ZitatOriginal geschrieben von Bino-Man
http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf
§3 Nr.45
Da steht "Nutzung"! Es geht hier aber um eine Zuwendung, er soll den PC als Lohnersatz erhalten. Weiterhin bezieht sich das nur auf die üblicherweise am Arbeitsplatz überlassenen PC's und Telefone, sowie noch Notebooks die mit nach Hause genommen werden dürfen.