Sorry doppelpost
Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)
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Wann sieht man denn die 100€ von der HUK Aktion auf dem Konto?
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HUK24-Postbank Giro
Die Prämiengutschrift in Höhe von 100 Euro erhält man ca. 8 Wochen nach Abschluss eines Girokontos der Postbank über die HUK24. Voraussetzung ist eine Mindestlaufzeit des neu abgeschlossenen Girokontos von zwölf Monaten und ein belegloser Geldeingang von mindestens 400 Euro innerhalb der ersten 6 Monate...
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Zitat
Original geschrieben von Louvain
Festgeld-, Tagesgeld- und andere Sparkonten sind nicht "girofähig", d.h. man kann von diesen KOnten keine allgemeine Überweisungsfunktionalität erwarten. Wenn überhaupt, ist ein festes Referenzkonto des Kontoinhabers für den Empfang von Überweisungen möglich. Es liegt an der jeweiligen Bank, ob dieses Referenzkonto bankintern sein muss oder auch externe Konten möglich sind.Wenn die SEB eine kostenlose Barauszahlung des Festgeldkontos bei KOntoauflösung anbietet, diese aber nicht wahrgenommen wird, sondern auf einer Überweisung auf ein nicht als Referenzkonto festgelegtes KOnto bestanden wird, so handelt die SEB keineswegs rechtswidrig, wenn sie hierfür Gebühren "nach billigem Ermessen" berechnet, da sie dies nicht für die KOntoauflösung, sondern für die vom Kunden gewünschte "Sonderüberweisung" berechnet. Zehn Euro dafür zu nehmen, halte ich für angemessen und im Rahmen. Bevor jetzt Rechtsanwälte, Gerichte, WiSO, PlusMinus u.ä. eingeschaltet werden, würde ich empfehlen, in die AGBs zu schauen und dann die zehn Euro zu akzeptieren.
Als ich damals das Konto online eröffnet habe wurde kein Referenzkonto festgelegt. Auf telefonische Nachfrage wurde mir gesagt, dass bei Fälligkeit und rechtzeitiger Kündigung das Geld auch außer Haus überwiesen wird. Sogar als ich vor über 3 Monaten kündigte und im Kündigungsschreiben mein Girokonto angegeben habe, wurde nichts von Gebühren erwähnt.
Ich hatte schon bei einigen Banken nur ein Anlagekonto und auch bei Sparbüchern wurde bei Kündigung problemlos das Restguthaben überwiesen, wenn auch über ein bankinternes Verrechnungskonto. Lediglich für den allgemeinen Zahlungsverkehr sind Sparkonten nicht geeignet bzw. nicht zugelassen.
Da die Erfurter Filiale ca. 120 Km von mir entfernt liegt, habe ich keine kostenlose Möglichkeit, mein Geld zu bekommen, denn die Fahrtkosten sind noch höher als die völlig überteuerten 10,-€. Selbst bei einem Girokonto mit Einzelabrechnung (gibt es das überhaupt noch?) werden für eine Überweisung ca. 20 - 40 Cent verlangt. Wenn zu DM-Zeiten eine Bank für eine Überweisung fast 20,-DM verlangt hätte, wäre das durch die Medien gegangen!
Naja, einen Rechtsstreit werde ich wegen 10,-€ bzw. 20,-€ (wir haben je ein Konto) nicht führen, aber eine E-Mail an den Ombudsmann wäre mir die Sache schon Wert, falls es zu keiner Einigung kommt, denn man muß sich als Kunde nicht alles gefallen lassen. Außerdem sind Gebühren für eine Kontoauflösung lt. BGH rechtswidrig, auch wenn diese als Bareinzahlungsgebühr getarnt werden.Schaun wir mal, was mein Telefongespräch mit dem Filialleiter morgen bringt.
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was kann denn die bank dafür, dass du dort ein konto eröffnest obwohl du 120km entfernt wohnst? das ist doch dein problem.
du kannst die kosten auch nicht mit den kosten eines girokontos vergleichen. geh mal zur bank und zahl auf ein fremdes konto ein, dann siehste was das kostet. 10€ sind da absolut nicht unüblich. -
Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
was kann denn die bank dafür, dass du dort ein konto eröffnest obwohl du 120km entfernt wohnst? das ist doch dein problem.
du kannst die kosten auch nicht mit den kosten eines girokontos vergleichen. geh mal zur bank und zahl auf ein fremdes konto ein, dann siehste was das kostet. 10€ sind da absolut nicht unüblich.Eröffnet habe ich damals über das Buhl Angebot und damit online. Da geht man doch davon aus, dass man sein Geld bei Fälligkeit problemlos und vor allem ohne Kosten wieder bekommt. So weit ich mich noch erinnern kann, war die nächste Filiale als kontoführende Stelle angegeben, da dieses Angebot nicht zentral verwaltet wird. Bei einer Bank muß doch heutzutage eine Umbuchung bzw. Überweisung ohne Baraus- und -einzahlung möglich sein! Ich habe schon den Eindruck, dass die Kosten künstlich in die Höhe getrieben werden sollen.
