Nö ist immer noch nicht legal Das ganze ist eine voll der Steuer zu unterwerfende Zuwendung, bedeutet das Dingen wird als Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet. Also kommts aufs Gleiche raus. Allerdings ist es natürlich viel schwieriger nachzuweisen wo der PC im Endeffekt gelandet ist Aber legal ist es trotzdem nicht und "Cheffi" spart auch nix
Auszahlung überstunden in Naturalien
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Original geschrieben von rajenske
Sorry für Offtopic: Lesen eigentlich alle ihre eigenen Threadtitel vor dem Absenden?Alle beschweren sich, das keiner sein Posting vorher liest ... jetzt auch noch die Überschrift! Euch kann man auch nichts recht machen.
MfG Kai
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So isses.
Natun Uralien würde ich jedenfalls sofort nehmen - ich weiß zwar nicht, was das ist, klingt aber sehr teuer und wertvoll! :eek:
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Original geschrieben von BigBlue007
Natun Uralien würde ich jedenfalls sofort nehmenAber bitte nicht gleich wieder einen Atomkrieg anzetteln, ok? :eek:
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Original geschrieben von galahad13
Ich würde das Ganze als geldwerten Vorteil sehen und es ist steuerrechtlich wohl nicht ganz legal.
Freilig ist das legal!
Man muss halt nur den geldwerten Vorteil pauschalieren, dann ist das ganze kein Problem.
Ist meist besser als die "normale" Lohnsteuer, da man, je nach dem was es ist, z.B. mit 25% pauschalieren kann.
Zudem zieht die pauschalierung grundsätzlich SV-Freiheit nach sich, was bei nem normalen Bruttobezug ja auch noch hinzu kommen würde.Lass Dir das am besten vom Lohnbuchhalter Deines geringsten Misstrauens durchrechnen - das kann durchaus interessant (und legal!) sein...
Grüße
Charlie -
Muss irgendwas aus dem Ural sein...
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Ja ein Dorf im Ural bei Schwarzarbeit.
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Eher doch Lustreisen nach Brasilien, oder? Frag mal bei VW nach...
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Original geschrieben von Rauchen
Nö ist immer noch nicht legal Das ganze ist eine voll der Steuer zu unterwerfende Zuwendung, bedeutet das Dingen wird als Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet. Also kommts aufs Gleiche raus. Allerdings ist es natürlich viel schwieriger nachzuweisen wo der PC im Endeffekt gelandet ist Aber legal ist es trotzdem nicht und "Cheffi" spart auch nixhttp://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf
§3 Nr.45
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Ich dachte beim Lesen des Topics eher daran, das Deine "Cheffi"(n) wohl äußerst attraktiv sein muss und sich mal für einen Abend mit Dir vergnügen wollte...!
Oder sie Dir vielleicht einen nette Kollegin für private Sachen zur Verfügung stellt.
SCNR.
-Andi-
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