Deshalb immer Länder auswählen, wo nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung entweder gar keine QSt. anfällt (so wie in Belgien) oder nur in einer Höhe, die voll anrechenbar ist (z.B. Luxemburg).
Das mit der vorzulegenden Bescheinigung kann aber auch je nach Land oder ggf. Bank variieren - manchmal muss es eine jährlich neu ausgestellte Bescheinigung des heimischen Finanzamts sein, und das ist dann doch etwas aufwendig.
Daher finde ich die "relativ legere" Praxis von suresse gut, aber vorher genau nachfragen bzw. sich informieren lohnt sich.
In Lux erfolgt meines Wissens keine Anrechnung, aber auch kein Abzug - die Erträge müssen dann unter "Ausländische Einkünfte" in Anlage KAP angegeben werden.
Wahrscheinlich muss der Satz richtig heißen:
Deshalb immer Länder auswählen, wo nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung entweder gar keine QSt. anfällt (so wie in Luxemburg) oder nur in einer Höhe, die voll anrechenbar ist (z.B. Belgien).
Müssen Deutsche, die nicht in Deutschland wohnen, ihre Erträge in Deutschland versteuern?
Nein, im Wohnsitzstaat - deshalb wollte unser Tennis-Bobbele ja früher mal unbedingt in Monaco "wohnen"...
Bei US-Amerikanern ist das übrigens anders - die müssen immer in USA versteuern, egal wo sie wohnen. Daher werden US-Bürger von den meisten hiesigen Banken abgelehnt, das gibt immer Aufwand und Ärger.