ZitatOriginal geschrieben von skyrock
web.de + KWK wurde bei mir 3x in Folge abgelehnt, also würde ich davon ausgehen, dass es nicht funktioniert.
q.e.d.
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ZitatOriginal geschrieben von skyrock
web.de + KWK wurde bei mir 3x in Folge abgelehnt, also würde ich davon ausgehen, dass es nicht funktioniert.
q.e.d.
ich hab ne Frage zum Web.de Angebot.
muss die Person, die Prämie(Festplatte) bekommt, gleich zu der sein, die das Konto eröffnet?
SEB Bedingungen für KwK
Hallo,
ich habe gerade zufällig die Teilnahmebedingungen auf der SEB Homepage gelesen (siehe unten). Als ich vor einigen Monaten mehrere Personen geworben hatte, gab es IMHO diese "verschärften" Bedingungen nicht (z.B. Rückforderung der Prämie, wenn das Produkt weniger als 6 Monate läuft). Ich habe natürlich auch damals auf die Teilnahmebedingungen geachtet, ich kann mir nicht vorstellen dass ich sowas überlesen haben sollte.
Habe ich was verpaßt? War das schon immer so? D.h. die fordern den Tankgutschein zurück, wenn der Neukunde das Sparbuch schon nach z.B. 2 Monaten kündigt? Wie ist der Mindestbetrag von 2.500€ bei "Geldanlagen" zu verstehen?
Zitat: "An unserem Empfehlungsprogramm können alle Kunden der SEB AG teilnehmen. Der Neukunde muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf bisher nicht Kunde der SEB AG sein. Je Neukunde wird eine Prämie vergeben. Pro Empfehler sind pro Jahr maximal 5 Empfehlungen möglich. Prämiert wird der Abschluss aller Produkte der SEB AG, bei Geldanlagen jedoch erst ab EUR 2.500,-. Die Bank behält sich die Rückforderung der Prämie vor, wenn das abgeschlossene Produkt kürzer als 6 Monate läuft. Voraussetzung für Prämienerhalt bei Eröffnung eines Girokontos: innerhalb der ersten 6 Monate regelmäßige Zahlungseingänge, die auf eine ernsthafte Nutzung des Kontos schließen lassen. Die Prämie wird innerhalb von 4 Wochen nach Produktabschluss zugesendet. Die SEB AG übernimmt für die Prämien keine Haftung, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Neukunden, die durch Finanzpartner der SEB AG vermittelt werden, sowie Mitarbeiter der SEB AG und ihrer Tochtergesellschaften. Die SEB AG behält sich bei den Prämien eine Änderung bzw. eine Lieferung von gleichwertigen Artikeln vor. Dieses Angebot gilt nur in Deutschland."
Danke,
CHRIS
Ja, das wurde vor wenigen Monaten geändert, wohl gleichzeitig mit der Herausnahme der Geschenkkarte aus der Prämienauswahl.
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Ja, das wurde vor wenigen Monaten geändert, wohl gleichzeitig mit der Herausnahme der Geschenkkarte aus der Prämienauswahl.
Oha. Weiß man wann genau? Wie ist der Mindestbetrag von 2.500€ bei "Geldanlagen" zu verstehen? Was fällt unter Geldanlagen? Was ist, wenn der Neukunde z.B. ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto eröffnet hat?
Wie soll das in der Praxis aussehen, wenn das Produkt tatsächlich vor Ablauf von 6 Monaten gekündigt wird, und die Prämie (Gutschein) aber schon eingelöst wurde?
Alles etwas suspekt...
Danke,
CHRIS
SEB
Bei der SEB ging es schon immer etwas chaotisch zu. Ich hatte im August 09 Probleme mit dem Erwerb und der Einlösung einer Geschenkkarte auf ein Tagesgeldkonto.
Anscheinend waren einige Kunden verärgert und haben nach dem Einlösen der Geschenkkarte oder nach erfolgreichem KwK das Konto wieder aufgelöst. Bei den schlechten Konditionen (nur 0,1% p.a. auf dem Tagesgeld, kostenpflichtiger Zwangsauszug, auch für Online kunden) ist dies für mich nachvollziehbar.
Die Einschränkungen beim KwK könnten weitere Kunden verärgern, vor allem, weil manches schwammig formuliert ist.
