Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Zitat

    Original geschrieben von DarioM
    stellt sich die Frage, welche Händler damit überhaupt arbeiten wollen: Wieso soll ich als Händler Gebühren an paydirekt abdrucken, wenn ich weiterhin Überweisungen bzw. Lastschrift anbiete?


    Überweisungen kosten auch Geld!


    V.a. für eine Buchhaltung, die das alles buchen muss. Zahlungsdienstleister und auftraggebende Kunden kriegen das ja nicht fehlerfrei hin: Hier ein Zahlendreher im Betrag, da eine fehlende Ziffer in der Auftragsnummer, dort ein Betreff, der gleich ganz weggelassen wird, "Spezialisten", die von irgendwelchen Familienmitgliedern mit anderem Namen überweisen. Ganz zu schweigen vom Handling bei Rückerstattungen, Teilrückerstattungen, etc. Ein grosser Vorteil ist, dass jede Zahlung fehlerfrei einer Bestellung zugeordnet ist. Dazu hab ich eine Lagerhaltung von bestellten Artikeln, die Tage wenn nicht Wochen auf eingehende Zahlungen warten.


    Lastschriften biete ich als Händler ohnehin nicht an, denn...


    Zitat

    Original geschrieben von DarioM
    Und für den Händler ist eine Lastschrift sicherlich günstiger als die Gebühren von paydirekt...
    Da kann ich den Händler gleich meine IBAN mitteilen, damit er sein Geld per Lastschrift abbuchen kann


    Das Thema Lastschriften dürfte sich argumentativ im Punkt "Rücklastschriften" schon quasi erschöpfen.


    Hochwertige Waren wie Consumer Electronics per Lastschriftzahlung anbieten? Da gehört gehöriger Mut dazu! Und/oder eben kostspielige Betrugsprävention. Zumal du damit Kunden mit unzureichender Bonität oder alternativen Versandadressen (Versand an Bekannte, Paketempfangsdienste, etc.) aussperren musst.

  • wenn man aktuell die besten Zinssätze für klassiche Anlageprodukte wie TG und FG sucht muss man schon seit längerem in's europäische Ausland gehen. Eine Seite zurück wurde erst wieder Easisave aus Malta erwähnt, vorgestern die Crédit Agricole Consumer Finance, ansonsten natürlich noch die Geschichten bei weltsparen und savedo.


    Allen diesen Angeboten ist gemeinsam dass der Anleger sich selbst um die Versteuerung in Deutschland kümmern muss. Bei einigen Ländern wird keine Quellensteuer abgezogen, bei anderen wird diese soweit reduziert wie sie vom deutschen Fiskus im Rahmen eines DBA anrechenbar ist wenn man sich eine Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen FA ausstellen lässt, und bei anderen EU Ländern lässt sich die volle EU-Quellensteuer direkt in D anrechnen.


    Der ein oder andere hier hat vermutlich schon seit mehreren Jahren Erfahrung mit dem Thema. Ist bei Anlage von Privatvermögen als Privatperson in klassische Anlagen wie TG und FG immer gewährleistet dass ausländische Zinserträge in D nie höher besteuert werden die deutsche Abgeltungssteuer?


    Kann es sein dass bei solchen Anlagen im Rahmen der EkSt auch ein Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommt und so eine höhere Besteuerung möglich ist?
    Der Progressionsvorbehalt wurde neulich in einem Gespräch in den Raum geworfen. Dabei handelte es sich um jemanden der im Steuerbereich tätig ist.

    Viele Grüße


    Martin

  • Es sieht so aus, als wenn Bareinzahlungen an Commerzbank-Automaten neuerdings kurzfristig auf dem Comdirect-Girokonto gutgeschrieben werden. Hat hier schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?


    In der Vergangenheit hat das ja durchaus auch mehrere Tage dauern können (z. B. am Wochenende).

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Hmm, welche Zahlungsmöglichkeiten bietest Du denn Deinen Kunden an?
    In welcher Branche bist Du tätig?


    Oh, ich habe selbst keinen Einfluss auf die Zahlungsmöglichkeiten, die mein Arbeitgeber anbietet. Das "ich" war fiktiv gesagt. Elektronik bieten die meisten (aus guten Gründe) nicht per Lastschrift der Rechnung an. Was nicht heisst, dass es nicht einige Schwergewichte trotzdem tun (Amazon). Es gibt natürlich einige grosse, die das dennoch tun, wie Amazon und Otto. Vermutlich eine Art "Mischkalkulation". Aber für viele andere ist das zu teuer bzw. riskant. Vorkasse, Kreditkarte, Nachnahme, Paypal, giropay, Finanzierung, Abholung vor Ort sind da weit verbreitet. Bei Bekleidung, Dienstleistungen und Tickets dagegen scheint Zahlung per Lastschrift oder Rechnung weiter verbreitet.


