ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Das ist ja ein Darlehen, also ein Kredit, so dass die Einlagensicherung hier nicht greift.
Quatsch!
Du kannst natürlich immer sagen, wenn Du bei einer Bank Geld anlegst (es ihr also leihst), dass Du der Bank ein Darlehen gewährst... alles eine Frage des Betrachtungswinkels...
Die nachrangigen Vermögensbriefe stehen in der Bankbilanz auf der Passivseite unter Punkt 8.
http://www.docju.de/themen/gesetze/rkv_f1.pdf
und sind Bestandteil des haftenden Eigenkapitals, welches die bank zur Unterlegung möglicher Kreditrisiken (auf der Aktivseite der Bilanz also Kundenkredite und Wertpapieranlagen) benötigt...
http://de.wikipedia.org/wiki/H…ital#Berechnungsgrundlage
und hier mal noch ein anderes Beispiel zur Thematik... also kein Grund die Apo schlecht zu reden