Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Cashboard


    Sooo schwierig ist es nicht, bei nicht zu geringem Grundkapital eine Rendite von >2% p.a. bei geringer Vola zu erwirtschaften. Das Problem des Cashboard-Modells ist jedoch die Aussage 'wie TG' verbunden mit der Möglichkeit, 95% des Kapitals jederzeit sofort wieder abzuziehen. Die Zahlungsströme sind für Cashboard damit nicht planbar, so dass sie stets ausreichend Liquidität vorhalten müssen, um Auszahlungswünsche zu befriedigen. Gerade wenn sich dabei Verzögerungen ergeben sollten, so wird darüber garantiert auch in den Foren, FB & Co. sofort berichtet und der 'Run' auf die Cashboard-Konten beginnt.


    Für ein seriös gemeintes Angebot spricht in meinen Augen, dass sie 'nur' 2% Verzinsung versprechen und die Einlage auf 10k limitieren. Von unseriösen 'Abzockern' hätte ich höhere Renditeversprechen und auf gar keinen Fall eine Limitierung der Anlagesumme erwartet. Wenn es denn ein seriöses Angebot sein sollte, so unterschätzen die Betreiber meiner Einschätzung nach die Probleme des Liquiditätsmanagements.


    Für mich ist das das Ganze nix (mir ist eine solche Rendite zu mickrig :) ).

  • Re: Cashboard


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Sooo schwierig ist es nicht, bei nicht zu geringem Grundkapital eine Rendite von >2% p.a. bei geringer Vola zu erwirtschaften.


    Ja - allerdings m.E. nicht mit den dort genutzten Anlagen. Mit konservativen Bonuszertifikaten auf einen guten Aktienindex schaffe ich das auch - aber nicht mit Immobilienfonds, etc. Außer eben, wenn man massive Verluste ggf. Jahre aussitzen kann - dann schafft man das mit nahezu jeder nicht sicheren Anlage, sofern sie gut gestreut ist.


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Für ein seriös gemeintes Angebot spricht in meinen Augen, dass sie 'nur' 2% Verzinsung versprechen


    Wahrscheinlich gerade deshalb, damit es seriös aussieht. Heutzutage, bei der aktuellen Zinslage, sind 2 Prozent Rendite im großen Stil (also nicht für einen Depotübertrag bei der Consorsbank...) aber völlig unmöglich absolut sicher zu erzielen - irgendein Risiko, und sei es das zeitliche oder etwa ein Währungsrisiko, ist immer vorhanden.

  • Verlegung der Einlagensicherung


    Hier im Forum wurde vor kurzem auf den Artikel
    http://www.kritische-anleger.d…kontext-der-ukrine-krise/


    hingewiesen, in dem verschiedene Szenarien durch die Ukraine/Russland-Krise beschrieben werden in Bezug auf die Töchter von russischen Banken (VTB, DenizBank, Sberbank).
    Bei allen drei sind die Einlagen bis 100TEUR durch die gesetztliche Einlagensicherung von Österreich gesichert.
    Nun bieten alle drei Banken Anlageformen, bei denen man nicht täglich seine Einlagen wieder abziehen kann, z.B. bei Festgeld.


    Was ich mich nun frage: Kann eine solche Bank sich einfach der österreichischen Sicherung entziehen?


    Es könnte einfach die russische Mutter kommen und Ihre Töchter integrieren, und schon hätte man ein Konto direkt in Russland nach russischem Recht.
    Oder so eine Tochter verlegt Ihren Firmensitz selbst in ein anderes Land, und schon ist ein anderer Sicherungsfond zuständig.


    Der Gedanke kam mir in Zusammenhang mit CortalConsors --> BNP Paribas
    Aus seinem Vertrag kommt man nicht raus weil die neue Bank die Verträge unverändert übernimmt. Allerdings macht das schon einen gewaltigen Unterschied wenn der Vertragspartner dann plötzlich ein russisches Unternehmen ist oder im Falle des Umzuges der Tocher in ein anderes Land plötzlich eine viel "schwächere" Sicherung zuständig ist.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Es könnte ja einfach die russische Mutter kommen und Ihre Töchter integrieren


    Das hätte Putin vermutlich gern. :D


    VTB Direkt ist eine österreichische Bank. Solange Russland Österreich nicht annektiert, kann er VTB Direkt möglicherweise von der Mutter schließen lassen (dann müssten alle Kundengelder ausgezahlt werden), aber natürlich nicht in den Mutterkonzern eingliedern - denn die Mutter ist eine russische Bank.


    P.S.: Die Consorsbank ist eine deutsche Bank, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/BNP_Paribas_%28Consorsbank%29

  • Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    P.S.: Die Consorsbank ist eine deutsche Bank, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/BNP_Paribas_%28Consorsbank%29


    ja, das sollte auch nur ein Beispiel sein wie man mal bei Bank A ein Produkt abschließt, und es dann während der Laufzeit zu einer anderen Bank B wird.
    Dein Wikipedia-Link zeigt das auch sehr schön. Hätte es 1994 die staatliche Sicherung gegeben (weiß ich jetzt nicht wie lange es bereits eine staatliche Sicherung gibt), dann wäre man als Kunde in der deutschen Sicherung gestartet. Heute hat die Bank die französische Sicherung.


