Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Re: Re: Re: Re: NIBC


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    In den Teilnahmebedingungen der Aktion stand...


    ich meinte eigentlich die Geburtstagsaktion, an der Du NICHT teilnehmen wolltest, ob jemand davon noch die Bedingungen hat?


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    ... A0YCBQ ...


    den hatte ich auch genutzt, aber nur für den Zukauf. Den einen Anteil, den ich übertragen habe, um die Übertragsbedingung zu erfüllen, war 975668.
    Dann war's doch wohl nur Glück, dass ich die Geburtstagsprämie auch bekommen habe.


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    ... online von der DAB Bank aus übertragen und den Rest bei NIBC zugekauft.
    Verkauft habe ich am 01.04. gebührenfrei über die Fondsgesellschaft.


    - Du hast also A0YCBQ von der DAB übertragen und den gleichen Fond auch nochmal hinzugekauft?
    - Du konntest dann den Gesamtbestand komplett über die KAG ohne irgendwelche Lagerstättenwechsel zurückgeben?


    Ich frage deshalb so genau, da eine übertragene Anteil von 975668 für die KAG quasi "gesperrt" ist. Wenn Du den Gesamtbestand über die KAG zurückgeben konntest, dann hat der Zukauf des gleichen Fonds bei Dir die "Sperre" entfernt, sprich für den übertragenen Teil wurde die Lagerstelle automatisch und kostenfrei geändert.
    Dann könnte ich einfach einen Anteil des Fonds direkt dort nochmal kaufen und beide danach über die KAG zurückgeben. Dann könnte ich mir das Wegübertragen von dort sparen.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: NIBC


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    - Du hast also A0YCBQ von der DAB übertragen und den gleichen Fond auch nochmal hinzugekauft?


    Genau.


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    - Du konntest dann den Gesamtbestand komplett über die KAG ohne irgendwelche Lagerstättenwechsel zurückgeben?


    Richtig. Ein "Lagerstättenwechsel" erfolgt bei einem Verkauf aber auch gar nicht, das Wertpapier ist danach ja nicht mehr vorhanden, also in gar keinem Lager mehr.


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Ich frage deshalb so genau, da eine übertragene Anteil von 975668 für die KAG quasi "gesperrt" ist.


    Das dürfte aber nicht an der 100-Euro-Aktion liegen. Vielleicht liegt es an der Geburtstagsaktion, an der ich wie gesagt nicht teilgenommen hatte. Bei dir wurde die wohl versehentlich im System vermerkt, und ob ein Zukauf die Sperre wirklich aufhebt? Oder es ist schlichtweg ein Fehler.

  • Ich habe die Bedingungen der Geburtstagsaktion gefunden:


    "€ 50 Prämie für bestimmte Fondskäufe
    Wenn Sie im Zeitraum vom 22. Januar 2014 bis einschließlich zum 26. Februar 2014 Fonds aus unserer aktuellen Fondsliste im Wert von über € 10.000 kaufen und sich die Fondsanteile zum Bewertungsstichtag 31. März 2014 in Ihrem NIBC Direct Depot befinden, erhalten Sie € 50 Prämie auf Ihr Verrechnungskonto bei NIBC Direct gutgeschrieben.


    Welche Fonds sind in der Aktion inbegriffen?


    Sie finden die aktuelle Fondsliste mit über 7.000 Fonds im Online-Banking unter dem Menüpunkt "Angebote" > "Depot".


    Sofern die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, erfolgt die Auszahlung der Prämie im 2. Quartal 2014 auf Ihr NIBC Direct Verrechnungskonto (Mehr.Zins.Konto). Bitte beachten Sie, dass die Order bei NIBC Direct bis zum 26. Februar 2014 erteilt sein muss und sich die Fondsanteile zum Bewertungsstichtag 31. März 2014 in Ihrem NIBC Direct Depot befinden müssen. Die Prämie wird einmalig je Depotkunde ausgezahlt. Inhaber eines Gemeinschaftsdepots gelten nicht jeweils als Einzeldepotkunde, sondern erhalten die Prämie für Fondskäufe über € 10.000 im Aktionszeitraum nur einmal."


    Da ich bei NIBC für weniger als 10.000 Euro gekauft habe, konnte ich daran auch gar nicht teilgenommen haben.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: NIBC


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Richtig. Ein "Lagerstättenwechsel" erfolgt bei einem Verkauf aber auch gar nicht, das Wertpapier ist danach ja nicht mehr vorhanden, also in gar keinem Lager mehr.


    Beim Verkauf sicherlich nicht, aber vielleicht beim Nachkauf.
    Jedenfalls ist bei mir das passiert, was auf dem Übertragsformular auf der zweiten Seite unter "Bitte beachten Sie:" erwähnt wird:


    Übertragene Wertpapiere können nur an Deutschen Börsenplätzen verkauft werden.


    Das wurde mir auf Nachfrage auch so bestätigt, dass ich deshalb den einen Anteil nicht über die KAG verkaufen kann, weil er übertragen und nicht bei der NIBC gekauft wurde.
    Als Erklärung wurde die Lagerstätte genannt, irgendwas von "verwaltet über Clearstream Deutschland, und die NIBC würde eine niederländische Clearing-Stelle (irgendwas mit a, klingen wie antrax) nutzen.


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Bei dir wurde die wohl versehentlich im System vermerkt, und ob ein Zukauf die Sperre wirklich aufhebt? Oder es ist schlichtweg ein Fehler.


