Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • kwk cortal


    Die Bedingungen für kwk geben vor, dass mind. 2500 für 3 Monate angelegt werden müssen oder
    alternativ Trades in Höhe von mindestens 2.500 Euro durchzuführen sind.


    Wenn man sich für die Trades entscheidet, muss das Depot dann auch 3 Monate Bestand aufweisen? - wer hat hier schon Erfahrungen gesammelt?


    Ich selbst habe bis jetzt immer Geld angelegt, ein Bekannter, den ich werben soll, könnte aber nicht so lange auf sein Geld verzichten.

  • Re: kwk cortal


    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Wenn man sich für die Trades entscheidet, muss das Depot dann auch 3 Monate Bestand aufweisen?


    Nein, laut Teilnahmebedingungen gibt es hier keine zeitliche Frist.

  • Re: Re: kwk cortal


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Nein, laut Teilnahmebedingungen gibt es hier keine zeitliche Frist.

    Die Praxis hat das bestätigt. Für alle, die keine 2500,- Euro für mind. drei Monate anlegen möchten, ist der kurzfristige Wertpapierkauf/-verkauf eine ideale Alternative. Mit stabilen Fondsanteilen ohne Ausgabeaufschlag fallen dann so gut wie keine Kosten an.

  • Re: cc


    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Können die Trades aufgeteilt werden (sieht doch gleich besser aus) oder muss mind. ein Trade über 2500 dabei sein?


    Bedingung ist 1 Trade ab 2.500 Euro (in den Teilnahmebedingungen steht zwar "Trades", aber laut Cortal Consors reicht einer). Aufteilen kann man sicherlich nichts, denn dann wäre die Bedingung ja nicht erfüllt.

  • Onvista Wertpapierhandel


    Ich bin nun wohl doch in die Valuta-Falle getappt. Am 26.11. habe ich bei Onvista Aktien verkauft, woraufhin der Betrag sofort als verfügbar ausgewiesen wurde und so habe ich das Geld dann auch gleich auf´s Referenzkonto überwiesen. Heute kam die Wertpapierabrechnung und da wird der Verkaufserlös erst mit einer Wertstellung am 30.11. ausgewiesen während die Überweisung eine Wertstellung am 26.11. hat. Heisst das nun 15% Sollzinsen für 4 Tage oder kann ich mich auf die AGB berufen, in denen folgender Passus zu Überweisungen steht:

    Zitat

    (1) Die OnVista Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nummer 2.1 und 3.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen).


    Kreditvereinbarung habe ich keine geschlossen und da kein ausreichendes Guthaben vorhanden war hätte die Überweisung eigentlich abgelehnt werden müssen oder bin ich da auf dem Holzweg?

  • Re: Onvista Wertpapierhandel


    Ich sehe da ehrlich gesagt eher geringe Chancen für dich. Es ist bei Brokern gang und gäbe, dass zumindest Teilbeträge bereits vor Wertstellung wieder verwendet oder abgezogen werden können - die werden sich abgesichert haben. Aber probier es einfach, hast ja nichts zu verlieren.

  • Re: Onvista Wertpapierhandel


    Zitat

    Original geschrieben von kanders
    ...da kein ausreichendes Guthaben vorhanden war hätte die Überweisung eigentlich abgelehnt werden müssen oder bin ich da auf dem Holzweg?

    Bist du, leider, denn der Kontostand ist hier entscheidend und nicht das Valuta derjenigen Buchungen, die zu dem Kontostand führen/führten.

  • AachenMüncher Parkdepot: Freistellungsauftrag?


    Bietet die AachenMüncher für das Parkdepot eigentlich ein Formular für den Freistellungsauftrag an? Ich kann online nichts finden.


    Falls jemand ein solches Formular hat und es mir als Scan schicken könnte, wäre ich sehr dankbar (bitte PN).

  • Re: AachenMüncher Parkdepot: Freistellungsauftrag?


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Bietet die AachenMüncher für das Parkdepot eigentlich ein Formular für den Freistellungsauftrag an?


    Ich habe es vor 3 Wochen unaufgefordert per Briefpost bekommen. Freistellungsauftrag, Kirchensteuer und ein Formular auf dem das Rückzahlungskonto geändert werden kann.

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