Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Depotübertrag DAB bank


    Hallo,


    weiß jemand, ob man die ins Depot eingebuchten Goldbarren bei der DAB bank (die auch über eine WKN verfügen) auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen kann? Vermutlich nicht, oder?


    Gruß


    The Muppet

  • Zinsgutschriften bei Überweisungen


    Seit Jahresbeginn ist's ja so, daß Überweisungen nur noch eine Regellaufzeit von einem Banktag haben dürfen und das scheint ja auch gut zu klappen. Falls man nicht gerade über's Wochenende überweist gibt's ja nunmehr keine Tage, in denen eine Überweisung nur in der Luft hängt. Welche Auswirkungen hat das auf Zinsgutschriften bei einer Überweisung?


    Zur Anwendung kommt hierzulande offenbar die sogenannte deutsche (kaufmännische) Zinsmethode, die nur bei Spareinlagen (Sparbuch, Sparplan und anderen kündigungs- und abhebungsbeschränkten Sparmethoden) eine Verzinsung am ersten Tag und keine Verzinsung am letzten Tag vorsieht. Bei Sichteinlagen (Girokonto, Tagesgeldkonto,...) wird ja umgkehrt der erste Tag (Eingangstag) nicht verzinst, der letzte Tag (Abgangstag) hingegen schon.


    Sehe ich das richtig, daß bei wochenendfreien Überweisungen zwischen eigenen Sichteinlagen in der Regel genau ein zinsfreier Tag entsteht, nämlich der Eingangstag auf dem Zielkonto? [Bis nach dem letzten Abschnitt dachte ich noch, daß es gar keine zinsfreien Tage mehr gäbe, aber das kann ja nach wie vor nur bei taggleichem Ab- und Eingang der Fall sein, also höchstens bei bankinternen Überweisungen.]

    Je suis Charlie

  • Na der Kunde wird natürlich verlieren - und das völlig zurecht.


    Wie kann man nur so dämlich sein?


    "Beim unverhofften Multimillionär sorgte die Geldflut für hektische Betriebsamkeit. Er überwies prompt 9.999.999,99 Euro auf ein anderes Konto. "

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Na der Kunde wird natürlich verlieren - und das völlig zurecht.


    Wie kann man nur so dämlich sein?


    "Beim unverhofften Multimillionär sorgte die Geldflut für hektische Betriebsamkeit. Er überwies prompt 9.999.999,99 Euro auf ein anderes Konto. "


    Naja, in erster Istanz hat der Kunde gewonnen, aber die comdirect geht in Berufung. :rolleyes:
    Anscheinend hat der Kunde gedacht, dass er Geld gewonnen hat. :D

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Naja, in erster Istanz hat der Kunde gewonnen


    Nun, Erstinstanzen treffen öfter merkwürdige Entscheidungen.


    Wie heißt es so schön: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Hier ist es wohl eher "Dämlichkeit" - wenn er dachte, er hätte den Betrag gewonnen, ist er noch dämlicher als ich (bisher dachte). ;)

  • Es sei und bleibt wohl auch dahingestellt, ob er tatsächlich an einen Gewinn gedacht hat oder vom unverhofften Reichtum zumindest quasi einen Finderlohn woandershin verschoben hat in der Hoffnung, daß bei einer solchen Riesensumme die Differenz nicht auffallen werde. Zur Verfügung gehabt hat der Empfänger die vollen 200 Millionen ja auch bis zur Rückbuchung seitens der Bank, also über Nacht. Ergo müsste er der Bankargumentation folgend auch für das Gefühl des dreistelligen Millionärs seinen Überziehungsobulus bezahlen. Seitens der Bank wäre ich zufrieden, wenn ich den Betrag vollständig wieder vereinnahmt hätte und würde den Teufel tun das an die große Gerichtsglocke zu hängen. Sowas wie ein Finderlohn müsste einem solchen Kunden zugestanden werden, ersatzweise etwas in ähnlicher Höhe als Ausgleich für die wahrscheinlich lebenslang anhaltenden seelischen Schmerzen. Man wird ja nie wieder aus dem Kopf bekommen, ob man es nicht vielleicht doch irgendwie hätte schaffen können seinen Lebensabend mit dem Fehler nach eigenen Wünschen zu gestalten. (-:=

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Ergo müsste er der Bankargumentation folgend auch für das Gefühl des dreistelligen Millionärs seinen Überziehungsobulus bezahlen.


    Hä? Es geht darum, dass er bei einer ganz offensichtlichen Fehlbuchung, die immer mal auftreten kann, einen Teil des Betrags beiseite geschafft hat. Als die Bank die Fehlbuchung korrigiert hat, war das Konto somit im Soll. Also haftet dafür ganz eindeutig der Kunde. Es kann mir niemand erzählen, dass ein Normalverdiener denken könnte, es hätte seine Richtigkeit, wenn plötzlich 200 Mio. Euro auf seinem Konto sind, sorry.


    Ich bleibe dabei: Einen Teil des Geldes auf ein anderes Konto zu überweisen, war absolut hirnrissig - dämlicher geht es kaum.

  • Es war aber immerhin eine Fehlbuchung der Bank. Wieso sollte der Kunde für Fehler der Bank zahlen? Die Bank hätte ihn auch informieren können, dass es sich um einen Fehler handelt, verbunden mit der Bitte um Rücküberweisung des Geldes. Dieser Bitte wäre der Kunde dann wahrscheinlich auch nachgekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Es war aber immerhin eine Fehlbuchung der Bank. Wieso sollte der Kunde für Fehler der Bank zahlen?


    Für den hat er ja nicht gezahlt. Er hat dafür gezahlt, dass er Geld, dass ihm nicht gehört, auf ein anderes Konto überwiesen hat. Es gibt einen deutlichen rechtlichen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!