Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Onvista Netbook Aktion


    Hab gerade gemerkt, dass meine Frage wohl eher in den Diskussionsthread gehört hätte.
    Danke für die Antwort!


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Einfach Tradegate nutzen - entscheidend ist nur der Handelsplatz.


    Übrigens hatte ich in einem der Bankenthreads schon am 01.11. darauf hingewiesen, also immer schön den Unsinn lesen, der von BartS1975 kommt. ;)


    Sorry, dass ich unnötig nachgefragt hab. Hatte in den letzten Wochen viel Stress und das anscheinend leider überlesen.
    Naja, das Lehrgeld hab ich damit an die Onvista gezahlt :)


    Aber danke, dass du trotzdem so schnell antwortest. Finde deine Beiträge hier aber ausgesprochen gut und hilfreich. Hab selten nur vom Lesen einen Usernamen so positiv im Kopf. :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von FAKE2000 .
    Hab selten nur vom Lesen einen Usernamen so positiv im Kopf.

    Wobei er es mit seinem Usernamen sicher leichter hat als du mit deinem. SCNR :D

  • Re: Onvista Netbook Aktion


    Zitat

    Original geschrieben von FAKE2000
    Naja, das Lehrgeld hab ich damit an die Onvista gezahlt :)


    Aber nicht viel, nur etwas Spread. Denn die Verkäufe zählen ja, und Freebuys wurden nicht abgezogen.


    Zitat

    Original geschrieben von FAKE2000
    Aber danke, dass du trotzdem so schnell antwortest. Finde deine Beiträge hier aber ausgesprochen gut und hilfreich. Hab selten nur vom Lesen einen Usernamen so positiv im Kopf. :top:


    Danke für die Blumen. :o

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975



    Es kommt zu einer Pauschalbesteuerung, die man sich entweder durch nachträgliche Übermittlung des Einstandspreises zwischen den Banken oder über die Steuererklärung zurückholen muss.


    D.h. für meine "alten" Fonds, für die ich den Einstandspreis nicht mehr nachweisen kann (habe ich seit 10-15 Jahren oder so) sind eigentlich 25% weniger wert? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von chris8181
    D.h. für meine "alten" Fonds, für die ich den Einstandspreis nicht mehr nachweisen kann (habe ich seit 10-15 Jahren oder so) sind eigentlich 25% weniger wert? :confused:


    Auf derartige Altfälle bezog ich mich nicht. Über die genauen Regelungen habe ich mich hierzu nicht informiert, da sie für mich nicht von Interesse waren. Eventuell kann dir jemand anderes hier dazu was sagen.


    Eines ist aber klar: Spätestens über die Steuererklärung kannst du dir jede überhöhte Wertpapierbesteuerung wieder zurückholen.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Eines ist aber klar: Spätestens über die Steuererklärung kannst du dir jede überhöhte Wertpapierbesteuerung wieder zurückholen.


    Das "Vergnügen" hatte ich schonmal. Klappt auch im Prinzip.
    Da waren es aber keine extremen Altfälle, wo ich keine Unterlagen mehr zu hatte

  • Zitat

    Original geschrieben von chris8181
    Das "Vergnügen" hatte ich schonmal. Klappt auch im Prinzip.
    Da waren es aber keine extremen Altfälle, wo ich keine Unterlagen mehr zu hatte


    Im Prinzip ist es ja nur nötig, dass beim Depotübertrag die Information mitgegeben wird, dass es sich um einen Altfall handelt. Denn dann greift ja weiterhin die, für Neufälle abgeschaffte, einjährige Spekulationsfrist, so dass der Gewinn auf jeden Fall steuerfrei ist.


    Falls diese Information nicht mitgeliefert wird, musst du eventuell die entsprechenden Daten bei deiner Bank anfordern.

  • AachenMünchener: Parkdepot


    Ich habe, da ich vorhabe, meine Parkdepots vorzeitig zum 01.01.2011 aufzulösen (regulär wären sie bei mir zum 01.02. fällig) auch noch mal nach dem Zeitpunkt der Zinsbesteuerung gefragt und ebenfalls als Antwort erhalten, dass dieser erst das Jahr 2011 ist. D.h. die Info, die jemand zunächst erhalten hat, dass bei Ablaufdatum 01.01.2011 der Zinszahlungszeitpunkt der 31.12.2010 ist, scheint definitiv falsch zu sein.


    Noch eine Frage: Ich habe es doch richtig in Erinnerung, dass die Kündigung zum 15. des Vormonats (in meinem Fall also 15. Dezember) erfolgen muss? Kann man das im Internet noch irgendwo offiziell nachlesen?

  • Depotübertrag / Anschaffungsdaten


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975 [...]
    Falls diese Information nicht mitgeliefert wird, musst du eventuell die entsprechenden Daten bei deiner Bank anfordern.

    Da es zu dem Thema gerade halbwegs passt und wir ja im Diskussionsthread sind, ... ;)


    Von Targobank zu Postbank hatte ich damals erhebliche Probleme, bis die Postbank meine Anschaffungsdaten bestätigte. Ob es letztendlich an Targo- oder Postbank lag, war für mich bis zum Ende nicht wirklich nachvollziehbar. Aber auch von Targobank zu sBroker fehlt mir bis dato noch ein Einstandskurs. Das zusammen mit der schleppenden Reaktion der Targobank lässt mich die Probleme eher dort vermuten.


    Unabhängig davon mal eine Frage zur Abwicklung über die Steuererklärung:
    Ich gehe davon aus, dass es in dem Fall nicht genügen würde, nur die Daten über die betreffenden Aktien einzureichen, sondern dass man dann wieder alles aufführen müsste, also alle Tagesgeldkonten aller Banken, ect. pp., obwohl die schon ordentlich mit Abgeltungssteuer abgerechnet wurden, korrekt?

  • Re: Depotübertrag / Anschaffungsdaten


    Zitat

    Original geschrieben von pvr
    Unabhängig davon mal eine Frage zur Abwicklung über die Steuererklärung:
    Ich gehe davon aus, dass es in dem Fall nicht genügen würde, nur die Daten über die betreffenden Aktien einzureichen, sondern dass man dann wieder alles aufführen müsste, also alle Tagesgeldkonten aller Banken, ect. pp., obwohl die schon ordentlich mit Abgeltungssteuer abgerechnet wurden, korrekt?

    Korrekt. Wenn man eine Anlage KAP abgibt, dann muss sie vollständig sein, d.h. auch alle bereits mit Abgeltungssteuer belegten Zinseinnahmen aufführen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!