Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Re: Re: Re: Steuerbescheinigungen


    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Ohne die Gesetzeslage genau zu kenn: Da Steuerbescheigungen auf Wunsch des Kunden erstellt werden, und somit eine optionale Dienstleistung der Banken sind, werden die meisten das sicherlich nicht kostenlos versenden. Näheres müsste im jeweiligen PLV zu finden sein.


    Nun, was heißt "auf Wunsch des Kunden"? Die Abgeltungssteuer macht bei vielen Sparern die Steuerbescheninigung(en) nun mal notwendig. Daher gehe ich davon aus, dass sie stets kostenlos sind. Alles andere würde ich als absolute Frechheit empfinden.

  • Re: Re: WICHTIG: Comdirect-Steuerbescheinigungen rechtzeitig anfordern!


    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Das wurde aber schon Anfang November von denen kommuniziert. Dem Zufall kann man bei comdirect übrigens etwas nachhelfen, indem man entsprechende Benachrichtigungsoptionen in den Postbox-Einstellungen setzt. ;)


    Die Steuerinfo in der Postbox wurde von der Comdirect als "Comdirect-News" eingestuft. In dieser Kategerie wird normalerweise Werbung von denen verschickt, daher ist bei mir für solche Post die Benachrichtigungsoption deaktiviert. Meines Erachtens hätte die Steuerinfo in die Kategorie "Termingebundene Nachricht" eingeordnet werden müssen.


    Wie dem auch sei, ich habe erst jetzt durch den Thread von dem Problem mit den zu beantragenden Steuerbescheinigungen erfahren. Und da mein persönlicher Grenzsteuersatz unterhalb des Abgeltungssatzes liegt brauche ich diese (Jahressteuer-)Bescheinigungen. Daher bin ich jetzt etwas besorgt und muß doch nochmal zwei Fragen stellen:


    Das die Bescheinigungen jetzt generell bei allen Banken beantragt werden müssen war ja oben schon zu lesen. Ist es aber generell so, daß der Antrag noch im laufenden Steuerjahr zu stellen ist?


    Dann ist da noch die (ebenfalls schon angesprochene) Frage der Kostenfreiheit: in dem von speeny verlinktem BMF-Schreiben konnte ich auf die Schnelle (d, h. übers Inhaltsverzeichnis und über die Suche mit einigen Stichwörtern) nichts hierzu finden finden. Spontan hatte ich das gleiche wie Eldschi vermutet, d. h. Wuschleistung des Kunden => gebührenpflichtig. Weiß jemand genaueres?

  • Falsch, Pflichtleistung der Banken etc. auf Verlangen des Kunden, Lesen des ersten Abschnitts vor dem Inhaltsverzeichnis hätte gereicht :D

    Zitat

    Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, sind der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält; die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs.

    This posting is entirely made of recycled electrons.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Steuerbescheinigungen


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Nun, was heißt "auf Wunsch des Kunden"?

    Das heisst genau das, was es heisst: Wenn der Kunde es wünscht, bekommt er die Steuerbescheinigung; wenn nicht, dann nicht! Auch die Tatsache, dass Banken diesen Wunsch nicht ablehnen dürfen, ändert nichts daran, dass es der Kundenwunsch ist, der zum Auslösen des Erstellungs-/Versendungsvorgangs führt. Ob man eine etwaige Kostennote als Frechheit empfindet, ist allein die persönliche Sache eines jeden einzelnen.

  • Zitat

    Original geschrieben von speeny
    Falsch, Pflichtleistung der Banken etc. auf Verlangen des Kunden, Lesen des ersten Abschnitts vor dem Inhaltsverzeichnis hätte gereicht :D


    Danke für die Info. Gilt das auch für die Steuerbescheinigung für Kirchensteuerveranlagung (die dürften noch mehr benötigen als die "normale" Steuerbescheinigung)?


    Edit: Und noch eine Frage: Es werden doch weiterhin auch Gebühren (Portokosten, etc.) aufgeführt, die sich anrechnen lassen?

