Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Re: comdirect und Steuern


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Ich behaupte mal, dass sie dazu sogar verpflichtet sind. "Nebenkosten" von Käufen und Verkäufen waren jedenfalls auch schon weit vor der Abgeltungssteuer steuermindernd, gleiches gilt für Depotkosten.


    Daß die Nebenkosten an sich steuermindernd angesetzt werden dürfen, bestreite ich auch gar nicht. Hatte ich nur nicht mehr so ganz auf dem Schirm.
    Aber daß die Banken Kauf- und Verkaufskosten von sich aus einrechnen bei der Berechnung der AgSt???
    Deine Erwähnung der Depotkosten sind ein gutes Beispiel - klar, steuermindernd weil Kosten. Aber (auch) diesen Posten kann die Bank ja nun wahrlich nicht von sich aus einsetzen? Spätestens bei den Depotkosten geht das doch nur über die persönliche Steuer-Erklärung.


    Und wenn Banken Kauf- und Verkaufskosten gleich mit selbst einrechnen, ergeben sich gleich weitere Fragezeichen bei mir:


    a) Werden diese Kosten bei Depotüberträgen sauber mit übertragen?


    b) Wie sollen z.B. die Kaufkosten überhaupt aufgeteilt werden? Schließlich ist es ja unwahrscheinlich, daß ich später genau dieses gekaufte Paket wieder in dieser Anzahl verkaufe...Sollen die Kaufkosten auf die Anzahl der gekauften Stücke aufgeteilt werden? Womit sich dann quasi ein neuer (steuerlicher) Kaufkurs ergibt?

  • Re: Re: Re: comdirect und Steuern


    Zitat

    Original geschrieben von halix
    Daß die Nebenkosten an sich steuermindernd angesetzt werden dürfen, bestreite ich auch gar nicht. Hatte ich nur nicht mehr so ganz auf dem Schirm.
    Aber daß die Banken Kauf- und Verkaufskosten von sich aus einrechnen bei der Berechnung der AgSt???


    Wieso denn nicht? Diese Gebühren mindern ja den Gewinn. Ich fände es merkwürdig, wenn diese Kosten nicht vom Gewinn abgezogen würden - dann wäre die Abgeltungssteuer ja für die Katz, weil sowieso jeder eine Steuererklärung einreichen müsste, um den tatsächlichen Gewinn mitzuteilen.


    Zitat

    Original geschrieben von halix
    Deine Erwähnung der Depotkosten sind ein gutes Beispiel - klar, steuermindernd weil Kosten. Aber (auch) diesen Posten kann die Bank ja nun wahrlich nicht von sich aus einsetzen? Spätestens bei den Depotkosten geht das doch nur über die persönliche Steuer-Erklärung.


    Seit Einführung der Abgeltungssteuer hatte ich nie ein kostenpflichtiges Depot, aber ich vermute, Depotkosten sind irgendwo in der Steuerbescheinigung vermerkt.


    Zitat

    Original geschrieben von halix
    Und wenn Banken Kauf- und Verkaufskosten gleich mit selbst einrechnen, ergeben sich gleich weitere Fragezeichen bei mir:


    a) Werden diese Kosten bei Depotüberträgen sauber mit übertragen?


    Davon gehe ich mal aus. Alles andere dürfte einen Fehler darstellen.


    Zitat

    Original geschrieben von halix
    b) Wie sollen z.B. die Kaufkosten überhaupt aufgeteilt werden? Schließlich ist es ja unwahrscheinlich, daß ich später genau dieses gekaufte Paket wieder in dieser Anzahl verkaufe...Sollen die Kaufkosten auf die Anzahl der gekauften Stücke aufgeteilt werden? Womit sich dann quasi ein neuer (steuerlicher) Kaufkurs ergibt?


    Ja, die Kaufkosten erhöhen den Preis pro Stück. Normalerweise wird im Depot als Einstandspreis immer der Gesamtbetrag (entweder des Bestands oder pro Stück) angegeben (jedenfalls bei allen mir bekannten Brokern), also nicht die Kosten vor Kaufgebühren.

  • Hier geht es jetzt aber heftig durcheinander. Ich verstehe ja, dass man sich nur für die Bereiche interessiert, die einen direkt betreffen, aber dann sollte man auch nur zu diesen Bereichen etwas sagen.


