Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Re: Depotübertrag & Verlustverrechnungstopf


    Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Meiner Erfahrung nach geht das. Soll aber wohl bankenabhängig (abgehende Bank) sein, d. h. manche machen's, manche wohl nicht...
    Vielleicht kommen Deine Verlusttöpfe noch. Das kann schon einige Wochen nach dem Wertpapierübertrag sein.


    Deine Aussage hört sich so an, als wenn eine Bank das selbst entscheiden dürfte, ob sie der Anweisung des Kunden folgt und die Töpfe überträgt oder nicht.
    Wenn der Kunde dies angekreuzt hat, dann muss die Bank das auch tun.


    Deine beiden Voraussetzungen sind vollkommen richtig. Die Töpfe können nur mit Wertpapieren übertragen werden (es ist auch egal welche, und wieviele, und die Töpfe müssen auch nicht aus dem zu übertragenden WP stammen), nur die Töpfe ohne WP geht nicht. Und Töpfe können nur übertragen werden wenn sich danach keine WP mehr im abgebenden Depot befinden.
    Was viele Banken auch immer noch nicht wissen, das Depot muss nicht aufgelöst werden, weder damit ein Übertrag von WP durchgeführt werden kann, noch dafür dass die Töpfe übertragen werden können. Das bekommt man nach wie vor oft falsch gesagt, entweder bewusst oder weil der Mitarbeiter es nicht besser weiß.


    Eine Bank kann Dir zwar nach einem ausgehenden Übertrag das Depot kündigen, wenn denen das nicht passt, wie kürzlich hier erwähnt bei Targobank und Commerzbank. Das hat aber nichts mit dem Übertrag zu tun, sondern fällt unter Vertragsfreiheit.
    So wie Du kündigen kannst kann die andere Partei natürlich auch.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Re: Depotübertrag & Verlustverrechnungstopf


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Wenn der Kunde dies angekreuzt hat, dann muss die Bank das auch tun.


    Und wo steht das schwarz auf weiß? Gerichtsurteil, Gesetzestext, BMF-Schreiben oder so? Ohne irgendeinen rechtlichen Nachweis kann die Bank ja einfach das Gegenteil behaupten...

  • Genau das ist das Problem! Es steht nirgends schwarz auf weiß (sofern sich das nicht in letzter Zeit geändert hat). Ich habe mir vor 1-2 Jahren mal den entsprechenden Paragraphen mit dem Verlusttopfübertrag angeschaut (keine Ahnung mehr, welcher das ist). Da war das nicht klar geregelt. Auf meine entsprechende Anfrage bei diversen Banken kam meist die Antwort, daß sie den Verlusttopf auch ohne Depotschließung übertragen würden, obwohl im Gesetz die Möglichkeit des Bestehenlassens des Depots nicht ausdrücklich vorgesehen ist.


    Ich würde einfach erstmal Onvista kontaktieren, wann der VVT-Übertrag erfolgt. Falls sie den nicht übertragen wollen (was ich für unwahrscheinlich halte), dann drohst Du halt mit Schließung. Wenn die dann nochmal einen Übertrag brauchen (ebenfalls unwahrscheinlich) und Du keine Freebuys mehr hast, dann läßt Du zuvor von woanders einfach einen (ausgabeaufschlagfreien) Fondsanteil oder sowas zu Onvista übertragen. Im Gegensatz zu Onvista berechnen die meisten anderen Banken bei Fondskäufen ja keine Transaktionsgebühren.

  • Re: Re: Re: Re: Depotübertrag & Verlustverrechnungstopf


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Und wo steht das schwarz auf weiß? Gerichtsurteil, Gesetzestext, BMF-Schreiben oder so?


    http://www.clearstream.com/ci/…talog/ti03.pdf?yawlang=en (Frage 1.26) sollte fürs erste genügen, denke ich. Aus der Antwort geht m.E. zweifelsfrei hervor, dass das Depot nicht geschlossen werden muss.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Depotübertrag & Verlustverrechnungstopf


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    http://www.clearstream.com/ci/…talog/ti03.pdf?yawlang=en (Frage 1.26) sollte fürs erste genügen, denke ich. Aus der Antwort geht m.E. zweifelsfrei hervor, dass das Depot nicht geschlossen werden muss.


