Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Mache gerade interessante Erfahrungen mit der Degussa-Bank.


    Dort wurde vor einiger Zeit für +1 ein VVL-Konto abgeschlossen, weil es zur fraglichen Zeit nach meinen Recherchen das beste VVL-Angebot für ein Sparkonto war. Der Zins ist zwar sehr gering, aber zum Abschluss der Laufzeit gibt es eine prozentuale Prämie für die über die Laufzeit eingezahlten Beträge - sofern der Sparvertrag regelmäßig bedient wurde.


    Was mich schon bei Abschluss gewurmt hat, das war folgende Kröte - Abschluss des VVL-Vertrags war nur möglich bei vorhandenem Verrechnungskonto bei der Degussa-Bank - dorthin sollen bei Fälligkeit die Erträge des VVL-Kontos überwiesen werden. Also wurde in den sauren Apfel gebissen und auch das Degussa-Girokonto beauftragt und abgeschlossen - es wird wirklich zu nichts anderem genutzt und weist permanent den Kontostand Null auf.


    Nun nervt Degussa schon seit einigen Monaten mit Zustimmungsbegehren für ihr neues Preisverzeichnis - dort ist wie bei vielen anderen Banken auch das Girokonto nicht mehr kostenlos. Das VVL-Konto soll kostenlos bleiben - und auch Girokonten, die nur als Referenzkonto z.B. für VVL-Konto dienen (wie auch immer das genau definiert sein mag.)


    Zwar dient nach meinem Empfinden das Girokonto tatsächlich nur als Referenzkonto für das VVL-Konto und müsste auch nach neuem Preisverzeichnis kostenlos bleiben - aber ich mag mich dennoch nicht auf das Zustimmungsbegehren einlassen.

    Zum einen frage ich mich, wie die nun noch zugesicherte Kostenfreiheit bei Verwendung nur als Referenzkonto genau definiert ist und wie lange sie überhaupt Bestand hat - könnte ja eine Art "Nebenabrede" sein, die später auch ohne explizite Zustimmung des Kunden geändert werden kann.

    Zum anderen kommt die ursprünglich geschluckte Kröte nun wieder hoch - wieso sollte man Preisänderungen für ein Girokonto zustimmen, das man eigentlich nie gewollt und nur "zwangsweise" abgeschlossen hat?


    Es gab nun auch schon öfter Briefpost von der Bank mit dem Zustimmungsbegehren - zuletzt mit dem Hinweis "letzte Warnung" (oder so ähnlich) und mit der expliziten Drohung, die gesamte oder einen Teil der Geschäftsbeziehung nach einer AGB-Ziffer zu kündigen.


    Eine bankseitige Kündigung nur des Girokontos würde kundenseitig insofern nicht stören, wenn der Ertrag des VVL-Kontos unangetastet bleibt und bei Fälligkeit auf ein externes Referenzkonto (also nicht bei der Degussa-Bank) überwiesen wird.

    Bezüglich der bankseitig angedrohten Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung frage ich mich, ob das bei einem VVL-Vertrag überhaupt möglich ist.


    Jetzt habe ich im Online-Banking angefragt, ob für das bestehende VVL-Konto auch ein externes Verrechnungskonto angegeben werden kann. Schon diese Anfrage war nur mit Tricks möglich, denn im Online-Banking der Degussa-Bank sind Kontaktanfragen nur zu bestimmten (aber nicht beliebigen) Themen möglich - also wurde in der Not von den dort angegebenen Themen das Thema "Lastschriftrückgabe" gewählt - ich habe aber Zweifel, ob ich dort eine Antwort in meinem Sinn erhalte.


    Zu beliebigen Themen gibt es nur eine normale E-Mail-Adresse (also kein Kontaktformular im gesicherten Bereich) - von anderen Banken weiß ich, das derartige Anfragen mangels Legitimation quasi nie vollständig bearbeitet werden.


    Telefonische Kontaktaufnahme ginge theoretisch auch - die Kontoinhaberin (meine +1) tut sich mit derartigen Dingen am Telefon aber extrem schwer und blickt bei den Details auch nicht durch - daher manage ich das ja für sie. Vollmacht haben wir für diese Kontoverbindung bisher nicht beantragt, weil sie als wirklich nebensächlich empfunden wurde und der Aufwand dafür oft hoch ist.


    Also, aus meiner Sicht wäre es am einfachsten, die Bank würde der Benennung eines externen Referenzkontos zustimmen - in dem Fall kann das Degussa-Girokonto gerne aufgegeben werden. Allerdings habe ich Zweifel, ob sie das tun möchte oder mit den Bedingungen des VVL-Kontos vereinbar hält.


    Wie ist Eure Meinung dazu?

  • Zustimmen, das vL-Giro behalten, PLV abheften, Brief schreiben und das schriftlich bestätigen lassen für die gesamte vL-Vertragslaufzeit.

  • Bezüglich der bankseitig angedrohten Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung frage ich mich, ob das bei einem VVL-Vertrag überhaupt möglich ist.

