Mache gerade interessante Erfahrungen mit der Degussa-Bank.
Dort wurde vor einiger Zeit für +1 ein VVL-Konto abgeschlossen, weil es zur fraglichen Zeit nach meinen Recherchen das beste VVL-Angebot für ein Sparkonto war. Der Zins ist zwar sehr gering, aber zum Abschluss der Laufzeit gibt es eine prozentuale Prämie für die über die Laufzeit eingezahlten Beträge - sofern der Sparvertrag regelmäßig bedient wurde.
Was mich schon bei Abschluss gewurmt hat, das war folgende Kröte - Abschluss des VVL-Vertrags war nur möglich bei vorhandenem Verrechnungskonto bei der Degussa-Bank - dorthin sollen bei Fälligkeit die Erträge des VVL-Kontos überwiesen werden. Also wurde in den sauren Apfel gebissen und auch das Degussa-Girokonto beauftragt und abgeschlossen - es wird wirklich zu nichts anderem genutzt und weist permanent den Kontostand Null auf.
Nun nervt Degussa schon seit einigen Monaten mit Zustimmungsbegehren für ihr neues Preisverzeichnis - dort ist wie bei vielen anderen Banken auch das Girokonto nicht mehr kostenlos. Das VVL-Konto soll kostenlos bleiben - und auch Girokonten, die nur als Referenzkonto z.B. für VVL-Konto dienen (wie auch immer das genau definiert sein mag.)
Zwar dient nach meinem Empfinden das Girokonto tatsächlich nur als Referenzkonto für das VVL-Konto und müsste auch nach neuem Preisverzeichnis kostenlos bleiben - aber ich mag mich dennoch nicht auf das Zustimmungsbegehren einlassen.
Zum einen frage ich mich, wie die nun noch zugesicherte Kostenfreiheit bei Verwendung nur als Referenzkonto genau definiert ist und wie lange sie überhaupt Bestand hat - könnte ja eine Art "Nebenabrede" sein, die später auch ohne explizite Zustimmung des Kunden geändert werden kann.
Zum anderen kommt die ursprünglich geschluckte Kröte nun wieder hoch - wieso sollte man Preisänderungen für ein Girokonto zustimmen, das man eigentlich nie gewollt und nur "zwangsweise" abgeschlossen hat?
Es gab nun auch schon öfter Briefpost von der Bank mit dem Zustimmungsbegehren - zuletzt mit dem Hinweis "letzte Warnung" (oder so ähnlich) und mit der expliziten Drohung, die gesamte oder einen Teil der Geschäftsbeziehung nach einer AGB-Ziffer zu kündigen.
Eine bankseitige Kündigung nur des Girokontos würde kundenseitig insofern nicht stören, wenn der Ertrag des VVL-Kontos unangetastet bleibt und bei Fälligkeit auf ein externes Referenzkonto (also nicht bei der Degussa-Bank) überwiesen wird.
Bezüglich der bankseitig angedrohten Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung frage ich mich, ob das bei einem VVL-Vertrag überhaupt möglich ist.
Jetzt habe ich im Online-Banking angefragt, ob für das bestehende VVL-Konto auch ein externes Verrechnungskonto angegeben werden kann. Schon diese Anfrage war nur mit Tricks möglich, denn im Online-Banking der Degussa-Bank sind Kontaktanfragen nur zu bestimmten (aber nicht beliebigen) Themen möglich - also wurde in der Not von den dort angegebenen Themen das Thema "Lastschriftrückgabe" gewählt - ich habe aber Zweifel, ob ich dort eine Antwort in meinem Sinn erhalte.
Zu beliebigen Themen gibt es nur eine normale E-Mail-Adresse (also kein Kontaktformular im gesicherten Bereich) - von anderen Banken weiß ich, das derartige Anfragen mangels Legitimation quasi nie vollständig bearbeitet werden.
Telefonische Kontaktaufnahme ginge theoretisch auch - die Kontoinhaberin (meine +1) tut sich mit derartigen Dingen am Telefon aber extrem schwer und blickt bei den Details auch nicht durch - daher manage ich das ja für sie. Vollmacht haben wir für diese Kontoverbindung bisher nicht beantragt, weil sie als wirklich nebensächlich empfunden wurde und der Aufwand dafür oft hoch ist.
Also, aus meiner Sicht wäre es am einfachsten, die Bank würde der Benennung eines externen Referenzkontos zustimmen - in dem Fall kann das Degussa-Girokonto gerne aufgegeben werden. Allerdings habe ich Zweifel, ob sie das tun möchte oder mit den Bedingungen des VVL-Kontos vereinbar hält.
Wie ist Eure Meinung dazu?