    Es war wohl doch nur Zufall. Der Betrag würde zwar passen (10.000 Euro gekauft). Der Fond ist/war nicht in deren Angebots-Liste, und gekauft habe ich auch nicht in deren Zeitraum.
    Naja, egal, manchmal muss man auch mal Glück haben.


    Was die Sache mit dem einen Anteil angeht werde ich es einfach mal probieren, ob ein Nachkauf der gleichen WKN für den bereits vorhandenen Anteil einen automatischen Lagerstättenwechsel durchführt, so dass er doch noch über die KAG zurückgegeben werden kann.
    Was mir auch noch in den Sinn gekommen ist, woran es liegen könnte, ist dass Du den Übertrag schiebend von der DAB aus veranlasst hast und gar nicht deren Übertragsformular genutzt hast. Vielleicht nehmen WP in diesem Fall einen anderen Weg.

    Viele Grüße


    Martin

  • NIBC


    Zitat


    Was die Sache mit dem einen Anteil angeht werde ich es einfach mal probieren, ob ein Nachkauf der gleichen WKN für den bereits vorhandenen Anteil einen automatischen Lagerstättenwechsel durchführt, so dass er doch noch über die KAG zurückgegeben werden kann.


    Bei einem bekannten führte das dazu, dass der selbe Fonds als zwei Positionen im Depot geführt wurde, einmal über die KAG handelbar, einmal nicht.

  • Eine solche Beschränkung nach einem Übertrag finde ich übrigens ausgesprochen seltsam, kenne keine andere Bank, wo das der Fall ist.


    Da hatte ich mit meinem Fonds ja offenbar Glück, hätte ich 975668 gewählt, wäre mir mit dem übertragenen Anteil wohl dasselbe passiert.

  • Re: NIBC


    Zitat

    Original geschrieben von skyrock
    Bei einem bekannten führte das dazu, dass der selbe Fonds als zwei Positionen im Depot geführt wurde, einmal über die KAG handelbar, einmal nicht.


    vielleicht hab ich noch ein zweites Mal Glück und es erfolgt bei mir ein automatischer Lagerstättenwechsel bei Zukauf.
    Wenn nicht, dann lag's bei Bart tatsächlich daran, dass er nicht mit deren Formular übertragen hat, sondern schiebend von der DAB. Oder er hatte auch Glück ;-)


    Aber trotzdem schonmal die Fragen wegen Deinem Bekannten, der auch einen "KAG-Verkauf-gesperrten" Fond hat.
    - was hat er gemacht? Einen Lagerstättenwechsel durchführen lassen, gebührenpflichtig über die Börse verkauft, oder per Übertrag weg von der NIBC übertragen?
    - Wenn Lagerstättenwechsel, was hat die NIBC dafür verlangt?

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: NIBC


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Wenn nicht, dann lag's bei Bart tatsächlich daran, dass er nicht mit deren Formular übertragen hat, sondern schiebend von der DAB. Oder er hatte auch Glück ;-)


    Ich gehe wie gesagt stark davon aus, dass es am Fonds lag. Offenbar hat bei meinem die Lagerstätte zufälligerweise so gepasst, dass ein problemloser Verkauf möglich war.


    Sprich: Ich vermute stark, dass besagte Klausel in der Praxis nicht immer zutrifft, sondern nur dann, wenn man einen Fonds einer Fondsgesellschaft überträgt, die eine "inkompatible" Lagerstätte nutzt (oder der abgebende Broker, falls das von dem abhängt).

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Eine solche Beschränkung nach einem Übertrag finde ich übrigens ausgesprochen seltsam, kenne keine andere Bank, wo das der Fall ist.


    Da hatte ich mit meinem Fonds ja offenbar Glück, hätte ich 975668 gewählt, wäre mir mit dem übertragenen Anteil wohl dasselbe passiert.


    Hatte ich bisher auch noch nie gesehen.
    Bei der Targo hatte ich das Mal gesehen (entweder war's in einer Übertragsmitteilung, oder in einer Verkaufsabrechnung), dass diese automatisch einen Lagerstättenwechsel vorgenommen hat.
    Ich hab mir aber damals nichts weiter gedacht. Es ging alles automatisch und ohne Nachteile für mich.


    Beim NIBC-Formular hatte ich es auch nicht wahrgenommen, auch erst als ich zufällig mal auf verkaufen geklickt hatte und eben keine Auswahl "ausserbörslich" zur Verfügung stand.
    Wie gesagt, eine Nachfrage hat das bestätigt, dass es an der Besonderheit bei Überträgen zur NIBC liegt.
    Da es für die Depot-Übertragsaktion kein besonderes Aktions-Formular war vermute ich, dass dies grundsätzlich bei allen Überträgen zu denen so ist, zumindest wenn man deren Formular benutzt.


    Einige Prämienjäger haben vermutlich nach dem 1.4. die WP gleich wieder weiter übertragen, um woanders auch an einer Prämienaktion teilzunehmen. Die haben das Problem gar nicht und da ist es dann umso besser, wenn die WP nach wie vor bei Clearstream-Deutschland sind. Das erspart Probleme, Zeit und evtl. auch Clearstream-Gebühren.



    @all
    gibt es jemand, der bei der NIBC gekaufte (also keine dorthin übertragenen) Fond-Anteile zu einer deutschen Bank übertragen hat? Gab's Probleme bzw. besondere Clearstream-Gebühren?

    Viele Grüße


    Martin

  • An die Überweisungsdauer-Profis:


    Gibt es eine realistische Chance, dass eine heute aufgegebene Überweisung von der DKB taggleich bei Consors oder DAB ankommt?

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