Edit:
Der Filialleiter von Erfurt hat mich heute angerufen und zugesagt, auf die je 10,-€ Gebühr bei unseren beiden Konten zu verzichten.!
Lt. seiner Aussage ist es etwas umständlich für die Bank, da anscheinend nicht direkt auf ein internes Verrechnungskonto gebucht und dann überwiesen werden kann. Damit ist die Sache für mich erledigt.
Bei den meisten anderen Banken geht das problemlos, z. B. wenn man bei Genossenschaftsbanken nur Anteile hat. Da wird die Dividende jedes Jahr direkt oder über ein Verrechnungskonto gebucht und ohne Gebühren auf mein Girokonto überwiesen. -
Zitat
Original geschrieben von herbert1960
...Schaun wir mal, was mein Telefongespräch mit dem Filialleiter morgen bringt.So wie du den Fall schilderst, hat sich die Bank außer (imho) überhöhten Servicegebühren absolut nichts vorzuwerfen und handelt im Rahmen ihrer Möglichkeiten, also korrekt. Von Kündigungsgebühr, auch getarnt, kann keine Rede sein. Mit deiner Meinung dürftest du wohl eher allein dastehen. Insofern würde ich in dem anstehenden Gespräch eher kleine Brötchen backen...
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Zitat
Original geschrieben von herbert1960
Eröffnet habe ich ... online. Da geht man doch davon aus, dass man sein Geld bei Fälligkeit ... ohne Kosten wieder bekommt.Nicht "man", sondern "du" bist davon ausgegangen. Es gibt viele Anlageprodukte, wo ein Onlineabschluss - meist gekoppelt mit Einzug des anzulegenden Betrags - möglich ist, dennoch aber die spätere Auszahlung sich weitaus bürokratischer und umständlicher gestaltet. Die Rückzahlungsmodalitäten sind aber bei Abschluss bekannt, man muss sie nur zur Kenntnis nehmen...
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Zitat
Original geschrieben von Eldschi
So wie du den Fall schilderst, hat sich die Bank außer (imho) überhöhten Servicegebühren absolut nichts vorzuwerfen und handelt im Rahmen ihrer Möglichkeiten, also korrekt. Von Kündigungsgebühr, auch getarnt, kann keine Rede sein. Mit deiner Meinung dürftest du wohl eher allein dastehen. Insofern würde ich in dem anstehenden Gespräch eher kleine Brötchen backen...
Quatsch. Er hat das Geld ja auch hinüberwiesen oder es wurde per Lastschrift eingezogen. Wenn die Bank am Ende plötzlich sagt "Wir überweisen es dir nur zurück wenn du 10€ zahlst, ansonsten musst du dein Geld in unserer Filiale bar abholen" dann ist das schlicht und ergreifend eine Frechheit und sicher absolut unüblich. Daher würde ich das schon als versteckte Gebühr bezeichnen. Besonders wenn dies vorher nicht ausdrücklich klar gemacht wurde. -
Zitat
Original geschrieben von MaxMensch
Quatsch. Er hat das Geld ja auch hinüberwiesen oder es wurde per Lastschrift eingezogen. Wenn die Bank am Ende plötzlich sagt "Wir überweisen es dir nur zurück wenn du 10€ zahlst, ansonsten musst du dein Geld in unserer Filiale bar abholen" dann ist das schlicht und ergreifend eine Frechheit und sicher absolut unüblich. Daher würde ich das schon als versteckte Gebühr bezeichnen. Besonders wenn dies vorher nicht ausdrücklich klar gemacht wurde.Selbstverständlich ist das eine versteckte Gebühr. Wäre Sie nicht versteckt gewesen, sondern offensichtlich, würde es ja sogar dem Durchschnittskunden schon vor Abschluß auffallen. Wollte die Bank die Gebühr nicht verstecken, dann hätte sie den Kunden schon bei Abschluß aufgrund der offensichtlichen Konstellation (Entfernung, Online-Abschluss, Initialbeziehung) schon auf die absehbaren Schlusskosten hingewiesen. Und wenn das Geld per Überweisung oder Lastschrift gesendet werden kann, dann kann der Kunde auch davon ausgehen, daß es auf dem gleichen Weg wieder zurückkommen kann. Der bankinterne Aufwand dafür ist praktisch Null, falls sie's nicht von Anfang an darauf anlegen das umständlich zu gestalten oder den Kunden auf dem letzten Drücker abzuzocken.
Da ja die meisten hier ein oder mehrere Tagesgeldkonten haben: Habt ihr euch vor Abschluß jeweils vergewissert, ob eine Kündigung eurerseits Kosten nach sich ziehen würde? Klar, während der Benutzung kann man selbst hin und her überweisen, aber in der Regel werden ja erst zum Kündigungszeitpunkt die letzten Zinsen fällig, sodaß dann noch ein Betrag vorhanden ist, von dem die Bank etwas abziehen könnte.
Ich daß auf dem Klageweg solche Schließungsgebühren den Banken genauso untersagt würden, wie sie den Mobilfunkern schon verboten worden sind.
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