Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Zitat

    Original geschrieben von demichve
    Habe auch schonmal im Beisein des Verkäufers online an seinem PC überwiesen ...
    ( dann schnell Weg und die Überweisung rückgängig machen ;-))


    Eben deshalb würde ich als Verkäufer das bei einer höheren Summe eines unbekannten Kunden nicht akzeptieren.

  • Kannst ja den Händler fragen, ob er bestätigten Scheck akzeptieren würde - allerdings dürfte das nicht kostenlos sein (weiß jetzt aber nicht, ob du oder er oder beide Kosten bei der Ausstellung bzw. bei der Einlösung tragen müssten).


    Ansonsten habe ich Neukauf bei Händler bisher immer per Vorab-Überweisung zumindest des Löwenanteils des Preises zahlen müssen - waren allerdings auch Händler, die schon Jahre Bestand hatten.

  • Re: Wie Autokauf bezahlen?


    Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Frage an die Experten:
    Wie würdet ihr einen Neuwagen/Jahreswagen bei einem Händler bezahlen, der weiter entfernt seinen Sitz hat und ihr aus Sicherheitsgründen nicht so viel Bargeld bei der Bahnanreise mitnehmen wollt? Es geht um ca. 15k € für einen Yaris Hybrid mit Tageszulassung. [...]

    Ich würde entweder das Bargeld mitnehmen und mit einem Mietwagen anreisen und oder aber mit meinen diversen Karten vor Ort den nächstgelegenen ATM leersaugen :D

  • Zitat

    Original geschrieben von demichve
    Habe auch schonmal im Beisein des Verkäufers online an seinem PC überwiesen ...
    ( dann schnell Weg und die Überweisung rückgängig machen ;-))


    Sicher wäre es für den Händler, wenn beide ein Konto bei der Postbank haben, denn da wird in Echtzeit gebucht und der Händler sieht sofort den Geldeingang. Auch bei der HVB kann eine Überweisung auf ein anderes HVB Konto nicht mehr rückgängig gemcht werden. Bei beiden Banken habe ich Giros.

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Kannst ja den Händler fragen, ob er bestätigten Scheck akzeptieren würde - allerdings dürfte das nicht kostenlos sein (weiß jetzt aber nicht, ob du oder er oder beide Kosten bei der Ausstellung bzw. bei der Einlösung tragen müssten).


    Ansonsten habe ich Neukauf bei Händler bisher immer per Vorab-Überweisung zumindest des Löwenanteils des Preises zahlen müssen - waren allerdings auch Händler, die schon Jahre Bestand hatten.


    Ich weiß nicht, ob die meisten der hier bekannten Onlinebanken bestätigte Schecks überhaupt ausstellen bzw. von der Bundesbank besorgen können und vor allem dürfte das einiges an Gebühren kosten.
    Vorabüberweisung ist bei solchen Beträgen lt. ADAC-Anwalt sehr unsicher. Hier ist vor ein paar Jahren ein Opel-Autohaus mit 80-jähriger Tradition in Konkurs gegangen (von dem hatte ich mein derzeitiges Auto gekauft). Letztes Jahr ging in der Nähe ein Audi/WV Händler mit 17 (!) Filialen pleite und der Konkursverwalter ging mit allen Tricks vor und hat einige Käufer um Geld gebracht. In der Zeitung standen dann sogar Kommentare: Selbst schuld, wie kann man so blöd sein, und vorab bezahlen.

    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Ich würde entweder das Bargeld mitnehmen und mit einem Mietwagen anreisen und oder aber mit meinen diversen Karten vor Ort den nächstgelegenen ATM leersaugen :D


    Naja, ein Auto mit 50 € Scheinen zu bezahlen, halte ich für nicht so sinnvoll und man braucht schon sehr viele Karten, um 15k € abzuheben. Wenn das gebührenfrei sein soll, wird es noch komplizierter.
    Ich verstehe nicht, warum man heutzutage solche Beträge umständlich in bar bezahlen soll. Der Händler muß das dann auch zur Bank bringen und hat auch noch das Falschgeldrisiko. Ich kann nachweisen das das Geld vorhanden ist, habe (goldene) Kreditkarten, mit denen ich das bezahlen könnte und ich möchte bei so einem Kaufpreis als kreditwürdiger Kunde und nicht als Bittsteller behandelt werden. Klingt evtl. etwas überheblich, ist es aber nicht.


    So, jetzt habe ich mal bei Banken angerufen. Man kann bei den PSD Banken Hess-Thür. und Koblenz tatsächlich das EC-Karten Limit auf max. 20k € für ein paar Tage hochsetzen lassen. Das gilt zur Sicherheit nicht am ATM, sondern nur beim Händler am Terminal. Evtl. muß der Händler klären, ob sein Terminal so einen Betrag auf ein mal schluckt oder man muss in 2 Teilbeträgen zahlen. Bei CortalConsors kann man das EC-Limit nicht verändern, es liegt für alle Kunden bei 2k €. :rolleyes:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Vorabüberweisung ist bei solchen Beträgen lt. ADAC-Anwalt sehr unsicher.


