Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: PayWave


    Kartennummer und Gültigkeit auslesen:


    Sicherheitslücke bei NFC-Technik


    bzw. der Beitrag: Video Report München


    Das Risiko bei der Nutzung mit einer Prepaid-Karte (wie VfB-Fankarte) ist ja überschaubar.


    Wenn ich mir überlege, wie häufig ich überhaupt Gelegenheit habe, Kleinbeträge mit payWave zu bezahlen, kann ich keinerlei Sinn erkennen, einer Kreditkarte mit hohem Limit, die ich normalerweise zum Geldabheben und für größere Einkäufe verwende, ohne Not eine "offene Flanke" zu verpassen.


    Für payWave (oder suspekte Shops) nehme ich doch lieber eine getrennte Karte.


    Gruß
    Lisa

  • Re: comdirect / AVL in der Praxis


    Zitat

    Original geschrieben von pvr
    Jetzt wird allerdings "happig": Aktienkauf über 5.550,00
    Provision laut PLV: 5550*0,0025 = -13,88
    Abgerechnete Provision: -18,78


    Bei mir trat ebenfalls eine Differenz in Höhe von ca. 5 Euro auf - und zwar bei einem außerbörslichen Kauf (direkt über einen Emittenten). Gibt es dafür eine Erklärung (abgesehen von einem möglichen Fehler)? Denn m.E. ist die AVL-Comdirect-Preisliste eindeutig, oder übersehe ich irgendeinen versteckten Kostenpunkt?

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied


    Nebenbei frage ich mich: Gilt dies für deutsche Karten, oder für deutsche Terminals/Abrechnungssyseme, oder ist es je nach Bank unterschiedlich?

    Bei der Payback Maestro mit PayPass-Funktion wurde das so kommuniziert, habe im entsprechenden Thread aber gelesen dass das scheinbar nicht immer gilt.



    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    §675w BGB: "Ist die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs streitig, hat der Zahlungsdienstleister nachzuweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde. Eine Authentifizierung ist erfolgt, wenn der Zahlungsdienstleister die Nutzung eines bestimmten Zahlungsauthentifizierungsinstruments, einschließlich seiner personalisierten Sicherheitsmerkmale, mit Hilfe eines Verfahrens überprüft hat"


    Und selbst dies allein reicht nicht notwendiger dazu aus, um eine Autorisierung oder Fehlverhalten des Karteninhabers zu unterstellen.

    Dann könnte man ja jede Kontaktlos-Zahlung ohne PIN-Eingabe im nachhinein bestreiten. Bin kein Jurist, aber ich denke dass dies trotz BGB-Artikel nicht erfolgreich möglich sein dürfte.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Dann könnte man ja jede Kontaktlos-Zahlung ohne PIN-Eingabe im nachhinein bestreiten. Bin kein Jurist, aber ich denke dass dies trotz BGB-Artikel nicht erfolgreich möglich sein dürfte.


    Wie das in der Praxis aussieht werden wir sehen. Ich würde aber schon davon ausgehen, daß das möglich ist und die Bank ggf. den Verlust übernehmen wird. Allerdings wird sie einem kaum mehrfach Gelegenheit dazu geben, so daß der mögliche Schaden/Gewinn doch überschaubar bleibt...

  • Und machte man dies bewusst, so dürfte man damit einen Betrug begehen - ob man sich dieses Risikos für die paar EUR aussetzen will?


    Im übrigen wüsste ich auch nicht, wo man nur mit Karten-Nr. und Gültigkeitsdatum (d.h., insbesondere ohne CVC2) im Internet einkaufen sollte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Im übrigen wüsste ich auch nicht, wo man nur mit Karten-Nr. und Gültigkeitsdatum (d.h., insbesondere ohne CVC2) im Internet einkaufen sollte.


    Amazon.de ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von kmak
    Wie das in der Praxis aussieht werden wir sehen. Ich würde aber schon davon ausgehen, daß das möglich ist und die Bank ggf. den Verlust übernehmen wird.

    Nachdem ich mir nochmal die Targo-Bedingungen angesehen habe komme ich zu dem gleichen Schluss:

    Zitat

    Original geschrieben von Targobank Kreditkarte Vertragsbedingungen
    (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie ihm sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen in Form der Abhebung von Bargeld oder der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmen, so haftet der Hauptkarteninhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 nicht. Dies gilt auch für die Fälle, in denen es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Kartenverfügungen kommt, ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhandenkommen der Karte oder PIN vorliegt.
    (2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Hauptkarteninhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er die Karte nicht mit besonderer Sorgfalt aufbewahrt hat, er den Verlust oder Diebstahl der Karte oder die missbräuchliche Verfügung der Bank schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat oder er die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt hat (zum Beispiel im Originalbrief, in dem sie dem Karteninhaber mitgeteilt wurde) oder er die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt hat und der Missbrauch dadurch verursacht wurde.
    (3) Der Hauptkarteninhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 2 verpflichtet, wenn der Karteninhaber die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. Dies gilt nicht, wenn der Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt hat.


    Dann bin ich in der Sache wohl beruhigt - von so tollen Tipps wie "in Alufolie einwickeln" halte ich nicht viel bei einer Karte, die primär mit PIN-Autorisierung und Auslesen des Chips eingesetzt wird.

  • CC Depotübertragungsaktion


    Moin, was haltete ihr von folgendem Fonds für die Depotübertragungsaktion bei CC:


    WKN: 971730


    sehr geringe VOLA und kategorisiert als Anleihen Ultra-Short

  • Re: CC Depotübertragungsaktion


    Zitat

    Original geschrieben von gobbble
    Moin, was haltete ihr von folgendem Fonds für die Depotübertragungsaktion bei CC:


    WKN: 971730


    sehr geringe VOLA und kategorisiert als Anleihen Ultra-Short


    Ausgabeaufschlag: 1,00%

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