Re: SEB Bedingungen für KwK
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von chris80
Hallo,
ich habe gerade zufällig die Teilnahmebedingungen auf der SEB Homepage gelesen (siehe unten). Als ich vor einigen Monaten mehrere Personen geworben hatte, gab es IMHO diese "verschärften" Bedingungen nicht (z.B. Rückforderung der Prämie, wenn das Produkt weniger als 6 Monate läuft). Ich habe natürlich auch damals auf die Teilnahmebedingungen geachtet, ich kann mir nicht vorstellen dass ich sowas überlesen haben sollte.
Habe ich was verpaßt? War das schon immer so? D.h. die fordern den Tankgutschein zurück, wenn der Neukunde das Sparbuch schon nach z.B. 2 Monaten kündigt? Wie ist der Mindestbetrag von 2.500€ bei "Geldanlagen" zu verstehen?
Zitat: "An unserem Empfehlungsprogramm können alle Kunden der SEB AG teilnehmen. Der Neukunde muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf bisher nicht Kunde der SEB AG sein. Je Neukunde wird eine Prämie vergeben. Pro Empfehler sind pro Jahr maximal 5 Empfehlungen möglich. Prämiert wird der Abschluss aller Produkte der SEB AG, bei Geldanlagen jedoch erst ab EUR 2.500,-. Die Bank behält sich die Rückforderung der Prämie vor, wenn das abgeschlossene Produkt kürzer als 6 Monate läuft. Voraussetzung für Prämienerhalt bei Eröffnung eines Girokontos: innerhalb der ersten 6 Monate regelmäßige Zahlungseingänge, die auf eine ernsthafte Nutzung des Kontos schließen lassen. Die Prämie wird innerhalb von 4 Wochen nach Produktabschluss zugesendet. Die SEB AG übernimmt für die Prämien keine Haftung, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Neukunden, die durch Finanzpartner der SEB AG vermittelt werden, sowie Mitarbeiter der SEB AG und ihrer Tochtergesellschaften. Die SEB AG behält sich bei den Prämien eine Änderung bzw. eine Lieferung von gleichwertigen Artikeln vor. Dieses Angebot gilt nur in Deutschland." [...]
Zwei frühere Versionen der Teilnahmebedingungen (direkt vor und direkt nach der Änderung der Prämien) sind in diesem Beitrag enthalten: http://www.telefon-treff.de/sh…highlight=seb#post3782242
Teilnahmebedingungen vor der Änderung des Prämienprogramms am 12. oder 13. August 2009:
"An unserem Empfehlungsprogramm können alle Kunden der SEB AG teilnehmen.
Der Neukunde muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht Kunde der SEB AG sein. Je Neukunden wird eine Prämie vergeben. Diese wird innerhalb von 4 Wochen nach Produktabschluss zugesendet. Bei der Vermittlung von zwei Neukunden im Aktionszeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 erhält der Empfehler zusätzlich zu seiner Prämie einmalig einen EXTRA-Bonus in Form von zwei Aral-Gutscheinen zu je EUR 25,-. Es gilt der Eingang in unsere Datenbank. Die SEB übernimmt für die Prämien keine Haftung, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Neukunden, die durch Finanzpartner der SEB AG vermittelt werden, sowie Mitarbeiter der SEB AG und ihrer Tochtergesellschaften. Die SEB AG behält sich bei den Prämien eine Änderung bzw. eine Lieferung von gleichwertigen Artikeln vor."
Teilnahmebedingungen nach der Änderung des Prämienprogramms am 12. oder 13. August 2009 (damalige Änderungen von mir durch Fettdruck hervorgehoben, nicht im Original):
"An unserem Empfehlungsprogramm können alle Kunden der SEB AG teilnehmen.
Der Neukunde muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht Kunde der SEB AG sein. Je Neukunde wird eine Prämie vergeben. Diese wird innerhalb von 4 Wochen nach Produktabschluss zugesendet. Bei der Vermittlung von zwei Neukunden im Aktionszeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 erhält der Empfehler zusätzlich zu seiner Prämie einmalig den EXTRA-Bonus in Form von zwei Aral SuperCards zu je EUR 25,-. Es gilt der Eingang in unsere Datenbank. Pro Empfehler sind pro Jahr maximal 5 Empfehlungen möglich. Die SEB AG übernimmt für die Prämien keine Haftung, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Neukunden, die durch Finanzpartner der SEB AG vermittelt werden, sowie Mitarbeiter der SEB AG und ihrer Tochtergesellschaften. Die SEB AG behält sich bei den Prämien eine Änderung bzw. eine Lieferung von gleichwertigen Artikeln vor."
