ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Hm? Unter dem Link steht genau das Gegenteil... Aber da steht nicht, ob nicht vielleicht das bankeigene Buchungssystem abgeschaltet werden darf
Mhm...
"Im Überweisungsrecht des BGB gelten als „Bankgeschäftstage" diejenigen Werktage (außer Sonnabende), an denen alle an der Überweisung beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben. Geschäftstag ist danach jeder Tag, an dem das an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligte Kreditinstitut den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhält.
Nationale oder regionale gesetzliche Feiertage (= Fronleichnam, meine Anmerkung) bei einem der in der Überweisungskette zwischengeschalteten Kreditinstitut zählen also bei der Ausführungsfristberechnung nicht mit (§ 675n Abs. 1 BGB). Für Überweisungen beginnt daher die dreitägige Ausführungsfrist erst an einem Bankgeschäftstag. Im Umkehrschluss sind deshalb diejenigen Tage als Bankfeiertage anzusehen, an denen bei einem an der Überweisung beteiligten Kreditinstitut gewöhnlich geschlossen ist. Deshalb zählen nationale oder regionale gesetzliche Feiertage bei der Ausführungsfrist nicht mit."
Die Ziraatbank sitzt in Frankfurt, Hessen.