Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    Wenigstens ein Beitrag, der im Gegensatz zu den ganzen Steuer- und FSA-Geschwätz hier seine Berechtigung hat.....


    Und ich dachte das BlaBla drumrum soll hier rein... :confused:


    Hab mir den Eröffnungsbeitrag nun nochmal durchgelesen und festgestellt, dass dem wohl nicht so ist :)


    Ich gelobe Besserung :top:

  • NV-Bescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von Faro22
    [...] Es gibt auch Leute (z.B. Studenten oder Rentner), die keine Steuer machen und trotzdem hohe Kap.Etrtäge haben. Wenn die überall 801,- angeben ist das Steuerhinterziehung. [...]


    Für Studenten, Rentner, geringfügig Beschäftigte und Kinder mit Kapitaleinkünften ist oft eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoll. Die Bescheinigung kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Sie gilt für 3 Jahre (Widerruf durch das Finanzamt möglich). Freistellungsaufträge sind damit nicht mehr nötig.


    Voraussetzung: Die jährlichen Einkünfte liegen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 7.664 Euro), so daß keine Einkommenssteuer gezahlt werden muß.


    Vorteil: Nach Vorlage bei der Bank bzw. den Banken werden Kapitaleinkünfte ohne Steuerabzug in voller Höhe ausbezahlt.

  • @ ferris - das ist ja interessant!
    und dann dürfte ich auhc mehr als die 801 euro an zinseinkünftigen haben?
    (trifft bei mir nicht zu, aber - nice 2 know!)

  • Re: NV-Bescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von ferris.b
    Für Studenten, Rentner, geringfügig Beschäftigte und Kinder mit Kapitaleinkünften ist oft eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoll. Die Bescheinigung kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Sie gilt für 3 Jahre (Widerruf durch das Finanzamt möglich). Freistellungsaufträge sind damit nicht mehr nötig.


    Vorteil: Nach Vorlage bei der Bank bzw. den Banken werden Kapitaleinkünfte ohne Steuerabzug in voller Höhe ausbezahlt.

    Ack. :)

    Zitat

    Voraussetzung: Die jährlichen Einkünfte liegen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 7.664 Euro), so daß keine Einkommenssteuer gezahlt werden muß.

    Sparerfreibetrag 750€
    Werbungskosten-Pauschalbetrag 51€
    Sonderausgaben-Pauschalbetrag 36€
    Grundfreibetrag 7664€
    Das sind insgesamt --- 8501€


    Allerdings wird schon ab einem niedrigeren Einkommen eine eigene Krankenversicherung benötigt (keine Familienversicherung mehr :eek: .) :cool:

  • FSA


    Na, da haben aber einige die letzten Jahre geschlafen... :)


    Zitat Bundeszentralamt für Steuern:
    "Gemäß § 45 d Einkommensteuergesetz (EStG) wird dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jährlich der tatsächlich in Anspruch genommene Freistellungsbetrag gemeldet. Bis zum Jahr 1999 wurde der erteilte Freistellungsauftrag mitgeteilt, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang tatsächlich Kapitalerträge zugeflossen sind. [...] Über die Gesamtsumme der jeweils von einem Steuerpflichtigen erteilten Freistellungsaufträge hat das Bundeszentralamt für Steuern daher keine Informationen."


    Quelle: http://www.bzst.bund.de/003_me…trollverfahren/index.html


    Wenn Ihr wüsstet wie viele Leute schon vergessen haben beim Kündigen ihrer Kontoverbindungen bei einer Bank auch ihren FSA dort auf null zu setzen...


    Wer genau wissen möchte, welche Daten von der Bank an Vater Staat gehen:
    Datensatzbeschreibung (Siehe dort Lfd. Nr. 18: tatsächlich freigestellter Betrag)


    Ach ja, ein Hinweis an die Bausparer: Nicht vergessen bei Eurer Bausparkasse einen FSA einzureichen. Anders als bisher wird die Abgeltungssteuer auch abgeführt, wenn im Jahr der Zinsgutschrift oder im Vorjahr die Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer Sparzulage gewährt wurde!

  • comdirect-online Banking


    Hallo!


    kann man irgendwo im codi-online-banking sehen, welchen Zinssatz man aktuell aufs Tagesgeld bekommt? (bzw. wann es von denen tatsächlich eröffnet wurde, dann könnte man sichs ja ausrechnen).
    Problem ist, dass ein Kollege das Konto schon vor ner ganzen Weile eröffnen wollte, das hat aber ewig gedauert, bis die die Unterlagen jetzt endlich zugeschickt haben... :mad:


    und nun hätten wir gerne gewusst, welcher Zinssatz ihm "zugestanden" wurde ;)


    vielen Dank :):)

  • re comdirect banking


    Ich danke Dir vielmals für die Hilfe,
    also dieses Online Banking von CoDi ist für mich teilweise echt total unergründlich aufgebaut, aber naja habs gefunden und gut


    DANKE :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von tkleyman Die Kundennummer vergibt Buhl aufgrund der Kontoeröffnung über Buhl und der damit verbundenen Zusendung der Buhl-Software. Dadurch bist Du jetzt auch legitimer Nutzer der Buhl-Aktion (das Angebot gilt ja nur für Buhl-Kunden).


    Danke für die Anwort. Du meinst die "Mein Geld"-Software, von der hier gesprochen wird, oder? Die habe ich leider nicht bekommen. Dann werde ich mal bei Buhl nachhören.



    hamburg-barmbeks Beitrag bring auch sehr viel Licht ins dunkel, danke.


    Viele Grüße,
    Alexander


  • Ich geh davon aus, dass sich die Lizenz auf die Software bezieht und dass Du die Software demnächst bekommst.

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