Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Wie lange hat es bei euch gedauert, ehe ihr von der AMV etwas gehört habt?
    Ich warte nun schon über eine Woche.


    Vielleicht hat mein Berater das nicht weitergegeben. Wirkte auf mich ohnehin nicht kompetent und rief mich einmal um 1 Uhr nachts (!!!) an. Bin aber nicht rangegangen.

  • Re: Re: Re: Re: CortalConsors: FondsSynergy


    Zitat

    Original geschrieben von Stuermer
    Neben derartigen Prämien (FondsSynergy bei Consors, Depotwechsel bei comdirect, Happy Hour Bonus bei Postbank etc pp) sind in der SO im übrigen auch die Vermittlungsprämien im Rahmen von KwK zu erfassen. [...]

    Längere Zeit dachte ich auch, daß diese Einordnung so richtig wäre. Anfang dieses Jahres habe ich dann mit mehreren Stellen in der Finanzverwaltung (u.a. Finanzamt und Landesministerium) Kontakt aufgenommen und konkret nachgefragt, wie Startguthaben und ähnliche Zahlungen von Banken beim Abschluß neuer Verträge in der Steuererklärung richtig anzugeben wären (zunächst habe ich nur nach Zahlungen an den Kunden, der den Vertrag abschließt, gefragt, also keine Zahlungen der Bank an den Werber dieses Kunden).


    Verblüffenderweise konnte keiner der Befragten eine direkte Antwort geben (das erklärt sich vermutlich dadurch, daß erst in den letzten Jahren (nach meiner Wahrnehmung) diese Geld-/Prämienzahlungen vermehrt und mit höheren Beträgen im Marketing der Banken verwendet werden).


    Die Finanzamtmitarbeiter vermuteten (!), daß diese Einkünfte entweder steuerfrei bzw. "nicht steuerbar" seien oder daß es evtl. "einmalige Leistungen" seien (-> Sonstige Einkünfte).


    Auf meine Nachfrage, ob und ggf. wie diese Zahlungen nun in der Steuererklärung anzugeben seien, um später keine Probleme zu bekommen, bekam ich die Antwort, daß sie eher (!) nicht angegeben werden müßten ("kam bisher noch nicht vor"). Um aber absolut sicher zu gehen, könnte ich diese Zahlungen auf einem gesonderten Blatt erklären (also nicht schon in das Formular SO eintragen). Dann wären diese Einkünfte in der Steuererklärung enthalten und der zuständige Sachbearbeiter im Finanzamt würde dann prüfen (müssen), ob und ggf. wie diese Einkünfte in der Steuerberechnung berücksichtigt werden müssen.


    Ein späteres Gespräch mit einem höheren Beamten in einem Landesfinanzministerium ergab, daß die Frage der Besteuerung solcher Zahlungen (dazu zählten z.B. auch Startguthaben bei Mobilfunk-Kartenverträgen) zwar schon auf Länderebene diskutiert worden wäre, daß aber bisher (Frühjahr 2009) insbesondere auch wegen der vielfältigen Ausgestaltungen in der Praxis (z.B. auch Gutschriften von Versandhäusern auf den Rechnungsbetrag der ersten Bestellung) noch keine Lösung gefunden worden wäre, wie eine Besteuerung durchgeführt werden könnte. Deshalb seien diese Einkünfte für selbst abgeschlossene Verträge und übrigens auch (zu meiner Überraschung) Kunden-werben-Kunden-Prämien an den werbenden Kunden zumindest bis auf weiteres steuerfrei.

  • Re: Re: Re: Re: Re: CortalConsors: FondsSynergy


    Zitat

    Original geschrieben von ferris.b
    und übrigens auch (zu meiner Überraschung) Kunden-werben-Kunden-Prämien an den werbenden Kunden zumindest bis auf weiteres steuerfrei.


    Also das widerspricht allem, was ich bisher gehört habe, und ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass das korrekt ist. Wer konkret (Name, Tel., E-Mail o.Ä.) hat dir diese Auskunft gegeben?

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: CortalConsors: FondsSynergy


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Also das widerspricht allem, was ich bisher gehört habe, und ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass das korrekt ist. Wer konkret (Name, Tel., E-Mail o.Ä.) hat dir diese Auskunft gegeben?


    Wer konkret (Name, Tel., E-Mail o.Ä.) hat dir diese Auskunft gegeben? ;)

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: CortalConsors: FondsSynergy


    Zitat

    Original geschrieben von punchcutter
    Wer konkret (Name, Tel., E-Mail o.Ä.) hat dir diese Auskunft gegeben? ;)


    Juristische und Steuer-Websites, Rechtsanwälte, etc. Der Tenor war immer klar: Kundenwerbeprämien im gewerblichen Stil, so wie es bei ferris.b der Fall ist, müssen versteuert werden. Daher kann ich diese Info schlichtweg nicht glauben, bevor ich den Auskunftgebenden selbst kontaktiert habe. Ich kann mir nur vorstellen, dass der vielleicht irgendetwas falsch verstanden oder verwechselt hat. Denn 1000 Fliegen auf dem Kuhfladen irrren normalerweise nicht - dann eher die eine, die auf einem Grashalm sitzt. :)

  • Doch das passt durchaus zusammen:


    "im gewerblichen Stil" bzw. erwerbsmäßig setzt einerseits forlaufende Betätigung und andererseits Gewinnerzielungsabsicht voraus


    Falls beide Tatbestände gegeben sind, besteht in der Theorie tatsächlich Steuerpflicht, deswegen schaut das Finanzamt z.B. ja auch den eBay-Verkäufern auf die Finger.


    Ob und ab wann diese Tatbestände in der Praxis gegeben sind, dass ist in unserem speziellen Fall aber nicht so eindeutig geklärt. Regulierungsbedarf gibt's eigentlich erst, seit das Internet die Organisierte Kundenprämierung ermöglicht :D

  • Zitat

    Original geschrieben von punchcutter
    Doch das passt durchaus zusammen:


    "im gewerblichen Stil" bzw. erwerbsmäßig setzt einerseits forlaufende Betätigung und andererseits Gewinnerzielungsabsicht voraus


    Falls beide Tatbestände gegeben sind, besteht in der Theorie tatsächlich Steuerpflicht,


    Na also. :) (Und nein, es besteht kein Zweifel, dass in diesem Fall beide "Tatbestände" gegeben sind.)

  • Zweifel geltend machen lassen sich bei der fortlaufenden Betätigung: Was unterscheidet zum Beispiel einen hauptberuflichen Finanzmakler von dem Freizeit-Dauerwerber? In dem einen Fall gibt's nen Rahmenvertrag o.ä. mit ein oderer mehreren Firmen über die einzelnen Provisionen und in dem anderen Fall nur eine Folge einmaliger Rechtsgeschäfte. In dem einen Fall ist die fortlaufende Betätigung dokumentiert, in dem anderen nicht.


    Warum mag das Finanzamt eBay? Vielleicht weil da über die Bewertung die fortlaufende Betätigung dokumentierbar ist?


    Und bei Werbeprämien? Tja, wenn ich ein Finanzbeamter wäre und da jemand extra eine Website ;) unterhielte (dafür evt. sogar einen (fort)laufenden Vertrag eingegangen ist), dann würde ich es durchaus drauf ankommen lassen...


    In der Praxis wird aber wohl nicht viel "proaktiv" passieren, solange da nicht klare Vorgaben von oben kommen. Und bei eBay ist das Finanzamt auch erstmal an die Einzelhändler rangegangen, damit da keine Umsätze aus den Büchern rausgehalten werden :D

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