Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: comdirect Preiserhöhung


    Zitat

    Original geschrieben von danchel
    Ich glaube, dass bei MC und Meastro der Herausgeber zusätzlich das Interbankenentgeld zahlen muss. Übrings wird sich das bei Visa (und vermutlich V pay) auch ab 15. April 2016 ändern, da ab diesem Zeitpunkt auch dort ein direktes Kundenentgelt erhoben werden darf (Quelle: https://www.visaeurope.com/med…ic%20nov2015-73-32038.pdf).


    Danke für den Link.
    vermutlich hängt das mit der Übernahme von VISA-Europe zusammen.
    Ich habe gerade einen Blick in meine Glaskugel geworfen. Wenn das so kommt, dann wird das zum einen dafür sorgen dass die VISA-Sperren bzw. -Begrenzungen bei Volksbanken und Sparkassen verschwinden weil ein Automatenbetreiber dann für MC und VISA die gleichen Gebühren verlangen kann. Von einer USA-Reise weiß ich dass es dort keinen Unterschied zwischen MC und VISA gibt bei der Surcharge-fee. Wir und die Direktbanken haben bisher von dieser Sonderreglung in D bei VISA profitiert. Ich denke, das wird auch das Ende der Gebührenerstattung bei der DKB und Co sein.


    Das erwähnte Interbankenentgelt gibt es soweit ich weiß grundsätzlich nur wenn kein Entgelt am Automaten verlangt wird, also bei VISA-Produkten in D immer da es aktuell am Automat kein Entgelt geben darf. Bei MC-Produkten also nur wenn kein Entgelt erhoben wird

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Bei mir sind die Zinsen auch bereits mit Buchungstag 14.12.15 gutgeschrieben. Paßt nicht mit meinem Abschlußzeitpunkt zusammen.


    Positiv: die Zinsgutschrift erfolgte auf das komplette Guthaben, also auch auf den "überzahlten" Teil.


    Zum Thema Steuern: §11 (1) EStG sagt


    Zitat

    Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. ...


    Ich habe keine Ahnung, ob Satz 2 auch auf Zinseinnahmen zutrifft, aber unter "kurze Zeit" wird gemäß Rechtsprechung ein Zeitraum von 10 Tagen verstanden.

  • Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von danchel
    Mein Vertrag hat im Juli begonnen. Ich habe noch zwei weitere VTB Flex (Startmonat April, Juni) und bei diesen wurden auch die Zinsen gutschrieben. Überall Valuta 01.01.16 - Freistellungsauftrag 2015 wurde aber bis zur Ausschöpfung angerechnet.


    Auch wenn der "richtige" Freistellungsauftrag angesprochen wurde ist meiner Meinung nach 01.01.16 falsch.
    Andereseits könnte ich dann jetzt schon die Freistellung für 2016 komplett nutzen mit 01.01.16 :D


    Was den 14.12. angeht, das scheint der grunsätzliche Buchungstag zu sein. An sich wäre das auch kein Problem wenn die Zinsen für das Sparjahr des VTB-Flex berechnet werden. Bei mir sind es vermutlich die Zinsen zwischen Dez und Dez, und bei Dir z.B. von Juni bis Juni. Dann würden sich die Zinsen auch nicht mehr durch Einzahlungen oder Auszahlungen ändern.
    Ich habe gerade auch die Unterlagen vom Abschluss nochmal angeschaut. Da heißt es zwar dass die Zinsen jährlich bezahlt werden, aber eben nicht dass das Zinsjahr dem Kalenderjahr entspricht.


    Ich habe gerade schnell in die bisherigen Auszüge für meinen VTB-Flex geschaut. Da wird dummerweise nicht angegeben für welchen Zeitraum die Zinsen sind.


    Wenn meine Hypothese mit dem Sparjahr stimmt, dann hätten Du und skyrimimi meiner Meinung nach einen Zinsnachteil. Euch fehlen die Zinseszinsen zwischen z.B. Juni und 01.01.16

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift



    Ich glaube nicht, dass deine Theorie stimmt, denn dann hätte ich weniger Zinsen erhalten müssen, da meine Einzahlung dieses Jahr nach dem Jahrestag erfolgte und korrekt bis zum Jahresende verzinst wurde.

  • Re: Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Wenn meine Hypothese mit dem Sparjahr stimmt, dann hätten Du und skyrimimi meiner Meinung nach einen Zinsnachteil. Euch fehlen die Zinseszinsen zwischen z.B. Juni und 01.01.16


    Kann nicht sein, da ich dann dieses Jahr garkeine Zinsen hätte bekommen dürfen. Vertragsbeginn war nämlich Juni 2015. Nach deiner Theorie dürfte es Zinsen erst in 2016 geben.



    Zitat

    Original geschrieben von Sunny67 Positiv: die Zinsgutschrift erfolgte auf das komplette Guthaben, also auch auf den "überzahlten" Teil.


    Was heißt das? Hast du mehr als 17.000€ überwiesen?

  • Re: Re: Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    Kann nicht sein, da ich dann dieses Jahr garkeine Zinsen hätte bekommen dürfen. Vertragsbeginn war nämlich Juni 2015. Nach deiner Theorie dürfte es Zinsen erst in 2016 geben.


    hmm, dann ist das auch geklärt. Es gibt also beim VTB-Flex drei verschiedene Jahre.
    - Kalenderjahr = Valuta Zinsen, wohl 01.01.
    - Abrechnungsjahr = Berechnung der Zinsen
    - Vertragsjahr, relevant für weitere 17TEUR Sparrate, sowie für Sperrfrist


    Das macht die Nachkontrolle der Zinsrechnung nicht einfacher :flop:
    Vor allem wenn der Kontoauszug wieder so spartanisch ausfällt wie die bisherigen Jahre.


    Dann hast Du, wenn ich richtig gedacht habe, dieses Jahr sogar einen Zinsvorteil weil Deine Zinsen für 2015 bereits unterjährig kapitalisiert wurden.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    - Vertragsjahr, relevant für weitere 17TEUR Sparrate, sowie für Sperrfrist


    Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass die maximale Einzahlung sich auf das Kalenderjahr bezieht. Generell scheinen sich die Flex-Konten jedoch komisch zu verhalten. Man kann offensichtlich beliebig viel einzahlen, bei einem meiner Flex-Konten kann ich auch bereits monatlich über 2k verfügen obwohl die 4 Jahre noch nicht abgelaufen sind und man kann mehrere Flex-Konten anlegen obwohl lt. Bedingungen nur ein Flex-Konto pro Person/Gemeinschaft eröffnet wird. :D

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von danchel
    Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass die maximale Einzahlung sich auf das Kalenderjahr bezieht.


    Nein, die bezieht sich auf das Vertragsjahr.


    Wenn dennoch auch höhere Einzahlungen verzinst werden, ist das natürlich sehr kurios.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: VTB Flex Zinsgutschrift


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Wenn dennoch auch höhere Einzahlungen verzinst werden, ist das natürlich sehr kurios.


    Vielleicht ist das garnicht einprogrammiert, dass nur 17.000 pro Jahr gehen. Eventuell wird einfach nur geschaut, dass der Saldo 170.000 (+Zinsen) nicht übersteigt.


    Oder aber man kann "nachzahlen". D.h. wenn ich im ersten Jahr keine Einzahlung tätige, kann ich im zweiten Jahr 34.000 einzahlen.

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