Wobei es sich bei Bargeldeinzahlung durchaus anders verhalten könnte, denn hier kommt die Bank ja eben sofort in den Besitz, daher wäre eine Wertstellung am Samstag oder ggf. Sonntag zumindest möglich (anders als bei Überweisungen, wo es ein eindeutiges Indiz wäre, dass der Betrag in Wirklichkeit schon am letzten Bankarbeitstag eingetroffen ist).
Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)
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Original geschrieben von speeny
Glaubst Du oder weißt Du das? [...]Die Abkürzung "imho" ist dir anscheinend noch nicht geläufig...
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Original geschrieben von BartS1975
Wobei es sich bei Bargeldeinzahlung durchaus anders verhalten könnte, denn hier kommt die Bank ja eben sofort in den Besitz, daher wäre eine Wertstellung am Samstag oder ggf. Sonntag zumindest möglich (anders als bei Überweisungen, wo es ein eindeutiges Indiz wäre, dass der Betrag in Wirklichkeit schon am letzten Bankarbeitstag eingetroffen ist).Genau so sehe ich das auch, deshalb ja auch das Infragestellen der Schärfe deiner Aussage hinsichtlich des generellen Nicht-Buchens deutscher Banken am WE.
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Buchungstage (nicht Valutatage) sind auch Samstag und Sonntag bei Überweisungen. Wenn es um die Wertstellung von Bargeldtransaktionen geht, ist es auch am Wochenende erlaubt. Die örtliche Sparkasse zeigt Abbuchungen am Geldautomat mit Valuta Samstag bzw. Sonntag. Deshalb ist es nur gerecht, dass Einzahlungen am Samstag bzw. Sonntag umgekehrt richtig valutiert werden (auch am Wochenende).
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Original geschrieben von Eldschi
Genau so sehe ich das auch, deshalb ja auch das Infragestellen der Schärfe deiner Aussage hinsichtlich des generellen Nicht-Buchens deutscher Banken am WE.Es ging in der Diskussion ja auch um Überweisungen. Irgendwer hatte dann Bareinzahlungen ins Spiel gebracht - das ist aber ein ganz anderes Thema, was gar nicht behandelt wurde.
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Original geschrieben von jonabiel
Buchungstage (nicht Valutatage) sind auch Samstag und Sonntag bei Überweisungen.Das würde wie gesagt bedeuten, dass die Bank das Geld schon am Freitag erhalten hat (außer ggf. bei Überweisung von einem anderen Konto derselben Bank oder manchmal Bankengruppe). Sprich, eine Überweisungsbuchung am Samstag oder Sonntag spricht nicht für eine Bank, sondern ganz verhement gegen sie, weil sie bis zu drei Tage (-> Freitag bis Montag) dafür verwendet, um mit dem Geld Zinsen zu erwirtschaften.
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Bei Eingang am gleichen Tag wie die Erledigung bei der Absenderbank darf die Empfängerbank den Eingang um einen Geschäftstag verzögern. Manche Banken tun es auch. Und es muss auch nicht immer am Samstag mit Valuta Montag gebucht werden. Alle Eingänge nach ca. 11 Uhr 40 werden auf meinem Konto bei der Degussa Bank am Samstag gegen 05 Uhr 40 gebucht mit Valuta Freitag. Es ist also alles möglich, auch bei Überweisungen und nicht nur bei Bargeldeinzahlungen.
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Original geschrieben von jonabiel
Bei Eingang am gleichen Tag wie die Erledigung bei der Absenderbank darf die Empfängerbank den Eingang um einen Geschäftstag verzögern. Manche Banken tun es auch.Bei Buchung am Samstag und Sonntag ist es aber eben bewiesen. Zumindest ich würde das einer Bank bei Wertstellung am Montag negativ anrechnen.
Wenn dagegen am Freitag überwiesen und am Montag gebucht wird (dann natürlich inkl. Wertstellung), ist es nicht sicher, ob das Geld bereits am Freitag oder erst am Montag eingegangen ist. Und wie heißt es so schön: Im Zweifel für den Angeklagten.
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Mal kurz eine Rückmeldung zur Aktion der Ing-Diba, wo man 100 Euro Prämie für ein neues Girokonto bekam nach drei Gehaltseingängen. Heute war ein Brief der Ing-Diba im Kasten, dass sie sich bedanken, dass ich das Konto jetzt als Gehaltskonto nutze und sie mir die Prämie überwiesen hätten. Und siehe da, die 100 Euro sind jetzt schon auf dem Konto. Und nicht erst nach drei Gehaltseingängen, sondern wenige Tage nach dem zweiten Gehaltseingang :top:
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Original geschrieben von Eldschi
Die Abkürzung "imho" ist dir anscheinend noch nicht geläufig...Ich zitier Dich mal:
ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
Jetzt wo du's sagst... Man achte doch immer auf die FeinheitenEdit: zur Wertstellung von Bareinzahlung gibt es zwar anscheinend keinen Gesetzestext, wohl aber das BGH-Urteil XI ZR 54/88.
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