Jamba Abo ohne Jamba benutzt zu haben

  • Ich wünsch Dir viel Glück!
    Ne Starfanzeige wird vermutlich in's Leere laufen.


    Ich hab nur (leider) genug andere Dinge um die Ohren als mich wegen 20€ so reinzuhängen.
    Auch wenn es das wert wäre.

    Bye,
    Merlin

  • Ich selbst hab die Zeit auch nicht.
    Aber wofür betraut man immer das gleiche Büro für die Firma, wenn die nicht auch mal sowas für uns erledigen?

    Was nicht auf Wahrheit aufgebaut ist, kann sich nur durch Gewalt und Tücke aufrecht erhalten.
    Henri Barbusse *1873

  • Moinmoin,
    gibt es zu verfahrensweise und Rechtslage Neuigkeiten?


    Habe gerade mal meine letzten beiden Abrechungen mit Eplus online geprüft (hatte mich über den Abbuchungsbetrag nicht gewundert, da September und Oktober viel telefoiert und gesmst) und festgestellt das jeweils 4-5 mal 2,99€ zu der berühmten Jamba-Telefonnummer gehörig abgebucht wurden.
    Habe umgehend Eplus eine email geschrieben, da ich nie ein Jamba-Abo bestellt habe (oder sonst irgendwas dieser Art gemacht habe), und darum gebeten sofort das Geld zurückzuerstatten, die Sache zu überprüfen und die Nummer möglichst zu sperren, da mich deren SMS sowieso nerven:
    Ich habe in den letzten zwei Monaten einige SMS von Jamba erhalten à la "hol dir jetzt den tollen blablabla" oder "Du hast noch Guthaben, wie wäre es mit blablabla" die ich aber jeweils einfach gelöscht habe, da ich diese als Spam betrachtet habe.... zumal eine SMS gleich versucht hat eine Wap-Verbindung zu öffnen.... allerdings lösche ich bei jedem neuen Handy als erstes die ganzen Interneteinstellungen, da ich WAP zum einen nicht brauche und zum anderen mit meinem P1 wenn dann per Wlan ins Netz gehe...


    ...teilweise kamen innerhalb eines Tages innerhalb weniger Minuten mehrere 'Spam'-SMS, so daß ich von Fishing oder einem total lustigen Scherz ausgegangen bin.



    ....das das mit dem Geld zurückbekommen eventuell nicht so richtig einfach wird habe ich schon befürchtet....



    Bin gespannt auf die Antwort von Eplus, sowie weiteres Feedback aus diesem Thread!



    Grüße


    S

    Ich sage euch: man muss
    noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können.
    (Nietzsche; aus "Also sprach Zarathustra")

  • jamba bekämpfen, Sammelklage?


    Hallo,


    uns ist genau das geleiche passiert: Jamba Abo, obwohl wir dort nie angerufen oder gsmst haben oder die website besucht haben.


    Ich habe das böse Gefühl, dass passiert mit absicht, in der Hoffnung, dass einige einfach bezahlen und so gewinne eingefahren werden.


    Die meisten scheuen sich wegen der "paar" Euro vor einem Rechtststreit, besonders wenn man bedenkt, wie reich und mächtig jamba ist.


    Ich bin aber nicht gewillt, dies kampflos hinzunehmen.
    In meinem Fall werde ich auf jeden Fall Anklage erheben. und ich denke, es wird das beste sein, wir (Jamba-Geschädigte) schließen uns zusammen um eine Sammelklage gegen Jamba anzustreben.


    Schließlich verlieren wir nicht nur die "paar" Euro Jamba Gebühr, sondern auch wertvolle Lebenszeit und haben real gerechnet auch Verdienstausfälle wegen dem erforderlichen Arbeitsaufwand beim Abwehren der Abzocke!


    Wer sich meiner Idee anschließen möchte, kann sich gerne bei mir melden.

  • Ich wünsch Dir viel Glück...
    Ich hatte keine Lust 150€ Selbstbeteiligung für die Rechtschutz zu zahlen... Da hab ich lieber die paar Euro an Jamba bezahlt :(


    Aber das geamte Vorgehen von Jamba halte ich für sehr fragwürdig, da man selbst fast gar nichts nachweisen kann.

    Bye,
    Merlin

  • Ich denke trotzdem, dass wir alle klagen müssen. die kosten hat letzlich jamba zu tragen, da diese sich im Unrecht befinden.


    Eine Freundin von mir ist anwältin und wird sich unserer sache annehmen.


    Zudem möchte ich eine Unterschriftenliste/Petition starten um den Gesetzgeber zum Schließen dieser Gesetzeslücke im Verbraucherschutz aufzufordern!


    alle Interessierten können sich bei mir unter jambaklage(ad)web.de melden!


    beste Grüße und nicht kampflos aufgeben...

