Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Ich meine auch, daß das Thema Einzahlung (zumindest bis 17.000) erledigt war. Spätestens aber jetzt, wo mir auch sämtliche Beträge über 17.000 pro Vertragsjahr voll verzinst wurden, dürften keine Zweifel mehr bestehen.

  • Mein Mailverkehr vom 19.11.2013 bzgl. VTB Flex:



    Antwort:


    Zitat


    Es gelten grundsätzlich die 17.000,- EUR Höchstgrenze.


    Bitte beachten Sie, dass keine weiteren Zahlungen möglich sind, sobald die Grenze erreicht ist.


    Sie können im Rahmen der 17.000,- EUR die Zahlungen frei wählen.


    Also über 17k p.a. zu besparen (auch wenn es geht und verzinst wird) wäre mir zu "gefährlich". Das Risiko, dass nach Ablauf der 4 Jahre VTB mal kritisch drüberguckt und Regressforderungen stellt, ist definitiv existent.
    Dafür haben wir ja mehrere Sparpläne abgeschlossen, sodass sich die Frage nicht stellen dürfte? Die 1-Sparplan-Regelung pro Person ist recht frisch.
    Ich bin so aufgestellt, bei Bedarf sofort 100k vertragsgerecht einzahlen zu können.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Wann denn? Dass es egal ist, wann und in welcher Stückelung man die 17.000 überweist, ist seitens VTB schon seit Jahren(!) bestätigt.


    Bestätigt, im Sinne von auf der Homepage publiziert, ist es seit ca 1/2 Jahr. Im März 15 stand dort noch die vorhin von mir zitierte Stückelung (12x1k+1x5k). Es geht jetzt doch aber darum ob mehr als 17k möglich sind UND auch verzinst werden. Darüber gab es hier umfangreichste Diskussionen ohne Ergebnis. Nachvollziehen kann ich das nicht, denn die VTB beschreibt die Höchstsumme eindeutig. Wenn die trotzdem mehr verzinsen ist das Glück, bzw deren Schludrigkeit und mit Rückforderungsrisiko behaftet. Wenn ich davon profitiert hätte, ich würde es nicht in die Internetforen dieser Welt schreiben.


    Bin oben etwas zu weit abgeschweift, war missverständlich, sorry.


    Unklar ist imo immer noch ob die VTB zwischen Vertrags- und Kalenderjahr unterscheidet. Steht das irgendwo, ich finde nichts. Wenn sie von der Definition Kalenderjahr abweichen müssen sie das beschreiben.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von paul_k_9
    Unklar ist imo immer noch ob die VTB zwischen Vertrags- und Kalenderjahr unterscheidet. Steht das irgendwo


    Weiß nicht, aber auch das ist seitens VTB schon seit Jahren bestätigt (zumindest gegenüber mir ;) ) - es geht um das Vertragsjahr.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von paul_k_9
    ... Wenn die trotzdem mehr verzinsen ist das Glück, bzw deren Schludrigkeit und mit Rückforderungsrisiko behaftet. ...


    Auf welcher Grundlage denn? Wenn dann müssten sie die Einzahlung zurückweisen. Aber das Geld "behalten" und zunächst verzinsen, um dann später die Zinsen wieder zurückzufordern geht nicht.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    Auf welcher Grundlage denn? Wenn dann müssten sie die Einzahlung zurückweisen. Aber das Geld "behalten" und zunächst verzinsen, um dann später die Zinsen wieder zurückzufordern geht nicht.


    Jein - bei einem Versehen kann die Zinssumme natürlich später wieder abgezogen werden (kam bei anderen Banken auch schon vor). Die entscheidende Frage ist: Wie lange ist das rechtlich möglich?

  • Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von kmak
    Ich glaube nicht das die damit durchkämen. Sie können natürlich Einzahlungen über der Grenze zurückweisen. Werden sie jedoch angenommen so sind sie m.E. auch zu verzinsen.
    ...
    Ich hoffe nur das der frühzeitige Zinsausweis kein böses Zeichen ist und die VTB den Entschädigungsfall vorbereitet.


    Das sehe ich anders. Du hast einen Vertrag geschlossen der gewisse Spielregeln mit sich bringt. Und eine dieser Regeln heißt dass man pro Vertragsjahr nicht mehr wie 17.000 Euro sparen darf. Vor allem wenn Du bewusst diese Regel brichst sehe ich doch Schwierigkeiten den übersteigenden Betrag tatsächlich zu dem Zinssatz des VTB-Flex verzinst zu bekommen (zumindest sicher und dauerhaft). Mit welcher Begründung willst Du da kommen? Ich tippe darauf dass es dann zwar nicht unverzinst bleiben wird weil die Bank nicht mit Zurückweisung tätig geworden ist, sondern dass Du den EZB-Zins bekommst, also fast nichts.
    Ausserdem spricht noch was anderes dagegen. In der heutigen Zeit sind die 3% und auch 2,5% absolut über Marktniveau. Wenn Du bewusst gegen die Regeln verstößt bietest Du der Bank ja die absolut perfekte Möglichkeit um aus einem teueren Vertrag rauszukommen aus dem sie sonst nicht rauskommen würden.


    Was die Sache mit dem Entschädigungsfall angeht, das wäre ja fast schon eine noble Geste wenn die schnell noch Zinsen gutschreiben bevor sie zahlungunfähig werden. Normalerweise würde ich sagen dass sich Zahlungsschwierigkeiten anders äußern.


    Wie ist eigentlich gerade der aktuelle Stand mit der Einlagensicherung in Österreich? Wann ist der Staat mit seinen 50% aus der Sicherung raus?


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Jein - bei einem Versehen kann die Zinssumme natürlich später wieder abgezogen werden (kam bei anderen Banken auch schon vor). Die entscheidende Frage ist: Wie lange ist das rechtlich möglich?


    aus dem Bauch heraus würde ich sagen bis Zinsansprüche verjährt sind. Wann Zinsansprüche verjähren hab ich nicht recherchiert.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Wie lange ist das rechtlich möglich?


    Die Regelverjährungsfrist liegt normalerweise bei 3 Jahren; die Frage ist eher wann die Frist beginnt? Im ungünstigsten Fall bei erstmaliger Fälligkeit des Vertrags, also bei Kündigung. Im günstigsten bei Zinszahlung.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    was mich bei der fruehen Zinsbuchung wundert - es wird mir ein Kontostand ausgewiesen, in dem die Zinsen enthalten sind - jetzt koennte man doch alles abheben, und waere dann entsprechend (wertstellungsmaessig) im Minus?!


    Oder spielt VTB da jetzt o2? Widdewitt ich mich' mir meine eigenen Regeln, sche*ss auf Gesetze...

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Re: Re: Re: Re: direktes Kundenentgelt Visa


    Zitat

    Original geschrieben von DarioM
    und die Händler wie die Bahn zumindest bei Visa und MasterCard keine Gebühren mehr an die Kunden weitergeben dürfen. AmEx ist von dieser Regelung nicht betroffen, aber ein Unternehmen, das seine Kunden nicht ärgern will, wird es wahrscheinlich auch für AmEx auf kostenlos umstellen.

    nicht zwingend - Selgros zB hat erst gar keine KK angenommen, dann alle (und 1% Aufschlag bei KK-Zahlung genommen), und seit 1.11. keine Amex mehr...

    Nordisch by zuag'roast :D

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