Re: Re: Re: Re: Re: CortalConsors: FondsSynergy
ZitatOriginal geschrieben von ferris.b
Deshalb seien diese Einkünfte für selbst abgeschlossene Verträge und übrigens auch (zu meiner Überraschung) Kunden-werben-Kunden-Prämien an den werbenden Kunden zumindest bis auf weiteres steuerfrei.
Die besagte "Steuerfreiheit" (sofern sie tatsächlich existiert) entbindet aber nicht von der Erklärungspflicht.
Wer der Erklärungspflicht vollumfänglich nachkommt, bei dem kann der veranlangende Finanzbeamte dann entscheiden, ob & wie er diese Einkünfte veranlagt.
Meines Wissens (bin aber gern an Aufklärung interessiert) existiert weder eine gesetzliche Grundlage noch ein wie auch immer gearteter Erlaß, der eine derartige "Steuerfreiheit" manifestieren würde.
Der Gesetzgeber hat für gelegentliche Einkünfte in kleinem Umfang die Freigrenze für die SO vorgesehen - dies deckt die Werbung von Freunden & Bekannten ja locker ab.
Größerer Umfang ist dann aber zu versteuern - letztlich ist diese Tätigkeit Makeln (unabhängig von einem Rahmenvertrag - auch bei ebay werden viele einzelne Rechtsgeschäfte getätigt & die einschlägigen Urteile ab wann gewerbliches Handeln vorliegt sind ja bekannt - btw, mit teils erschreckend niedrigen Anzahlen an Transaktionen....).
Daß die Finanzverwaltungen angeblich keine einheitliche Linie beim Umgang mit diesem Thema gefunden haben, offenbart nur deren Probleme, hier für Steuergerechtigkeit zu sorgen, weil dieses Thema schwer zu vermitteln & insb schwer zu "überwachen" ist - sagt aber nichts über die eigentliche Steuerbarkeit der Einkünfte aus.
Ernsthaft : Groß prüfen wird & will das keiner - aber bei einer extra betriebenen Homepage ist die Wahrscheinlichkeit dennoch natürlich weitaus höher als bei den eher dezenten PN-Werbungen hier.