Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Dresdner Bank


    lola13


    Zitat

    Außerdem habe ich die Abschluss-Auszüge erhalten, kann das Konto aber immer noch im Online-Banking öffnen.


    Ich kann mich auch noch in das Onlinebanking einloggen,nachdem die Kontoschließung über einen Monat her ist. :flop:
    Erstmal kam wieder eine Flut von grünen Briefen mit Kontoabschluß,Tagesauszug, und Abschlußposten,genug um einen ganzen Ordner zu füllen.
    Dazu noch das monatliche Konsumentenkreditangebot.


    So was umständliches habe ich noch bei keiner bei keiner anderen Kontoschließung
    erlebt.
    Und ich dachte das Kapitel Dresdner Bank könnte ich nun endlich abschließen.

  • Re: Re: Re: comdirect


    Zitat

    Original geschrieben von harvey
    Sind die Abzüge nicht geringer, wenn der persönliche Steuersatz bei der EKSt. unter der Abgeltungssteuer liegt?
    Dann dürften doch wohl mehr Leute betroffen sein (zB Rentner, Familien mit Kindern), die dann die Steuerbescheinigung benötigen.


    Wenn der persönliche GRENZsteuersatz (nicht DURCHSCHNITTSsteuersatz) unter 25% liegt und Erträge oberhalb der Freibetrags angefallen sind, dann kann über ESt-Erklärung die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer (aber nur die Differenz zwischen Abgeltungssteuer und Steuer nach pers. GRENZsteuersatz) zurückgefordert werden. Dies wird sicherlich ein paar Leute betreffen, aber allzu hoch dürfte die Zahl nicht sein (und ob die sich das Theater in allen Fällen antun werden, wage ich auch zu bezweifeln). Viele Rentner, die dies betroffen hätte, haben sich vorab NV-Bescheinigungen besorgt und sind dadurch das Problem los geworden. Geringverdiener, die einen entsprechend niedrigen Steuersatz haben, kommen oft mit dem Freibetrag aus und sind daher nicht betroffen.

  • Re: Re: Re: Re: comdirect


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Wenn der persönliche GRENZsteuersatz (nicht DURCHSCHNITTSsteuersatz)


    Danke, das war mir nicht geläufig. Lesen bildet :)

  • Re: Re: Re: Re: comdirect


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Wenn der persönliche GRENZsteuersatz (nicht DURCHSCHNITTSsteuersatz) unter 25% liegt und Erträge oberhalb der Freibetrags angefallen sind, dann kann über ESt-Erklärung die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer (aber nur die Differenz zwischen Abgeltungssteuer und Steuer nach pers. GRENZsteuersatz) zurückgefordert werden. Dies wird sicherlich ein paar Leute betreffen, aber allzu hoch dürfte die Zahl nicht sein (und ob die sich das Theater in allen Fällen antun werden, wage ich auch zu bezweifeln). Viele Rentner, die dies betroffen hätte, haben sich vorab NV-Bescheinigungen besorgt und sind dadurch das Problem los geworden. Geringverdiener, die einen entsprechend niedrigen Steuersatz haben, kommen oft mit dem Freibetrag aus und sind daher nicht betroffen.


    Es soll ja auch Leute geben, die aus Bequemlichkeit (ich drück das jetzt mal vornehm aus :-)) und wegen der Rechnerei keinen Freistellungsauftrag gestellt haben.
    Bis jetzt war das einfach über die Steuererklärung auszugleichen.
    Einmal im Jahr zu machen und fertig.


    Und das mit den Bescheinigungen war mir völlig entfallen. Ich muss also jetzt bei allen Banken, die ich in diesem Jahr auf meiner Liste hatte, eine Bescheinigung anfordern oder nachlesen, ob sie vlt. doch automatisch kommt!!