    Das ist schön, daß der Anwalt das als unsicher ansieht - das weiß aber auch jeder...
    Hat er Dir nicht auch gleich eine gängige/übliche Alternative genannt, wie Autokauf/Bezahlung heutzutage abgewickelt wird?


    Meine Vermutung ist eben, daß es auch heutzutage noch üblich ist, sein Auto entweder mit Vorab-Überweisung oder Barzahlung bei Abholung zu bezahlen.
    Einer trägt eben immer ein kleines Risiko - im Fall der Vorab-Überweisung eben ausnahmsweise mal der Käufer.


    No risk, no fun.

  • Zitat

    Original geschrieben von halix
    Das ist schön, daß der Anwalt das als unsicher ansieht - das weiß aber auch jeder...
    Hat er Dir nicht auch gleich eine gängige/übliche Alternative genannt, wie Autokauf/Bezahlung heutzutage abgewickelt wird?


    Meine Vermutung ist eben, daß es auch heutzutage noch üblich ist, sein Auto entweder mit Vorab-Überweisung oder Barzahlung bei Abholung zu bezahlen.
    Einer trägt eben immer ein kleines Risiko - im Fall der Vorab-Überweisung eben ausnahmsweise mal der Käufer.


    No risk, no fun.


    Der Händler wollte den Brief vorab zusenden, damit ich das Auto vor Ort zulassen kann. Dann hätte ich vorab überweisen sollen und dann könnte ich das Auto mit den Kennzeichen nach Hause fahren. Manche Leute meinen, wenn sie den Brief haben, sind sie auf der sicheren Seite. Das dachte ich auch und war deshalb sehr überrascht, nachdem ich mit dem Anwalt gesprochen hatte. Er hatte mir zur EC- oder Kreditkarten-Zahlung geraten.
    Ich denke, Barzahlung dürfte heutzutage eher bei privaten Verkäufern üblich sein, da man da keine EC-Zahlung durchführen kann.

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Der Händler wollte den Brief vorab zusenden, damit ich das Auto vor Ort zulassen kann. Dann hätte ich vorab überweisen sollen und dann könnte ich das Auto mit den Kennzeichen nach Hause fahren.

    Genauso ist es imho üblich, sollte aber im Kaufvertrag geregelt sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Naja, ein Auto mit 50 € Scheinen zu bezahlen, halte ich für nicht so sinnvoll und man braucht schon sehr viele Karten, um 15k € abzuheben.


    Mit Karten natürlich. Aber unter den vielen Banken, bei denen du bist, ist keine Filialbank oder Comdirect (da sind Auszahlungen am Commerzbank-Schalter möglich)? Es wäre wahrscheinlich kein Problem gewesen, das Geld v.a. in 500-Euro-Scheinen auszahlen zu lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Genauso ist es imho üblich, sollte aber im Kaufvertrag geregelt sein.


    Genau das ist für den Käufer unsicher.
    OK, wir kommen hier etwas vom Thema ab.
    Mir ging es darum, ob jemand schon größere Beträge (10 - 15k €) mit EC-Karte beim Händler (Auto- oder anderer Händler) gezahlt hat und ob es Probleme dabei gab. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Mit Karten natürlich. Aber unter den vielen Banken, bei denen du bist, ist keine Filialbank oder Comdirect (da sind Auszahlungen am Commerzbank-Schalter möglich)? Es wäre wahrscheinlich kein Problem gewesen, das Geld v.a. in 500-Euro-Scheinen auszahlen zu lassen.


    Nun, ich bin u. a. bei der comdirect, HVB, Postbank. Hier kann man nach Anmeldung größere Bargeldbeträge bekommen. Dennoch halte ich das für umständlich und unsicher. Ein Händler will prüfen, ob ich auch mit Unterschrift (ELV) bezahlen kann, wenn ich nachweise, da ich das Geld habe. Das wäre für mich die beste Lösung.

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Genauso ist es imho üblich, sollte aber im Kaufvertrag geregelt sein.

    So ist es. Nach meinem Rechtsverständnis ist dieser rechtsgültig, sobald er von beiden Seiten unterzeichnet ist, und der Kaufgegenstand ist dann nicht mehr Eigentum des Verkäufers. Der Kaufgegenstand fällt dann mithin auch nicht mehr in die Konkursmasse, wenn zwischen Unterschrift und Bezahlung/Abholung ein etwaiger Konkurs eintritt. Rechtsverdreher mögen mich da bitte korrigieren, wenn ich daneben liege ;)


    Die Crux ist aber: Gibt es beim Autokauf in aller Regel überhaupt einen Kaufvertrag oder ist nicht vielmehr eine (einseitige) Bestellung usus?

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