Eine Frage zum Thema Garantie/Gewährleistung ebenfalls bzgl. Saturn. Habe dort im Jahr 2010 eine Digitalkamera gekauft, die innerhalb von 12 Monaten einen Defekt aufwies. Kamera von Saturn zweimal eingeschickt und vermeintlich repoariert, defekt trat aber immer noch auf. Beim dritten Mal wieder Kamera eingeschickt, erhielt ich dann kostenfrei ein Austauschgerät. Schön und gut. Packe selbiges aus, äußerlich unversehrt, aber mit einem Displayschaden. Ich habe das Paket definitiv NICHT fallen lassen o.ä. Der Schaden war also da. Saturn sagt jetzt, die Kamera müsse erneut erstmal zwei Mal eingeschickt werden, bevor es ggfs. (wg. Verdacht auf Sturzschaden (ansonsten aber keine Macken und nichts am Gehäuse) dann erneut ausgetauscht werde. Mit dem Austauschgerät beginne auch die Gelegenheit zur zweimaligen Nachbesserung neu. Ist das richtig? Mal ganz unabhängig davon, ob die sich den Schuh überhaupt anziehen, dass der Schaden auf dem transport passiert sein muß. Habe natürlich die Kamera dummerweise nicht im Saturn ausgepackt, sondern ohne Zeugen zu Hause... aber wie gesagt, die Frage interessiert mich losgelöst von der Schadenursache...
Gewährleistung nach >6 Monaten bei Saturn - probieren oder zwecklos?
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ne juristische Antwort kann ich nicht geben, bin mir aber doch recht sicher dass ein Gang zum Marktleiter das Problem beheben müsste.
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hätte man meinen können. Marktleiter war leider nicht zu sprechen und der Abteilungsleiter Foto gab mir eben die Aussage, dass für das Austauschgerät auch wieder die zweimalige Chance zur Nachbesserung gegeben werden müsse...
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Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
dass für das Austauschgerät auch wieder die zweimalige Chance zur Nachbesserung gegeben werden müsse...
Das macht mMn gar keinen Sinn... dann gibts nach der ersten erfolglosen Reparatur wieder ein Austauschgerät und da muss man dann auch wieder zweimal die Chance auf Nachbesserung geben usw. usf. Kann mir nicht vorstellen das das so richtig ist. -
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wäre bereits nach dem zweiten Fehlschlag der Nacherfüllung möglich gewesen, hier also nach der zweiten, erfolglosen Reparatur, sofern es sich (jeweils) um einen erheblichen Mangel gehandelt hat.
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D.h. ich könnte es auch heute noch tun?
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Ja.
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Okay, vielen Dank Dir für die Info. Ich fürchte zwar, dass ich das via Rechtsanwalt machen muss, aber vielleicht bekomme ich ja doch auch noch den marktleiter zu Gesicht...ich lasse mich überraschen.
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Lass es uns wissen. Auf jeden Fall interessante Sache, denn wie soll Display ohne Auspacken kaputt gehen? Ich denke mal, dass es auch ein Retoure Ware war, die dir "untergejubelt" wurde. Oder war es versiegelt? Und wer kommt schon auf den Gedanken, es vor Ort auszupacken? eigentlich niemand.
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ich hab selbst mal in so ner Kette gearbeitet und kenne die vorgehensweisen der Märkte..egal ob rot oder blau
ich rate dir den Filialleiter zu suchen und den mal in einem ruhigen Ton damit zu konfrontieren, sollte es nicht helfen kannste zum Anwalt und er soll den Markt anschreiben.
Hab mal ein Notebook verkauft und der Dame gesagt dass Sie broblemlos wie mit ihren alten Gerät im Garten surfen könne tja war dem nicht so! Dann kam ein Anwaltsschreiben und der Filialleiter zu mir! Gerät wurde nach einem halben Jahr Nutzung anstandlos zurückgenommen.
Ich persönlich kaufe selbst da nichts ein (weder früher noch heute)...
gruß
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