Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Hab über die Suche nicht wirklich viel hilfreiches zu dem Thema gefunden.


    Wie macht ihr denn das mit den Freistellungsaufträgen?
    Ich weis nicht wie ich es am geschicktesten anstelle, da ich
    meistens mein Geld auf 2-3 Banken verteilt habe und diese
    auch immer wieder wechsel usw.


    Passt ihr eure immer am Jahresanfang an oder am Jahresende?
    Eigentlich würde es ja reichen am Jahresende oder?
    Aber wie ist es dann bei Banken wie 1822, wo man alle 3 Monate
    zinsen bekommt, da geht das doch nicht, oder?

  • Bei viele kann man mittlerweile Online anpassen. Da kann man recht schnell noch was ändern falls notwendig. Da es mittlerweile recht gute Zinsen gibt erreicht man den max. Freibetrag mittlerweile auch mit einer Bank. Dann reicht das eh den bei einer Bank zu lassen. Die Steuererklärung wird dann eh fällig und dort kann man notfalls den Rest sich wiederholen. Leider läuft das bei mir nur auf Nachzahlungen hinaus :(.

  • Jop, ist mir schon bekannt mit Online, trotzdem muss man ja wissen
    wie man das aufteilt.
    Und ob man den Betrag erreicht hängt ja auch immer noch vom Betrag ab
    den mal zur verfügung hat ;)
    Steuererklärung ist ja eh klar, aber bisher hatte ich dort sowas nicht erwähnt, da ich halt unter der Grenze war, aber auch wenn ich drüber bin, gehört sowas dort doch nur rein wenn ich die Freigeträge nicht erteilt habe oder falsch erteilt habe, oder?


    Mir gehts ja mehr so ums Handling, ich hab z.B. meistens so 10er Beträge die ich immer anspare und anlege, manchmal für ein jahr, manchmal für 3-4, und die laufen alle unterschiedlich aus und die lege ich dann nach der Zeit dann neu an. Und ich weiß z.B. nicht, wenn ich bei Bank 1 das Geld von Jan bis Juni liegen habe, und dort 100 eur zinsen kriege, reicht es wenn ich den Freistellungsauftrag erst am ende des Jahres dort anlege?


    Oder was passiert wenn ich bei 1822 mit der 3 monatigen Zinszahlung in 2008 0 Eur Betrag habe, und erst ende 2008 den Freibetrag dort für 2008 reinstelle?!

  • Zitat

    Original geschrieben von JRDA
    Steuererklärung ist ja eh klar, aber bisher hatte ich dort sowas nicht erwähnt, da ich halt unter der Grenze war, aber auch wenn ich drüber bin, gehört sowas dort doch nur rein wenn ich die Freigeträge nicht erteilt habe oder falsch erteilt habe, oder?


    Ab 2009 ist das egal, bisher werden aber Zinsen über dem Freibetrag mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert. Daher je nach Steuersatz gibt es halt dann Nachzahlung oder was zurück.


    Hpman

  • Ok, dann bleibt die Frage wie das mit dem Auftrag ist.
    Wenn ich die Zinsen im März kriege und den Auftrag erst im Nov-Dez erteile :confused:

  • Soweit ich das verstanden habe:


    Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab 01.01.2009 werden die Zinsen über dem der Bank mitgeteilten Sparerpauschbetrag (vormals Freibetrag) *sofort* direkt besteuert und die Steuern an das Finanzamt abgeführt.


    Von einer nachträglichen Änderungsmitteilung hat man so dann erst mal nichts mehr; die Feinheiten muss man am Jahresende mit dem Finanzamt klären.


    Gleiches gilt für Dividenden, Kursgewinne (von ab 2009 erworbenen Papieren), alles.


    Insofern sollte man vor dem 31.12. "aufräumen".

  • Mir gehts jetzt nicht um 2008 oder 2009.
    Es geht um den Freibetrag, und der bleibt ja gleich.


    Was passiert wenn ich Jan-März Geld bei 1822 liegen habe, am 31.03 Zinsen drauf bekomme und kein Freibetrag dort habe, dann wird das doch direkt versteuert und ans FA abgeführt, was ich ja nicht will -> mehr stress bei der Lohnsteuer.
    Deswegen muss ich ja dort z.B. den Betrag schon anfang des Jahres anpassen, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von JRDA
    Mir gehts jetzt nicht um 2008 oder 2009.
    Es geht um den Freibetrag, und der bleibt ja gleich.


    Was passiert wenn ich Jan-März Geld bei 1822 liegen habe, am 31.03 Zinsen drauf bekomme und kein Freibetrag dort habe, dann wird das doch direkt versteuert und ans FA abgeführt, was ich ja nicht will -> mehr stress bei der Lohnsteuer.
    Deswegen muss ich ja dort z.B. den Betrag schon anfang des Jahres anpassen, oder?


    Ganz genau.


    Freistellungsaufträge wird es auch 2009 noch gebe und wer bei Zinszahlung keinen eingereicht hat, bekommt die 25 % Abgeltungssteuer halt abgezogen.

  • Comdirect Aktion


    Ist das Abschließen eines Tagesgeldkontos bei der Comdirect-75€-1€mtl-Aktion
    Voraussetzung für das Startguthaben, Zanox und KwK?
    Auch die Visa benötige ich nicht, reicht das Girokonto alleine aus für die o.g. Prämien?
    Bin schon mit 5% TG Konten eingedeckt und würde so ein Angebot lieber später bei Comdirect annehmen.


    Mfg

  • Re: Comdirect Aktion


    Zitat

    Original geschrieben von Hardware
    Ist das Abschließen eines Tagesgeldkontos bei der Comdirect-75€-1€mtl-Aktion
    Voraussetzung für das Startguthaben, Zanox und KwK?
    Auch die Visa benötige ich nicht, reicht das Girokonto alleine aus für die o.g. Prämien?
    Bin schon mit 5% TG Konten eingedeckt und würde so ein Angebot lieber später bei Comdirect annehmen.


    Mfg


    Für die 75 € + die 1-€-Gutschrift (inkl. KwK) brauchst Du nur das Girokonto, den Rest kannst Du abwählen. Wie es bei zanox aussieht kann ich nicht sagen.


    Der Haken an der Sache dürfte aber sein, dass derartige "Hochzinsaktionen" bei der Comdirect immer nur für Neukunden gelten. Wenn Du schon ein Girokonto hast, bist Du kein Neukunde mehr. Nach Kontokündigung musst Du 6 Monate warten. Ob Du dann nur ein Girokonto oder ein Girokonto + Tagesgeldkonto kündigst dürfte jawohl egal sein.

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