehe ich genauso. Und einer Bestellung folgt in aller Regel eine Bestellbestätigung, in welcher der Händler auf seine Verkaufsbedingungen incl. Zahlungsbedingungen verweist.
Autokäufe gibt es schon seit Jahrzehnten, glaube kaum dass da jeder Käufe so sehr auf Kartenzahlung bestand wie im Beispiel hier...