    Noch eine Frage zum Grenzsteuersatz, ich hab da wenig Ahnung.
    Auf der Steuererklärung steht zum Schluss das zu versteuernde Einkommen und
    die darauf fällige Steuer. Ist das mit Dreisatz umgerechnet:-) der Grenz - oder der
    Durschn. Steuersatz - Vielen Dank.


    Mit was man sich aber auch rumschlagen muss......

  • Re: Re: Re: Re: Re: comdirect


    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Noch eine Frage zum Grenzsteuersatz, ich hab da wenig Ahnung.
    Auf der Steuererklärung steht zum Schluss das zu versteuernde Einkommen und
    die darauf fällige Steuer. Ist das mit Dreisatz umgerechnet:-) der Grenz - oder der
    Durschn. Steuersatz - Vielen Dank.


    Dem Durschschnitt kommt es näher. Hier ist es gut verständlich finde ich.

  • Hallo!


    Kurze Frage zur aktuellen Postbank Happy Hour-Aktion. Klappt das auch, wenn man schon ein Girokonto bei der Postbank hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von uilop
    Hallo!


    Kurze Frage zur aktuellen Postbank Happy Hour-Aktion. Klappt das auch, wenn man schon ein Girokonto bei der Postbank hat?

    Ja, das sollte gehen. Nur wenn Du schon an der letzten Happy-Hour-Girokonto-100-Euro-Bonus-Aktion im Januar/Februar 2009 teilgenommen hast, könnte es sein, daß der Bonus nicht noch einmal gutgeschrieben wird.


    Vor ca. einem Jahr hätte auch noch die Freundschaftswerbung für das zweite Girokonto klappen können. Inzwischen scheint die Postbank genauer aufzupassen, daß sie ihre eigenen Regeln einhält und nur das erste Girokonto bei der Freundschaftswerbung berücksichtigt.


    Wer es trotzdem probieren möchte, müßte das eigentlich nicht mehr verfügbare pdf-Formular verwenden. Das gibt es zum Beispiel noch auf der Prämienprogramme-Seite: http://praemienprogramme.wikidot.com/tab:b4 (Link "pdf").

  • Re: Steuerbescheinigungen


    Bei anderen Banken geht das wohl nicht Online, da ist die Comdirect
    immerhin im Vorteil. Aber ein Auftrag per Kontaktformular sollte hoffentlich langen.


    Wenn man die KiSt nachträglich abführt, braucht
    man die Bescheinigungen vermutlich auch.



    "In solchen Fällen müssen Sie seit 2009 die entsprechenden Steuerbescheinigungen
    rechtzeitig beantragen, um diese mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt
    einreichen zu können. Sie wird nur noch auf ausdrücklichen Wunsch ausgestellt und muss bei
    Ihrer Bank spätestens bis zum 23.12.2009 beantragt werden."
    http://www.steuern-fahlbusch.de/files/1109_monatstipp.pdf

  • Re: Re: Steuerbescheinigungen


    Zitat

    Original geschrieben von joee10
    ... Sie wird nur noch auf ausdrücklichen Wunsch ausgestellt und muss bei
    Ihrer Bank spätestens bis zum 23.12.2009 beantragt werden."
    http://www.steuern-fahlbusch.de/files/1109_monatstipp.pdf


    Wird die Steuerbescheinigung, wenn schon nicht mehr automatisch, denn wenigstens kostenlos zugeschickt/erstellt? Gibt es dafür eine verbindliche (gesetzliche) Regelung?

  • Re: Re: Re: Steuerbescheinigungen


    Zitat

    Original geschrieben von nsb
    Wird die Steuerbescheinigung, wenn schon nicht mehr automatisch, denn wenigstens kostenlos zugeschickt/erstellt? Gibt es dafür eine verbindliche (gesetzliche) Regelung?

    Ohne die Gesetzeslage genau zu kenn: Da Steuerbescheigungen auf Wunsch des Kunden erstellt werden, und somit eine optionale Dienstleistung der Banken sind, werden die meisten das sicherlich nicht kostenlos versenden. Näheres müsste im jeweiligen PLV zu finden sein.

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