Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Re: Netbank KwK


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Nö: https://www.netbank.de/jubilaeum/


    Hm? Diese Seite scheint nicht mehr aktuell zu sein. Ist die auch ohne Direkt-URL zu erreichen?
    Wenn man auf netbank.de oben rechts auf "Kunden werben Kunden" klickt, werden als Konditionen nur noch die 50€ für den Werber angezeigt. Das vor vor Kurzem noch anders.



    CHRIS

  • Re: Re: Re: Netbank KwK


    Zitat

    Original geschrieben von chris80
    Hm? Diese Seite scheint nicht mehr aktuell zu sein. Ist die auch ohne Direkt-URL zu erreichen?
    Wenn man auf netbank.de oben rechts auf "Kunden werben Kunden" klickt, werden als Konditionen nur noch die 50€ für den Werber angezeigt. Das vor vor Kurzem noch anders.


    Also die "normale" Kundenwerbung lief seit jeher parallel weiter und war auch von der Netbank-Seite aus erreichbar. Die 50 plus 30 Euro sind ja eine, wenn auch schon relativ lange laufende, Sonderaktion.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Als Bestandkunde kann man nach der Übertragung tun und lassen, was man will. Zwar ist nur von einem Verkauf die Rede, mir wäre aber neu, dass eine Rückübertragung bei den x-Prozent-Zinsen-Aktionen nicht erlaubt ist.



    Okay, danke für die Infos!

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Als Bestandkunde kann man nach der Übertragung tun und lassen, was man will. Zwar ist nur von einem Verkauf die Rede, mir wäre aber neu, dass eine Rückübertragung bei den x-Prozent-Zinsen-Aktionen nicht erlaubt ist.


    Verkauf des/r übertragene/n Wertpapiers/e ist "prämienunschädlich" möglich, Übertragung des/der Wertpapiere führt zur Aberkennung der Sonderverzinsung.

  • Re: Consors Depotübertrag


    Zitat

    Original geschrieben von chris80

    4. Ich kann doch davon ausgehen, dass beim Depotübertrag alle historischen Daten meiner Aktien (Einstandkurs, Kaufdatum etc.) korrekt mitübertragen werden? Bei einem Übertrag von Consors zu ING DiBa vor ca. 8 Monaten hat das jedenfalls geklappt.


    Nein, das kannst Du leider nicht.


    Eine Verpflichtung zur Übertragung der "historischen" Daten gibt es durch den Gesetzgeber nur für Wertpapiere, die nach dem 1.1.2009 erworben worden sind. Dennoch klappt die Übertragung dieser Daten teilweise auch bei älteren Wertpapieren, man hat als Kunde jedoch keinen Anspruch darauf der Bank gegenüber. Wenn man bei abgeltungssteuerfreien Wertpapieren (also vor dem 01.01.2009 erworbene Wertpapiere, die nicht durch das BMF als "Finanzinnovationen" eingestuft sind) einen Steuerabzug bei Verkauf, der die Notwendigkeit einer steuerlichen Veranlagung im Folgejahr zur Erstattung des Steurabzugs nach sich zieht, sicher vermeiden will, so sollte man abgeltungssteuerfreie Wertpapiere nicht übertragen, sondern dort liegen lassen, wo sie vor dem 01.01.2009 auch lagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Verkauf des/r übertragene/n Wertpapiers/e ist "prämienunschädlich" möglich, Übertragung des/der Wertpapiere führt zur Aberkennung der Sonderverzinsung.


    Wo steht das? Bist du sicher, dass du das nicht mit FondsSynergy verwechselst? Das wäre schon deshalb sehr merkwürdig, weil der Aktions-Zinssatz bei Bestandskunden ja direkt nach erfolgter Übertragung aktiviert wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Wo steht das? Bist du sicher, dass du das nicht mit FondsSynergy verwechselst? Das wäre schon deshalb sehr merkwürdig, weil der Aktions-Zinssatz bei Bestandskunden ja direkt nach erfolgter Übertragung aktiviert wird.


    In den Bedingungen wird nur der Verkauf erwähnt.


    Der Zinssatz wird zwar sofort "aktiviert", er kann aber auch jederzeit wieder reduziert werden. Dies macht Consors im Falle der "Wegübertragung", ab dem Quartal, in dem das Papier zu einer anderen Bank übertragen wird (ich hatte mich in diesem Jahr - mit einer hübsch ausgedachten Geschichte - diesbezüglich bei Consors erkundigt, da ich meine 7%-Verzinsung durch einen Depotübertragung nicht gefährden wollte und sicher sein wollte, dass die "Wegübertragung" nicht zur Beendigung der Sonderverzinsung führt).


    P.S.: Ich kann nicht sagen, ob Consors es wirklich macht, denn ich habe es nicht darauf ankommen lassen. Ich bin nicht der Typ, der Freude an der Auseinandersetzung mit Banken hat, daher erkundige ich mich im Zweifelsfall vorher und mach nicht einfach etwas mit der Idee, wenn's schiefgeht, dass ich es danach auf dem Beschwerdeweg mit der Bank wieder hinbiege.

  • Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    In den Bedingungen wird nur der Verkauf erwähnt.


    Genau - und eine erneute Übertragung bleibt komplett unerwähnt, ist damit also erlaubt. Oder ist mittlerweile all das verboten, was nicht erwähnt wird? :) Na dann muss ja vorsichtig sein. ;)


    Ich denke, du wurdest von Cortal Consors schlichtweg falsch informiert (ist mir bei einer anderen Sache auch mal passiert). Aber es kann natürlich nicht schaden, trotzdem auf Nummer Sicher zu gehen. :)

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