Gewährleistung nach >6 Monaten bei Saturn - probieren oder zwecklos?

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn ein Sachmangel vorliegt, müsste die Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dortmund zu dir nach Leipsch kommen.


    Das ist natürlich Unsinn. Man kann einen Verkäufer nicht dazu zwingen, zu einem nach Hause zu kommen, um einen Sachmangel geltend zu machen. Allenfalls bei nicht beweglichen Dingen. Was man allerdings in der Tat kann, ist, dem Verkäufer die Kosten für den Transport der Ware zu ihm hin und wieder zurück geltend zu machen, also z.B. die Fahrtkosten. Denn der Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche ist - und darauf zielst Du vermutlich ab - in der Tat der Standort des Käufers.


    Was im vorliegenden Fall aber insofern irrelevant ist, als hier ganz offenkundig kein Mangel vorliegt, der bereits beim Kauf des Kabels vorhanden war - von der de facto Unmöglichkeit, das Gegenteil zu beweisen, selbst wenn es so sein sollte, mal ganz abgesehen. ;)


    Ich würde als Verkäufer einen Kunden, der nach Ablauf der 6 Monate mit einem kaputten Kabel ankommt, allenfalls freundlich anlächeln und ihm, wenn ich einen besonders guten Tag hätte, ein neues Kabel für den halben Preis oder so verkaufen... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von Ckberlin
    MSH Gruppe tauscht nur innerhalb eines Bundesland aus - übergreifend funktioniert das zu 99% nicht.


    Quelle? Stammtisch? :D



    Bei kleinen Artikeln, eigentlich kein Problem. Einfach fragen.
    Bei großen Posten wird das ggfs. unter den Fillialen geklärt.

    MfG
    QT

  • mir wurde letztens eine energiesparlampe ausgetauscht.


    mitarbeiter hat sich die ganze zeit rausgeredet, dass es nicht geht. "wir tauschen keine lampen aus, und schon recht nicht, wenn die ohne OVP sind"


    als es mir zu blöd wurde, hab ich den gebeten seinen chef mal zu fragen.


    nach 5 minuten kam er zurück und sagte, dass die lampe getauscht wird!


    einfach mal hartnäckig bleiben und evtl. sich die sache von einem höherrangigen erklären lassen

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das ist natürlich Unsinn. Man kann einen Verkäufer nicht dazu zwingen, zu einem nach Hause zu kommen, um einen Sachmangel geltend zu machen. Allenfalls bei nicht beweglichen Dingen. Was man allerdings in der Tat kann, ist, dem Verkäufer die Kosten für den Transport der Ware zu ihm hin und wieder zurück geltend zu machen, also z.B. die Fahrtkosten. Denn der Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche ist - und darauf zielst Du vermutlich ab - in der Tat der Standort des Käufers.


    Unsinn? Natürlich? Ganz schön eingebildet, der Herr. Wenigstens eine Form der Bildung :)


    Du solltest mal folgende Urteile studieren:


    AG Menden (Sauerland), Urteil vom 3. 3. 2004 - 4 C 26/03
    OLG München, Urteil vom 12. 10. 2005 - 15 U 2190/05
    BGH, Urteil vom 8. Januar 2008 - X ZR 97/05



    Zitat des OLG München: "Demnach hatte die Bekl. als Verkäuferin die Nacherfüllung am Wohnort des Käufers in M. zu leisten, dort also das Fahrzeug auf die behaupteten Mängel durchzusehen und reparieren zu lassen bzw. das Fahrzeug dort auf ihre Kosten abzuholen und auf eigene Gefahr nach Chemnitz zur Durchsicht und Reparatur zu verbringen und auf eigene Kosten und Gefahr wieder nach M. zurückzubringen"


    Quelle: http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/njw06_449.htm


    Bei einem Fahrzeug handelt es sich um eine bewegliche Sache :)


    Der Verkäufer kann also nur hoffen, dass ihm der Käufer bei paketversandfähigen Sachen entgegenkommt und die Kaufsache zum Verkäufer sendet. Anspruch hat er darauf keinen.



    Ggf. steht wegen dieser "erweiterten" Pflicht dem Verkäufer die Einrede der Unverhältnismäßigkeit aus § 439 III BGB (eher) zu. Aber das kommt dem Käufer in der Regel entgegen, da er so gem. § 440 S.1 BGB sofort vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. Minderung verlangen kann und ihm ggf. ein Schadensersatz statt der Leistung ebenfalls ohne Fristsetzung offensteht.



    Dass du mit der juristischen Terminologie nicht sonderlich vertraut bist zeigt uns deutlich dein letzter Satz: Der Leistungsort ist der Ort, an welchem der Schuldner (hier also bei Vorliegen eines Sachmangels die Saturn GmbH Dortmund) seine Leistungshandung (hier Reparatur, bzw. wenn diese unmöglich Austausch) zu bewirken hat.


    Dieser Leistungsort ist nach der Rspr. (s.o.) der Belegenheitsort der Kaufsache nach dem Vertragszweck. Vorliegend daher Leipsch.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Fazit: Ich kann nicht beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag und bin somit auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.


    Also hoffe ich auf eine reifere Verkäuferin und setze mein Schwiegersohn-Lächeln auf ;)


    Dass es offenkundig ist, dass der Mangel nichts bereits beim Kauf vorgelegen hat, finde ich im übrigen nicht. Wenn ein Kabel ganz normal benutzt wird und nicht gerade in irgendwelchen Türen eingeklemmt wird, sollte es wohl länger durchhalten, als 7 Monate, oder? Es sei denn es lag ein Material-/Verarbeitungsfehler vor.
    Natürlich lässt sich das nicht beweisen, weshalb die Gewährleistungspflicht eigentlich gleich auf 6 Monate runtergesetzt werden könnte.

  • Das ist richtig; die verbleibenden 18 Monate sind in den allermeisten Fällen in der Tat für die Tonne. Obwohl natürlich durchaus Umstände denkbar sind, unter denen man als Käufer ohne Weiteres den Nachweis führen kann, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war. Im Falle Deines Kabels dürfte dies, wie Du richtig vermutest, jedoch kaum möglich sein. ;)


    Dauerposter: Auch wenn ein Fahrzeug grundsätzlich eine bewegliche Sache ist: Ich behaupte jetzt einfach (ohne das belegen zu können, zu müssen oder auch nur zu wollen :D ), dass wenn es nicht um ein Auto, sondern um ein elektronisches Gerät aus einem Ladengeschäft handelt, kein Gericht urteilen würde, dass der Laden jemanden zum Käufer nach Hause schicken muss. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von nonofyabiz
    Fazit: Ich kann nicht beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag und bin somit auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.


    Im Umkehrschluss kann Dir Saturn aber auch nicht beweisen dass es nicht so war :).

    Handy: N82 titanium warm

  • Das ist ja aber gerade der entscheidende Unterschied: Saturn MUSS das auch nicht beweisen, der TE dagegen schon. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Finde diese Diskussion etwas müßig. Habe schon sehr, sehr viele Sachen per Garantie bzw. Gewährleistung repariert bzw. getauscht. Davon z.T. auch welche nach 23,5 Monaten nach Kauf. Hatte noch nie einen Fall gehabt, wo mir der Verkäufer gesagt hätte: "Wie schon 18 Monate alt? Ne, bei uns hat man nur 6 Monate Gewährleistung..."


    Und ja, die Regelung mit der Beweislastumkehr ist mir sehr gut bekannt...

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