    Habe nochmal nachgesehen, die Bank droht mit Art.19 der AGB. In Art.19(1) steht

    Zitat

    Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne

    Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine
    abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter
    Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen

    Für das VVL-Konto ist aber definitiv eine Laufzeit vereinbart, ja es wird quasi durch die Laufzeit erst vollständig definiert - also kann es imho nicht von der Bank gekündigt werden.


    Andererseits schreiben die Bedingungen für das VVL-Konto vor, dass ein internes Referenzkonto vorhanden sein muss - demnach müsste die Bank just jenes Referenzkonto auch nicht kündigen dürfen - egal ob der Kunde den neuen Preisen für das Referenzkonto zustimmt oder nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von rmol ()

  • Zustimmen

    Nö, nicht ohne Not. Hier die Bedingungen des VL-Kontos:

    Zitat

    Bei der Eröffnung eines VL-Sparvertrags wird bei der Degussa Bank automatisch ein kostenloses Verrechnungskonto GiroDigital PLUS angelegt. Dieses Girokonto dient als Verrechnungskonto für die Auszahlung und Verfügung – z.B. per Online Banking – am Laufzeitende und kann während der Laufzeit nicht gelöscht werden. Zum Verrechnungskonto GiroDigital PLUS erhalten Sie zudem automatisch eine kostenfreie Girocard (EC-Karte). Mit der können Sie das GiroDigital PLUS für beliebige Zwecke nutzen, beispielsweise als Lohn-/Gehaltskonto.

    Das Verrechnungskonto wurde explizit als kostenlos und während der Laufzeit nicht löschbar vereinbart. Wir könnten sogar eine "kostenfreie Girocard (EC-Karte)" beantragen. Kann sein, dass wir damals bei der Eröffnung auf die Karte verzichtet hatten, weil sowieso nicht gebraucht.


    Wieso sollten wir der Einführung eines Monatspreises zustimmen?


    Nach Laufzeitende des VL-Vertrags und Auszahlung des Ertrags auf das Verrechnungskonto (also in ein paar Jahren) können die gerne mit ihrem Zustimmungsverlangen kommen - aber vorher sehe ich keine Möglichkeit, uns dazu zu zwingen.


    Edit: oben habe ich wiederholt VVL geschrieben - gemeint war natürlich VL, also Vermögenswirksame Leistungen

    4 Mal editiert, zuletzt von rmol ()

  • Die VTB nimmt die so formulierte Kündigung gerne an ;)

    Denke das dürfte nicht rechtens sein. Da könnte sich ja jedes Unternehmen einfach von mißliebigen Verträgen trennen indem es einfach neue (ungünstigere) AGB einführt.

  • Denke das dürfte nicht rechtens sein.

    Im Moment sind die Zinsen dort zwar kleiner als die Inflation, aber ich würde das trotzdem nicht riskieren.

    Und ob "pro Kalenderjahr" oder "pro Laufzeitjahr" ist IMO auch kein sehr großer Unterschied.

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  • Stichwort VTB Direktbank: Die wird ja ab jetzt wohl von russischem Geld abgeschnitten sein, so dass u.U. eine Pleite droht.


    100.000 Euro sind wegen der gesetzlichen deutschen Einlagensicherung kein Problem. Aber wie beurteilt ihr die zusätzliche Absicherung durch den Bundesverband deutscher Banken? Betrachtet ihr die als genauso sicher wie die gesetzliche Einlagensicherung oder könnte es am Ende passieren, dass dort festgestellt wird, dass nicht genug Geld vorhanden ist, man also einen anteiligen Verlust erfährt?

  • Zitat

    Russlands große Geldhäuser wie die Sberbank und die VTB blieben verschont.

    Der Standard


    Unter dem Foto steht allerdings

    Zitat


    Auf der Sanktionsliste: Die VTB-Bank


    Etwas klarer wird es bei test.de:

    Zitat


    Die VTB Direkt­bank, die bisher in unseren Bestenlisten geführt wurde, bietet Tages- und Fest­geld an. Sie gehört der Entschädigungs­einrichtung deutscher Banken (EdB) an und ist zusätzlich Mitglied im Einlagensicherungs­fonds des Bundes­verbandes deutscher Banken (BdB). Sollte sie insolvent werden, würden diese Einlagensicherungs­systeme greifen, wie der Bundes­verband deutscher Banken (BdB) auf eine Anfrage von Finanztest bestätigte. Spar­einlagen von Privat­anlegern und „rechts­fähigen Stiftungen“ seien bis zur jeweils geltenden Sicherungs­grenze geschützt. Der Mindest­schutz pro Einleger beträgt dabei 15 Prozent des haftenden Eigen­kapitals der Bank, mindestens aber 750 000 Euro.

    Einmal editiert, zuletzt von rmol ()

  • Ich mache mir auch so meine Gedanken bzgl. meiner VTB Anlage.

    Scheinbar möchten viele gerade ihr Geld haben, denn eine Teilumbuchung vom Flexkonto dauert heute länger als gewöhnlich.


    Sehr interessante Diskussion zum Thema hier:

    https://www.wertpapier-forum.d…-andere-produkte/page/16/ (und folgende)

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  • Ich mache mir auch so meine Gedanken bzgl. meiner VTB Anlage.

    ...

    Da bräuchte ich nicht eine Sekunde überlegen ;)

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