    So wie man den Namen und die Rechtsform ändern kann, kann man bestimmt auch das Land wechseln.
    Die österreichische Sberbank könnte sich ja überlegen dass sie Ihren Firmensitz von Österreich nach Bulgarien verlegt (ist jetzt nur mal eine Annahme).
    Das wäre dann auch ein anderer EU-Staat. Ich vermute mal stark dass das innerhalb der EU bestimmt zulässig wäre.
    Formell sichern beide Staaten Einlagen bis 100TEUR ab. Aber wir sind uns denke ich einig dass es einen Unterschied macht ob nun der österreichische Staat oder der bulgarische Staat die Sicherung garantiert.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun Die österreichische Sberbank könnte sich ja überlegen dass sie Ihren Firmensitz von Österreich nach Bulgarien verlegt (ist jetzt nur mal eine Annahme).
    Das wäre dann auch ein anderer EU-Staat. Ich vermute mal stark dass das innerhalb der EU bestimmt zulässig wäre.


    Und ich vermute stark, dass das nicht der Fall ist (jedenfalls nicht unter Mitnahme der Kunden und -gelder). Für Banken gelten deutlich strengere Regularien als für normale Unternehmen, kann mir kaum vorstellen, dass die mit Sack und Pack in ein anderes Land umziehen können. Mir ist auch kein Beispiel bekannt, wo das der Fall war.

  • Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    P.S.: Die Consorsbank ist eine deutsche Bank, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/BNP_Paribas_%28Consorsbank%29


    Äh... nein!?


    Da steht dass die Consorsbank eine Marke (bzw. Zweigniederlassung) der BNP Paribas S.A., 16, boulevard des Italiens, FR-75009 Paris ist. Sie ist damit in der französischen Einlagensicherung, dem Fonds de Garantie des Dépôts" (FdGdD), als französische Bank Mitglied - auch wenn das Handeln Ihrer deutschen Zweigniederlassung teilweise der deutschen Gesetzgebung und Finanzmarktaufsicht unterliegt. Die BNP Paribas S.A. bzw. ihre Niederlassung ist offensichtlich auch kein Mitglied der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung:


    http://www.edb-banken.de/infos…er-zugewiesene-institute/


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Und ich vermute stark, dass das nicht der Fall ist (jedenfalls nicht unter Mitnahme der Kunden und -gelder). Für Banken gelten deutlich strengere Regularien als für normale Unternehmen, kann mir kaum vorstellen, dass die mit Sack und Pack in ein anderes Land umziehen können. Mir ist auch kein Beispiel bekannt, wo das der Fall war.


    Offensichtlich kann aber eine ausländische Bank zumindest eine deutsche Bank übernehmen und als Zweigniederlassung führen - und natürlich diese Zweigniederlassung ggf. auch schliessen. Was sollte sie auch daran hindern? Gutes Beispiel war m.W. die Schliessung der deutschen Zweigniederlassung der Kaupthing Bank.


    In diesem Zusammenhang schrieb die Bafin auch recht deutlich, siehe Absatz 1 ("Wer beaufsichtigt die Kaupthing Bank, Niederlassung Deutschland, und welches Einlagensicherungssystem greift hier?"):



    "Als Niederlassung eines Kreditinstituts aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (so genannte EWR-Niederlassung) untersteht die Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, der isländischen Solvenzaufsicht. Nach § 53b Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) kann ein Einlagenkreditinstitut mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ohne zusätzliche Erlaubnis der BaFin in Deutschland eine Zweigniederlassung errichten und Bankgeschäfte - wie etwa das Einlagengeschäft - betreiben. Beaufsichtigt wird die Zweigniederlassung von der Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes. Der BaFin kommt hingegen nur eine eingeschränkte Rechtsaufsicht zu.


    Anders als bei rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften sind Einlagen bei EWR-Niederlassungen nicht durch die deutsche gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt, sondern fallen unter die Einlagensicherung des Herkunftslandes des Instituts"


    http://www.bafin.de/SharedDocs…081009_kaupthing_faq.html

  • Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Äh... nein!?


    Da steht dass die Consorsbank eine Marke (bzw. Zweigniederlassung) der BNP Paribas S.A., 16, boulevard des Italiens, FR-75009 Paris ist.


    Ja, eben, eine Zweitniederlassung. Die Consorsbank ist eine deutsche Bank, die Mutter dagegen eine französische.


    Siehe auch https://www.consorsbank.de/ev/Service-Beratung/Sicherheit#2 :


    "Darüber hinaus ist die Consorsbankals als deutsche Niederlassung der BNP Paribas S.A. [...]"

  • Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Ja, eben, eine Zweitniederlassung. Die Consorsbank ist eine deutsche Bank, die Mutter dagegen eine französische.


    Nein, du verwechselst was.


    Eine Zweigniederlassung ist keine Tochtergesellschaft und umgekehrt.
    Wäre die Consorsbank nur eine deutsche Tochtergesellschaft der französischen Mutter, dann wäre sie eine deutsche Bank. Ist sie aber nicht - da sie "nur" eine Zweigniederlassung ist.


    Auch dazu, siehe obiger Link, die Bafin:


    "Anders als bei rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften sind Einlagen bei EWR-Niederlassungen nicht durch die deutsche gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt, sondern fallen unter die Einlagensicherung des Herkunftslandes des Instituts"

  • Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Nein, du verwechselst was.


    Eine Zweigniederlassung ist keine Tochtergesellschaft und umgekehrt.
    Wäre die Consorsbank nur eine deutsche Tochtergesellschaft der französischen Mutter, dann wäre sie eine deutsche Bank.


    Ist sie ja auch.

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