    Danke! Ich werde es damit versuchen. Allerdings ist das auch nicht ganz eindeutig. Man könnte "Übertrag des letzten Depots" auch so interpretieren, dass das Depot aufgelöst werden muss.


    Na mal sehen, was Onvista morgen dazu sagt.

  • netbank Schaltjahres Prämie


    Zitat

    Netbank-/HGWG-Aktion vom 29.2.2012
    Zum Tag, der nur alle 4 Jahre wiederkehrt, hat sich die netbank zusammen mit hier-gibts-was-geschenkt eine tolle Aktion ausgedacht. Die ersten 150 Kontoeröffnungen des kostenlosen netbank Girokontos werden mit einer zusätzlichen Prämie von 292 Euro belohnt. Die Auszahlung erfolgt am nächsten 29.02. im Schaltjahr 2016. Zugegeben, die Aktion erfordert einen langen Atem, allerdings erhalten die 150 schnellsten Kunden einen offiziellen Scheck, der die Auszahlung am 29.02.2016 zusichert.


    Ich habe mir damals ein solches Konto gesichert. Aufgrund der momentanten Situation bei HGWG tendiere ich dazu, das Konto zu kündigen. Ich glaube nicht, dass HGWG die 292€ auszahlen kann. Was meint ihr?

  • Re: netbank Schaltjahres Prämie


    Zitat

    Original geschrieben von McKirk
    Ich habe mir damals ein solches Konto gesichert. Aufgrund der momentanten Situation bei HGWG tendiere ich dazu, das Konto zu kündigen. Ich glaube nicht, dass HGWG jemals die 292€ auszahlen KANN. Was meint ihr?


    Ich bezweifele, ob dieser unseriöse Laden die Prämie tatsächlich auszahlt. Mir wurde vor über einem Jahr ein Teil der Prämie für ein neues Giro von HGWG mit fadenscheinigen Begründungen vorenthalten und die netbank hat mir trotz mehrerer Reklamationen nicht geholfen. Deshalb habe ich mein Giro bei der netbank gekündigt. :mad: :flop:


    Edit: Bezeichnung dieser Firma etwas geändert, die ich weiterhin für unseriös halte. :mad:

    Herbert

  • Re: Re: netbank Schaltjahres Prämie


    Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Ich bezweifele, ob dieser Gaunerladen die Prämie tatsächlich auszahlt.


    Ich auch, wobei mich sehr wundert, dass er immer noch existiert...


    Na ja, hier trifft mal wieder der Satz zu: Totgesagte leben länger...

  • wurde denn damals Cash versprochen oder tolle HGWG-Coins? wenn letzteres würde ich nicht davon ausgehen, dass das irgendwas wert sein wird.


    der laden existiert wohl noch, weil die meisten ihre ansprüche nicht entsprechend geltend machen bzw. schon innerlich abgeschrieben haben. ansonsten wäre sofort schicht im schacht.

  • @all Ich empfehle, Bezeichnungen wie "Gaunerladen" für eine namentlich genannte Firma in einem öffentlichen Forum zu vermeiden. Mir ist ein realer Fall bekannt, bei dem der Begriff "Gauner" in einer eBay-Bewertung eine Klage des negativ Bewerteten wegen Beleidung zur Folge hatte. Es stand im Raum, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße (bestimmte Anzahl von Tagessätzen) einzustellen, da der Begriff wohl tatsächlich als grenzwertig eingestuft wird - nur durch den Einsatz eines Anwalts seitens des Beklagten konnte das abgewendet werden.


    Ich bin weder Rechtsgelehrter noch habe ich irgend etwas mit der hier genannten Firma zu tun. Mein gutgemeinter Rat ist aber, das Wort aus dem ursprünglichen Posting und auch im später genannten Zitat zu tilgen - in Eurem eigenen Interesse.


    Sorry für leichtes OT.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!