Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • https://www.qipu.de/help/249/


    "Energieanbieter, Versicherungen und Finanzen
    Für diese Produkte kann der Überprüfungszeitraum bis zu 4 Monate dauern. Da in diesem Bereich hohe Beträge ausbezahlt werden, müssen sich die Händler vor Betrug und Missbrauch schützen."


    Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Ich meinte die aktuelle Aktion auf gehalts-konto-kostenlos.de
    Vor diese Seite wird vom WOT im Firefox sogar gewarnt.

    Ich habe mir dieses Addon einmal angesehen. Die Warnung kann ich nicht nachvollziehen. Die andere Seite wird von den WOT Usern als zuverlässig bewertet und diese nicht. Das ist merkwürdig, denn beide Seiten werden von derselben Firma betrieben. Sicherlich ist durch die fehlende Zustimmpflicht die Website gehalts-konto-kostenlos schlechter umgesetzt, aber dass die Firma sich bei den Kunden der einen Website unseriös und bei den Kunden der anderen seriös verhält, kann ich mir nicht vorstellen.


    Zu gehalts-konto-kostenlos gibt es in WOT übrigens noch einen Kommentar, wo der User angibt, dass die Netbank eine Zusammenarbeit mit der Website/Firma bestätigt hat. Auf Schnäppchen Seiten habe ich auch schon das Wort "Kooperation" gelesen.


    Die Problematik ist aber nicht unbedingt die Seriösität der Firma, sondern die Neukundendefinition. Es gab bestimmt noch mehr Ex-Kunden, die ihre Prämien nicht erhalten haben. Dabei sehe ich die Schuld nicht unbedingt bei dem Vermittler oder der Netbank. Die Netbank scheint aber bereits darauf reagiert zu haben und hat die Klausel etwas überarbeitet.


    Anfangs hieß es wahrscheinlich:
    Als Neukunde gilt, wer noch keine Kontobeziehung zur netbank unterhalten hat.


    Seit mindestens 20.04.2011 gilt:
    Als Neukunde gilt, wer in den letzten 24 Monaten keine Kontobeziehung zur netbank unterhalten hat.


    Die Neuregelung ist meiner Meinung nach nicht zum Nachteil der Kunden. Die alte Fassung könnte man nämlich auch so interpretieren, dass Ex-Kunden generell nicht prämienberechtigt waren.

  • 1822


    Die 1822 hat aufgrund einer Kündigung heute mein Konto mit 8,63 belastet, obwohl ich dazu nie eine
    Einzugsermächtigung erteilt habe.
    Das Konto stand bei der Kündigung auf null, ich habe lediglich den Geldeingang für Aug. vergessen.
    Das sind aber auch keine 9 Eur.


    Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn ich mir das Geld zurückhole? Wer hat da schon Erfahrungen?

  • Also wenn Du ein Tagesgeldkonto bei denen hattest, dann hast Du auch garantiert eine Einzugsermächtigung von Deinem Referenzkonto im Kontoantrag unterschrieben. Ohne diese Einzugsermächtigung wird das Konto nicht eröffnet. Ich hatte den Passus schon mehrfach durchgestrichen und jedes mal wurde das Konto erst eröffnet, als ich einen Antrag ohne entsprechende Streichungen eingereicht habe.


    Bevor ich die große Keule des Lastschriftswiderrufs raushole, würde ich immer erstmal nachfragen, wofür der Einzug erfolgte. Wenn ich dann immer noch der Meinung bin, daß der Einzug unberechtigt war, setze ich noch eine Frist für deren Erstattung. Frühestens danach würde ich die Lastschrift widerrufen.

  • Re: 1822


    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn ich mir das Geld zurückhole?


    Im Grunde dasselbe wie bei jeder anderen Lastschriftrückgabe auch. Stellt sich heraus, dass die Rückgabe ungerechtfertigt war trägst du alle Kosten die damit im Zusammenhang stehen:


    - Bankspesen für die Rückgabe, denn die werden automatisch dem Empfänger belastet.
    - alle Bearbeitungskosten
    - und natürlich den geschuldeten Betrag nebst Zins


    Der Vorschreiber hat bereits einen guten Rat gegeben. Kann es denn sein, dass für die kurzzeitige Kontounterdeckung Sollzinsen angefallen sind? Falls kein Zinssatz vereinbart war können die u U schon einigermassen zu Buche schlagen. Manche Institute langen da mit um die 20% zu, die 1822 liegt nach meiner Kenntnis bei ca 16%.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    jedes mal wurde das Konto erst eröffnet, als ich einen Antrag ohne entsprechende Streichungen eingereicht habe.


    Bevor ich die große Keule des Lastschriftswiderrufs raushole, würde ich immer erstmal nachfragen, wofür der Einzug erfolgte. Wenn ich dann immer noch der Meinung bin, daß der Einzug unberechtigt war, setze ich noch eine Frist für deren Erstattung. Frühestens danach würde ich die Lastschrift widerrufen.


    das stimmt, allerdings liegt das mit der Nicht-Eröffnung nicht daran, dass Du die Einzugsermächtigung gestrichen hast, sondern die 1822 akzeptiert grundsätzlich keine Streichungen. Die Erfahrung habe ich gemacht.


    Im übrigen kann es sich eigentlich nicht um ein TG-Konto handeln, da Lola13 ja geschrieben hat, dass er den monatlichen Geldeingang vergessen hat. Ein TG-Konto hat sowas nicht, nur das Giro.



    Ansonsten stimme ich Dir zu. Lola13 sollte dran bleiben. Ungedingt schnell in Erfahrung bringen, wofür die Gebühren sein sollen.
    Wenn die 1822 ihm mitgeteilt hat, wofür die Gebühren genau sind und er noch immer der Meinung ist, dass Teile zumindest nicht berechtigt sind, dann die Bank gleich in Verzug setzen mit 14 Tage Frist, dann danach gleich eine Mahnung mit 14 Tagen Frist.
    Und wenn dann nichts passiert ist, dann kann er die LS langsam zurückgeben und ist noch in den 6 Wochen. Aber dafür muss man sich sicher sein, dass die Forderung auch tatsächlich unberechtigt ist.
    Und ganz wichtig: den unstrittigen Betrag gleich überweisen.

    Viele Grüße


    Martin

  • DAB welches Affiliate-Netzwerk?


    Hallo,
    bei zanox wurde ich leider abgeleht. Wo kann man denn alternative eine Affiliate-Provision für die DAB-Bank bekommen?
    Grüße!

  • Re: DAB welches Affiliate-Netzwerk?


    Zitat

    Original geschrieben von Mikron08
    Hallo,
    bei zanox wurde ich leider abgeleht. Wo kann man denn alternative eine Affiliate-Provision für die DAB-Bank bekommen?
    Grüße!


    Nicht zanox lehnt die Partnerschaft ab, sondern das affiliate Management der DAB bzw die damit betraute Agentur. Insofern kannst du davon ausgehen, dass du auch bei anderen Netzwerken wie affilinet abgelehnt wirst, denn dort prüft natürlich die selbe Agentur.

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