Re: Re: SEB Bedingungen für KwK
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von ferris.b
Zwei frühere Versionen der Teilnahmebedingungen (direkt vor und direkt nach der Änderung der Prämien) sind in diesem Beitrag enthalten: http://www.telefon-treff.de/sh…highlight=seb#post3782242
...
Teilnahmebedingungen nach der Änderung des Prämienprogramms am 12. oder 13. August 2009 (damalige Änderungen von mir durch Fettdruck hervorgehoben, nicht im Original):
"... Pro Empfehler sind pro Jahr maximal 5 Empfehlungen möglich. ..."
Sehr schön, danke! Jetzt würde mich noch interessieren, wann die Änderung mit "Die Bank behält sich die Rückforderung der Prämie vor, wenn das abgeschlossene Produkt kürzer als 6 Monate läuft" dazukam. Ich hatte vor ca. 8 Wochen zwei Personen geworben. Die Prämien habe ich bekommen, eine Person hat AFAIK das Sparbuch bereits gekündigt.
Ich habe SEB angeschrieben und warte auf eine Antwort, v.a. auch was die 2500€ Mindestanlage angeht.
Ich denke, diese "Drohung" mit Rückforderung der Prämie dient allein zur Abschreckung gegen Prämiensammler. In der Praxis dürfte sich das kaum umsetzen lassen.
MfG,
CHRIS
Re: Re: SEB Bedingungen für KwK
ZitatOriginal geschrieben von ferris.b
Zwei frühere Versionen der Teilnahmebedingungen (direkt vor und direkt nach der Änderung der Prämien) sind in diesem Beitrag enthalten: http://www.telefon-treff.de/sh…highlight=seb#post3782242
Teilnahmebedingungen nach der Änderung des Prämienprogramms am 12. oder 13. August 2009 (damalige Änderungen von mir durch Fettdruck hervorgehoben, nicht im Original):
"An unserem Empfehlungsprogramm können alle Kunden der SEB AG teilnehmen.
Der Neukunde muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht Kunde der SEB AG sein. "
Noch eine interessante Änderung in den Teilnahmebedingungen: Dort heisst es inzwischen "...(der Neukunde) darf bisher nicht Kunde der SEB AG sein". Nach den alten Bedingungen wäre es theoretisch ja möglich gewesen, sich mehrmals hintereinander als Neukunde werben zu lassen mit direkt anschließender Kündigung. Denn zum Zeitpunkt der neukundenwerbung war er ja dann kein Kunde der SEB
Naja, alleine diese sprachlichen Formulierungen ("wenn das Produkt kürzer "läuft" als 6 Monate" etc.) sind ein Witz an sich
CHRIS
Banken legen KwK-Programme und Neukundenaktionen ja nicht als Arbeits- und Prämienbeschaffungsmaßnahme für TT-Prämienjäger auf. Wir zeigen den Banken doch durch unser Verhalten, wo ihre Schwachstellen bei aktuellen Aktionen sind, die zum "Abgreifen" einladen. Insofern ist es nachvollziehbar und verständlich, wenn Banken ihre Bedingungen verschärfen und derartige Klauseln einbauen. Diese Klauseln etwas "schwammig" zu formulieren, dürfte dabei durchaus mit Abischt erfolgen, um abschreckend auf reine Prämienabgreifer zu wirken. Eine rechtliche Handhabe zur Rückforderung hat die SEB durchaus, die Frage, ob sie diesen Weg beschreitet, ist allerdings bislang nicht zu beantworten. Wenn der erste TTler die Aufforderung zur Rückgabe einer Prämie im Briefkasten hat, werden wir es hier schon erfahren
In der Vergangenheit haben diese Entwicklung doch schon bei einigen Banken mit ursprünglich sehr attraktiven KwK-Programmen erlebt (z.B. Fimatex, Brokerjet). Was die SEB jetzt umgesetzt hat, ist da nichts Neues.
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