ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Sobald die Bank mitbekommt, dass der Freund über sein Unterkonto fremde Gelder schleust, kann der Freund richtig Ärger mit seiner Bank bekommen. Gegen seinen Kontovertrag hat er sowieso verstoßen (das Durchschleusen von fremden Geldern ist immer untersagt). Dazu kommen noch, wenn der Insolvente kriminell ist, diverse andere Dinge.
Wir raten dringend von dieser Variante ab.
Natürlich ist so etwas problematisch und die Beiden müssen sich aufeinander verlassen können. Ich würde das nicht machen. Dieser Fall liegt ca. 7 Jahre zurück und ich meine, es wurde damals sogar von der VR-Bank stillschweigend geduldet, da ja der Hauptkontoinhaber haftet und bei ihm auch etwas zu holen war. Natürlich war das Konto ohne Dispo. Auf der Girocard stand der Name des Bevollmächtigten. Somit hat er diese legal bekommen. Bleibt die Frage, wie viel oder wie wenig er tatsächlich mit diesem Konto machen durfte. Er hatte mir z. B. mal Geld überwiesen, da ich für ihn etwas eingekauft hatte. Wenn er mit so einem Konto Geldeingänge den Gläubigern vorenthält, macht er sich bestimmt strafbar.