    Wir sind kein Steuerforum, so dass wir die Thematik Abgeltungssteuer nicht in allen Details vertiefen sollten. Daher nur kurz:


    Mit Einführung der Abgeltungssteuer gab es einen Systemwechsel in der Besteuerung von Kapitalerträgen. Banken wurden faktisch - zumindest für die meisten Fälle - zur Außenstelle des Finanzamts und erledigen - bis auf Sonderfälle und die Günstigerprüfung - die endgültige Besteuerung privater Kapitalerträge. Sie berücksichtigen dabei die im Zshg der Kapitalerträge enstandenden Anschaffungs- und Veräußerungskosten bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Steuerhöhe. Alle anderen früher existierenden Möglichkeiten, die Bemessungsgeundlage zu reduzieren (die sog. Werbungskosten wie Depotkosten, Reisekosten für HV-Besuche etc.), sind dagegen weggefallen.


    Die technische Umsetzung der Berücksichtigung der Kosten wird von den Banken unterschiedlich geregelt. Viele Banken rechnen Anschaffungskosten in den Preis der WP-Position ein, es gibt jedoch auch Banken, die dies nicht tun und alle Kosten mit den Verlusttöpfen verrechnen (also die Kosten werden jeweils separat als 'Verlust' gebucht und erhöhen entweder den Verlusttopf oder führen zu einer sofortigen Steuerrückerstattung). Je nachdem wie die Bank dies handhabt, hat dies auch Auswirkungen auf die Art der Verbuchung von Gebührenrückerstattungen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Alle anderen früher existierenden Möglichkeiten, die Bemessungsgeundlage zu reduzieren (die sog. Werbungskosten wie Depotkosten, Reisekosten für HV-Besuche etc.), sind dagegen weggefallen.


    Das war mir tatsächlich neu. Wie gut, dass es kaum noch kostenpflichtige Depots gibt...

  • Weiß gar nicht, ob ich nun noch was dazu sagen soll... ;)
    Der Restbetrag wurde nach der zweiten Beschwerde aus Kulanz gutgeschrieben mit dem Hinweis, weitere Ersattungen seien weiterhin steuerpflichtig.
    Mein Hinweis, dass sie die Anschaffungsdaten korrigieren sollen, anstatt zukünftige Steuern abzuziehen, wurde ignoriert.


    Ist ja immerhin so, dass ich zum Zeitpunkt des Verkaufs ggf. nicht steuerpflichtig sein könnte, oder einen Freibetrag habe, etc...

  • bankdirekt.at


    Hat sich jemand schon ein für den Depotübertrag geeignetes Wertpapier ausgesucht, das er dann bei der bankdirekt.at spesengünstig verkaufen oder auslaufen lassen kann?

  • CC


    Fondsverkauf z. B. heute bis 12-13 Uhr
    Valuta Mittwoch
    wenn ich schon am Dienstag überweise, welche Zinsen fallen dann an?




    Zinssatz für eingeräumte Kredite (Effektenlombardkredit)*


    5,75% p.a. (effektiv: 5,88% p.a.)



    Oder




    Zinssatz für geduldete Überziehungen**


    11,75% p.a. (effektiv: 12,28% p.a.)

  • Depotübertrag & Verlustverrechnungstopf


    Ich weiss, die Diskussion gab es vor einiger Zeit schon mal. Kann mich aber nicht an den Ausgang erinnern...


    Die Frage: Kann man Verlusttöpfe übertragen ohne das Depot aufzulösen?


    In den Formularen steht ja zumeist drin, dass man den Gesamtbestand übertragen aber nicht, dass man das Depot schließen muss. Ich dachte also, das ginge so.


    Jetzt habe ich allerdings alle Wertpapiere meines OnVista-Depots nach Consors übertragen ohne das OnVista_depot zu schließen. Dabei wude allerdings die Verlusttöpfe nicht mit übertragen, obwohl ich das angekreuzt habe.

  • Re: Depotübertrag & Verlustverrechnungstopf


    Meiner Erfahrung nach geht das. Soll aber wohl bankenabhängig (abgehende Bank) sein, d. h. manche machen's, manche wohl nicht. Zwingende Voraussetzungen sind in jedem Fall: es muß etwas übertragen werden und es muß sich um den Gesamtbestand des Depots handeln. Ein Übertrag eines leeren Depots reicht also nicht.


    Vielleicht kommen Deine Verlusttöpfe noch. Das kann schon einige Wochen nach dem Wertpapierübertrag sein.

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