Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Re: FXdirekt Pleite - Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Warum zitierst Du Affiliate/Vertriebspartner- Seiten, wenn auch ein Zitat der Original- Seite möglich ist?
    ...
    Also: Es gibt max. 20.000€ zurück, der Rest ist futsch.


    Die Seite hat Google auf meiner Suche nach einer Antwort ausgegeben.


    So ein Mist. Ich bin wirklich davon ausgegangen, dass einem die WP, die man in seinem Depot hat, auch gehören und nicht der Bank, die sie verwahrt. Das wäre so als würde der Inhalt eines Schließfachs bei einer Bank bei einer Pleite plötzlich auch der Bank gehören, die es zur Verfügung stellt.
    Irgendwas ist mir da aber im Kopf, dass WP als Sondervermögen zählen und nicht zum Vermögen der Bank - ich meine aus dem Fond-Bereich.


    Weißt Du da mehr?


    Weil wenn ich z.B. das hier lese, dann wird an der einen Stelle von Fonds gesprochen, an anderer Stelle aber wieder allgemein von WP (was ja Aktien, CFDs, usw. auch alles sind).


    Allgemein scheint an verschiedenen Stellen einer Google-Suche die Meinung vertreten zu werden, dass von einer Pleite nur die WP betroffen sind, die die jeweilige Bank selbst emittiert hat. Also z.B. ein Zertifikat der FXdirekt. Das bezweifle ich aber bei der FXdirekt stark, dass es solche WP gibt. Aber dann wäre der Hinweis ja völlig sinnlos, und das kann ich mir wiederum nicht vorstellen.


    Ich bin auch kein Kunde dort, aber aus solchen Vorfällen kann man ja lernen, worauf man selbst zukünftig achten muss, damit man irgendwann nicht selbst Betroffener ist.

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Dort hat man ja mit CFDs gehandelt - war es nicht vielleicht so, dass FXdirekt selbst der Emittent war? Waren denn über diesen Broker noch andere Papiere handelbar?


    CFDs gab's auf jeden Fall dort.
    Ich hab mal noch etwas im Internet rumgelesen. Die einen sagen CFDs seien keine WP. Und andere dass die CFDs auch vom Broker selbst sein können.
    Das Thema steht und fällt also wohl mit dem Thema wer das Produkt/WP emittiert hat.
    Wer das im Falle von FXdirekt war, das weiß ich natürlich nicht.


    Was meinst Du, was wäre wenn jemand dort gerade zufällig nur Euros auf dem Handelskonto hat? Bekommt er die dann vollständig zurück?


    Ich war tatsächlich dort auch mal Kunde. Da gab es im Rahmen von KwK eine Prämie nur für die reine Handelskontoeröffnung. Man musste nur mind. 4000 Euro einzahlen.
    Wenn das damals passiert wäre, wäre das Geld dann weg? Gäbe es die ganzen Euronen zurück oder nur 90 Prozent? Was meinst Du?

    Viele Grüße


    Martin

  • FXdirekt war doch von Deutschland aus tätig? Damit müsste für Geldeinlagen eigentlich der deutsche Einlagensicherungsfonds (volle Haftung bis 100.000 Euro) gelten. Verbindliches kann ich dir nicht sagen, da ich mich mit FXdirekt nicht näher befasst habe.

  • Re: Re: Re: FXdirekt Pleite - Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun Irgendwas ist mir da aber im Kopf, dass WP als Sondervermögen zählen und nicht zum Vermögen der Bank - ich meine aus dem Fond-Bereich.


    Weißt Du da mehr?


    Ich habe auch mal gegoogelt, und zwar zum Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz :D .
    Unter § 1.4 heißt es:
    "Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften im Sinne dieses Gesetzes sind die Verpflichtungen eines Instituts zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von Instrumenten, dessen Eigentümer diese sind und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten oder verwahrt werden."


    Nach meiner Rechtsauffassung betrifft die Obergrenze von 20.000€ auch die den Kunden gehörenden Wertpapiere.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    FXdirekt war doch von Deutschland aus tätig? Damit müsste für Geldeinlagen eigentlich der deutsche Einlagensicherungsfonds (volle Haftung bis 100.000 Euro) gelten. Verbindliches kann ich dir nicht sagen.


    Dann sage lieber nichts :) .


    Für Wertpapierhandelsbanken gelten nämlich andere Einlagensicherungen als für Einlagenkreditinstitute.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975 In Deutschland ist das Recht auf Irrtum per Grundgesetz garantiert. :p


    Es ist auch für mich interessant, daß Wertpapier- Depots bei einer Wertpapierhandelsbank scheinbar kein treuhänderisch verwaltetes Fremdvermögen sind, sondern voll mit in die Insolvenzmasse fallen.


    Möglicherweise habe ich hier auch einen Denkfehler. Denn das kann eigentlich nicht sein, daß auf meinen Name lautende Papiere mit in die fremde Insolvenzmasse fallen :( .

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Es ist auch für mich interessant, daß Wertpapier- Depots bei einer Wertpapierhandelsbank scheinbar kein treuhänderisch verwaltetes Fremdvermögen sind, sondern voll mit in die Insolvenzmasse fallen.


    Möglicherweise habe ich hier auch einen Denkfehler. Denn das kann eigentlich nicht sein, daß auf meinen Name lautende Papiere mit in die fremde Insolvenzmasse fallen :( .


    So sehe ich das auch. Ich kann mir das nicht vorstellen, dass sobald WP/Geld bei der Bank ist, dass das dann "Eigentum" der Bank wird.
    Vielleicht sichert der erwähnte Gesetzestext nur zusätzlich.
    Wenn die WP gar nicht der Bank gehören, dann dürfen diese auch nicht in die Konkursmasse einfließen. Und dann gibt es ja auch nichts zu entschädigen. Die WP müssen einfach wieder rausgegeben werden.


    Ich bring mal ein Autobeispiel: Du bringst Dein Auto in eine Werkstatt zur Reparatur. Dann geht die Werkstatt pleite. Dann gehört das Auto ja weder der Werkstatt noch zur Konkursmasse nur weil es zum Zeitpunkt der Insolvenz auf dem Gelände war. (hoffe ich zumindest dass das so ist)

    Viele Grüße


    Martin

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