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Steuerbescheinigungen


    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Das heisst genau das, was es heisst: Wenn der Kunde es wünscht, bekommt er die Steuerbescheinigung; wenn nicht, dann nicht! Auch die Tatsache, dass Banken diesen Wunsch nicht ablehnen dürfen, ändert nichts daran, dass es der Kundenwunsch ist, der zum Auslösen des Erstellungs-/Versendungsvorgangs führt. Ob man eine etwaige Kostennote als Frechheit empfindet, ist allein die persönliche Sache eines jeden einzelnen.


    Um die ganze Diskussion zu einem Ende zu bringen :


    Steuer- wie auch Verlustbescheinigungen sind von den Kreditinstituten kostenfrei zu erstellen - zumindest die erstmalige Austellung.


    Wer das Original verbummelt & ein Duplikat anfordert, kann ggf hierfür zur Kasse gebeten werden.


    Daß einige Institute die Steuerbescheinigung automatisch - sprich ohne expliziten Wunsch des Kunden - zusenden, ist deren individuelle Handhabe.
    Verpflichtet sind sie hierzu wohl nicht.


    Verlustbescheinigungen, dh das Schließen der Töpfe zum Jahresende, werden auf jeden Fall nur auf expliziten Wunsch hin ausgestellt, da ansonsten ein Übertrag ins neue Jahr beim selben Kreditinstut stattfindet.



    Die Kostenfreiheit ergibt sich aufgrund der Tatsache, daß das Kreditinstitut hiermit eine ihr vom Staat im öffentlichen Interesse auferlegte Pflicht erfüllt.
    Vgl 1 BvR 1821/97 BVerfG (damals in Bezug auf Freistellungsaufträge).


    Sollte also ein Institut für die erstmalige Ausstellung tatsächlich Kosten in Rechnung stellen, einfach die Angelegenheit einem Anwaltskollegen übergeben & gut ist es.

  • Re: Dresdner Bank


    Zitat

    Original geschrieben von andy320
    Ich kann mich auch noch in das Onlinebanking einloggen,nachdem die Kontoschließung über einen Monat her ist. :flop:

    Die Möglichkeit des nachträglichen Einloggens hat allerdings auch einen Vorteil: Wenn man Homebankingsoftware wie Starmoney, WiSo oder dergl. nutzt, kann diese etwaige mit der Kontoschließung einhergehende Transaktionen noch mitbekommen und das Konto hat in der eigenen Bestandsführung dann einen sauberen Abschluss, während das bei sofortiger Schließung/Löschung des Kontos nicht möglich wäre.

    Zitat

    ...So was umständliches habe ich noch bei keiner anderen Kontoschließung erlebt...

    Anscheinend können Giro-Kontoschließungen nicht (oder zumindest nicht immer) von den Filialen durchgeführt werden. In meinem Fall wurde der Auftrag zur Kontoschließung jedenfalls extra an die Zentrale geschickt. Das bietet wohl einiges an Potential für eine Prozessoptimierung...

  • Hätte zwei Fragen zur Postbank Happy-Hour Aktion:


    1. Hab schon ein Postbank Giro (über buhl-aktion), wenn ich jetzt noch eins eröffne muss ich dann nochmal das Postident machen?


    2. Bekommt man die Werbeprämie für jemanden der seine Konten bei der Postbank vor ca. einem Jahr geschlossen hat?


    Danke für die Hilfe!

  • Re: Dresdner Bank


    Zitat

    Original geschrieben von andy320
    Ich kann mich auch noch in das Onlinebanking einloggen,nachdem die Kontoschließung über einen Monat her ist. :flop:
    [...]


    hatte das selbe "problem" und per email bei der dresdner nachgefragt:


    "Sehr geehrter Herr x,


    vielen Dank fuer Ihre Anfrage vom Di 6. Okt 2009, xx:xx Uhr.


    Der Zugriff auf unser Online-Banking wird bei gekuendigten Konten automatisch nach einiger Zeit deaktiviert.


    Wenn die Kontoaufloesung mit Kontoausgleich oder Ausbuchung abgeschlossen ist, brauchen Sie diesbezueglich nicht weiter aktiv werden."


    inzwischen steht beim einloggen auch "Sie haben keine Berechtigung auf ein Konto oder ein Depot, mit denen diese Funktion ausgeführt werden kann." .. aber ausloggen muss ich mich dann doch noch :D:rolleyes:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!