Re: Re: comdirect und Steuern
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Ich behaupte mal, dass sie dazu sogar verpflichtet sind. "Nebenkosten" von Käufen und Verkäufen waren jedenfalls auch schon weit vor der Abgeltungssteuer steuermindernd, gleiches gilt für Depotkosten.
Daß die Nebenkosten an sich steuermindernd angesetzt werden dürfen, bestreite ich auch gar nicht. Hatte ich nur nicht mehr so ganz auf dem Schirm.
Aber daß die Banken Kauf- und Verkaufskosten von sich aus einrechnen bei der Berechnung der AgSt???
Deine Erwähnung der Depotkosten sind ein gutes Beispiel - klar, steuermindernd weil Kosten. Aber (auch) diesen Posten kann die Bank ja nun wahrlich nicht von sich aus einsetzen? Spätestens bei den Depotkosten geht das doch nur über die persönliche Steuer-Erklärung.
Und wenn Banken Kauf- und Verkaufskosten gleich mit selbst einrechnen, ergeben sich gleich weitere Fragezeichen bei mir:
a) Werden diese Kosten bei Depotüberträgen sauber mit übertragen?
b) Wie sollen z.B. die Kaufkosten überhaupt aufgeteilt werden? Schließlich ist es ja unwahrscheinlich, daß ich später genau dieses gekaufte Paket wieder in dieser Anzahl verkaufe...Sollen die Kaufkosten auf die Anzahl der gekauften Stücke aufgeteilt werden? Womit sich dann quasi ein neuer (steuerlicher) Kaufkurs ergibt?