Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Onvista Wetab Aktion


    Zitat

    Original geschrieben von kaputer
    Ist UPS schon bei irgendwem vorbeigerutscht?


    Vorbeigerutscht trifft es exakt, er hat nämllich immer 2 Häuser weiter gehalten... :(
    Aber die Hoffnung stirbt zuletzt! :)

  • CC


    Warum kann man bei CortalConsors dem KwK-Code nur noch bei dem 1,3% TG-KOnto eingeben.
    Wenn ich das 2,1% Neukunden TG eröffnen will, fehlt das Feld für den Code....
    Da ich ja einen Neukunden werbe, sollte er doch auch das Neukunden TG abschließen können :confused:

  • Re: CC


    Zitat

    Original geschrieben von Faro22
    Warum kann man bei CortalConsors dem KwK-Code nur noch bei dem 1,3% TG-KOnto eingeben.
    Wenn ich das 2,1% Neukunden TG eröffnen will, fehlt das Feld für den Code....
    Da ich ja einen Neukunden werbe, sollte er doch auch das Neukunden TG abschließen können :confused:


    Dieses Produkt ist offenbar nicht kundenwerbefähig (auch auf der Kundenwerbe-Seite ist es nicht aufgeführt).

  • Postbankkonto


    Ich möchte verhindern, dass der wegen Insolvenzgefahr in die Schlagzeilen geratene Stromanbieter TELDAFAX noch Geldbeträge von meinem Postbankkonto abbuchen kann.



    Wie läuft der Widerruf einer Einzugsermächtigung bei einem Postbankkonto konkret ab?
    Wie gehe ich am effektivsten vor?


    Hat jemand Erfahrungen dazu ?


    Danke für die Antworten

  • Re: Postbankkonto



    Bei der Bank geht da gar nichts. Du musst Teldafax schriftlich informieren, dass du die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung zurückziehst und ihnen jeden weiteren Zugriff auf dein konto untersagst. Am besten Einschreiben oder Fax mit Faxbestätigung. Dann einfach zurückbuchen, wenn sie trotzdem einziehen.

  • Re: Re: Re: Re: Postbankkonto


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Eindeutig nein. Ein Einschreiben, erst recht mit Rückschein, ist teuer, sagt aber schlichtweg nichts aus - außer, dass irgendeine(!) Sendung des Absenders beim Empfänger angekommen ist, z.B. mit Konfetti als Inhalt...


    Fax ist eine sehr gute Lösung, aber auch kein Allheilmittel. Denn auch wenn die Sendebestätigung sagt, dass das Fax angekommen ist, ist nicht völlig sicher, dass es beim Empfänger auch lesbar war.


    Darum: Immer vom Empfänger eine rasche Bestätigung erbitten. :)


    Imho ist in den letzten Jahren die Rechtsprechung zur Auffassung gekommen, dass auch ein unlesbares Fax in den Empfangsbereich des Empfängers und damit in seine Verantwortung gelangt ist. Auf der eigenen Sendebestätigung sollte dann natürlich auch Teil des Faxinhalts zu lesen sein, und nicht nur das Übermittlungsprotokoll.
    Ansonsten gebe ich Dir recht: Die AUfforderung zur Bestätigung der Kenntnisnahme sollte auf keinem Widerspruch/Kündigungs/Rücknahme-Schreiben fehlen.
    Leider gibts hartnäckige Gesellen, die dazu lange brauchen. Ich gehe dann dazu über, das Fax nach einer gewissen Zeit 2tägig erneut zu schicken, später dann Wiedervorlage täglich (natürlich nur bei Telefonflat und normaler Festnetznummer- siehe 0180 Telefonbuch :-) ). Bis jetzt kam spätestens dann auch von Firmen wie mogelcom oder deviltel die Antwort.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Postbankkonto


    Zitat

    Original geschrieben von harvey
    Imho ist in den letzten Jahren die Rechtsprechung zur Auffassung gekommen, dass auch ein unlesbares Fax in den Empfangsbereich des Empfängers und damit in seine Verantwortung gelangt ist....

    Das wäre mir gänzlich neu. Habe da eher vom genauen Gegenteil gehört.
    Wie dem auch sei, gibt es die Möglichkeit das ganze per "Zustellurkunde" zustellen zu lassen. Und dies ist auch die einzige mir bekannte Möglichkeit, ein Schriftstück mit "beweisfähigem" Inhalt zustellen zu lassen. Ist aber extrem aufwändig.
    Der E-Postbrief, der stark an Bedeutung gewinnen dürfte, könnte zukünftig evtl. eine weitere Möglichkeit sein.

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