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Der ein oder andere hier hat vermutlich schon seit mehreren Jahren Erfahrung mit dem Thema. Ist bei Anlage von Privatvermögen als Privatperson in klassische Anlagen wie TG und FG immer gewährleistet dass ausländische Zinserträge in D nie höher besteuert werden die deutsche Abgeltungssteuer?


    Meinst du innerhalb der EU? Ausserhalb der EU wird das sicher nicht "immer" gewährleistet sind, da gibt's sicher Länder, die beispielsweise (nicht sinnvoll erstattbare) Quellensteuern abführen oder Nicht-Ansässige besteuern.


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Kann es sein dass bei solchen Anlagen im Rahmen der EkSt auch ein Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommt und so eine höhere Besteuerung möglich ist?
    Der Progressionsvorbehalt wurde neulich in einem Gespräch in den Raum geworfen. Dabei handelte es sich um jemanden der im Steuerbereich tätig ist.


    Wieso sollte ein Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommen? Zinserträge von deutschen Privatanlegern sind ja sicher nicht steuerfrei. Werden auch ohne Abzug mit 25% besteuert:


    https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_(Deutschland)#Erhebungsform


    Im übrigen: Zumindest innerhalb der EU müsste ein höherer Steuersatz für Auslandsanlagen doch dem Prinzip der Kapitalverkehrsfreiheit widersprechen, oder? (Was allerdings nicht bedeutet, dass die Totalbelastung nicht höher als bei Inlandsanlagen sein kann)


    Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Bareinzahlungen an Commerzbank-Automaten neuerdings kurzfristig auf dem Comdirect-Girokonto gutgeschrieben werden. Hat hier schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Geht recht flott. Meine letzten drei Einzahlungen:


    - 1x Einzahlung am Wochentag, Buchung gleichtägig
    - 1x Einzahlung am Sonntag, Buchung am Montag
    - 1x Einzahlung Wochentag um 22:45 Uhr, Buchung am Folgetag


    Wertstellung alle taggleich.

  • Guten Morgen


    Einzahlung ist flott heißt für mich: ich zahle ein und ist sofort drauf. Die norisbank schafft es sogar


    Bald wird die coba die deutsche Bank überholen und wahrscheinlich die größte Bank sein und die kriegt es nicht hin


    Bei der Hypo müsste es auch sofort verfügbar sein

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Meinst du innerhalb der EU? Ausserhalb der EU wird das sicher nicht "immer" gewährleistet sind, da gibt's sicher Länder, die beispielsweise (nicht sinnvoll erstattbare) Quellensteuern abführen oder Nicht-Ansässige besteuern.


    Wieso sollte ein Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommen? Zinserträge von deutschen Privatanlegern sind ja sicher nicht steuerfrei. Werden auch ohne Abzug mit 25% besteuert:


    es geht tatsächlich nur um Anlagen in EU-Ländern.


    Wegen Progressionsvorbehalt, ein bißchen was scheint doch dran zu sein, denn schau mal hier:
    https://de.wikipedia.org/wiki/…ionsvorbehalt#Deutschland


    Das liest sich so als wenn Einkünfte aus dem Ausland schon einem Progressionsvorbehalt unterliegen können, und zwar bis 2008 auch innerhalb der EU.
    Bei der Aufzählung für was seit 2008 ein Progressionsvorbehalt innerhalb der EU NICHT mehr gilt, werden eben keine Zinseinkünfte genannt.


    Weiß jemand was es damit genau auf sich hat?

    Viele Grüße


    Martin

  • VTB Flex


    Es wurde hier mal geschrieben, dass VTB auch bei gezahlten Beträgen >17.000 pro Jahr die Zinsen zahlt. Stimmt es wirklich?
    Der neue Zyklus fängt bei mir erst im Dezember an, würde aber gerne jetzt schon etwas drauflegen.

  • Re: VTB Flex


    Zitat

    Original geschrieben von winniepuuh
    Es wurde hier mal geschrieben, dass VTB auch bei gezahlten Beträgen >17.000 pro Jahr die Zinsen zahlt. Stimmt es wirklich?


    Ich weiß nur, dass höhere Beträge angenommen wurden - hat sich denn schon jemand zur Verzinsung geäußert?


    Aber wo wir schon beim Thema VTB Flex sind: In ca. einem Jahr erfolgt bei vielen hier ja endlich die "Sparbuch-Transformation". Dazu stellen sich mir zwei Fragen:


    1. Ich meine, vor längerer Zeit irgendwo gelesen zu haben, dass man - natürlich mit dreimonatiger Frist - den gesamten Betrag auch OHNE gleichzeitige Auflösung von VTB Flex abheben kann, finde dazu aber nichts mehr. Kennt dafür jemand eine schriftliche Quelle oder irre ich mich?


    2. Angenommen, die Transformation erfolgt bei mir zum 10.11.2016: Weiß jemand, ob man dann Beträge bereits zu diesem Datum kündigen kann, also die Kündigung vor dem 10.08.2016 einreichen muss? Oder kann man dann erst zum 10.02.2017 kündigen?

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