  • Das ist keine Gesetzeslücke....
    Die behaupten, Du hättest einen Vertrag abgeschlossen und sagen, sie können das beweisen.
    Systeme wären sicher usw.
    Du müsstest beweisen, dass Du das nicht gemacht hast...
    Ich hab lange mit T-Mobile telefoniert (nein... Nicht die Hotline.... Jemand aus der TEchnik)...
    Wenn Du eh permanent Internet nutzt (wie ich) kann T-Mobile nicht sagen was Du zu einem Zeitpunkt X gemacht hast.
    Ich konnte also nicht nachweisen zu der von Jamba genannten Uhrzeit (mitten in der Nacht....) nicht via WAP auf deren Seite gegangen zu sein und da auch die Frage bestätigt zu haben....
    Man müsste also deren Buchungssystem komplett zerlegen und prüfen lassen. Der Aufwand ist nicht bezahlbar...


    Wenn Du aber irgendwie beweisen kannst, dass Du zum Buchungszeitpunkt das absolut nicht gewesen sein kannst, dann könntest Du ne change haben... Wünsch Dir viel Glück!

    Bye,
    Merlin

  • Aus persönlichem Interesse hole ich diesen Thread mal wieder hoch. Ich bin nämlich in exakter der gleichen Situation wie Merlin123 (hatte ich schon in einem anderen Thread geschrieben, aber dieser hier passt deutlich besser)


    Bei mir sind es auch "15" €, aber ich habe nicht vor, die auf mir sitzen zu lassen.


    Ich soll mitten in der Nacht ein Hintergrundbild runtergeladen haben. Auch in meinem EVN ist keine Bestätigungs-SMS an Jamba aufgeführt, sondern ich soll auf der Wapseite das Abo bestätigt haben. Außerdem habe ich auch nie die Bestätigungs-SMS von Jamba erhalten. Das besagte Hintergrundbild habe ich bis heute nicht auf meinem Handy gefunden.


    Erstmal folgendes:

    Zitat

    Die behaupten, Du hättest einen Vertrag abgeschlossen und sagen, sie können das beweisen.


    Sagen und Behaupten können die viel, sie müssen es auch beweisen und nicht immer nur sagen, dass sie das können! Das die ihre dummdreiste Forderung immer nur wieder stereotyp zu Papier bringen, ist allerdings eben noch lange kein Beweis, sondern bestärkt micht nur in der Annahme, dass die eben nichts in der Hand haben, was sie mir als Beleg schicken können! Oder sie scheuen schlicht den Aufwand, aber das ist nicht mein Problem.


    Und selbst wenn sie es beweisen können?


    Ich habe mich mal ein wenig bei Verbraucherschutzportalen umgesehen.
    Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, besteht die Möglichkeit, diesen wegen arglistiger Täuschung anzufechten bzw. weitere Hilfsargumente vorzubringen, weshalb dieser ungültig ist bzw. angefochten wird. Man sollte sich hier wirklich mal auf den Internetseiten der Verbraucherschutzseiten umsehen, da finden sich viele brauchbare Formulierungen und Erklärungen -> u.a. seien noch Widerspruch, Wider[b]rufs[/]recht und Irrtum über die Abgabe der Willenserklärung als Stichworte genannt.


    Zitat

    Die meisten scheuen sich wegen der "paar" Euro vor einem Rechtststreit


    Richtig und Jamba gehört in diesem Fall mit Sicherheit auch dazu.


    Ich habe O2 meinen Rechnungswiderspruch bereits mitgeteilt und gesagt, dass ich es gemäß dem Hinweis der O2-Hotline bilateral mit Jamba klären werde. Sollte hier keine Einigung zu stande kommen, werde ich mir das Geld von O2 erstatten lassen.


    Bisher habe ich eine lachhafte E-Mail von Jamba bekommen und die Antwort auf meinen Brief steht noch aus. Den gesamten Schriftverkehr werde ich anschließend O2 überreichen und bemerken, dass eben keine gültige Forderung seitens Jamba gegen mich besteht bzw. trotz mehrfacher Aufforderung diese nicht belegt wurde.


    Sollte O2 den strittigen Betrag daraufhin nicht erstatten, dann werde ich die Einzugsermächtigung kündigen und den Rechnungsbetrag um den strittigen Betrag kürzen und selbst überweisen. Vorteil bei der Kündigung der Einzugsermächtigung ist, dass die Rückläufergebühren erspart bleiben. So fair sollte man zumindest dem eigenen Mobilfunkanbieter gegenüber sein, da dieser ja auf eine Einzugsermächtigung vertraut und diesen Betrag einziehen muss. Einfach schnell zurückbuchen ist :flop:


    So und nun kann sich O2 überlegen, ob sie die Forderung für Jamba einklagen wollen und das werden die ganz bestimmt nicht machen. Erstens zu geringwertig und zweitens dürfte ein überzeugender Nachweis schwer zu erbringen sein (wenn sich denn der Kunde korrekt verhalten hat -> s. Widerspruchsschreiben). Folglich wird da weder O2 noch Jamba aktiv werden.


    Kennt überhaupt jemand Fälle, wo Jamba selber geklagt hat oder waren es nicht oftmals eher Fälle, wo erboste "Zwangskunden" bzw. Eltern von minderjährigen Opfern vor Gericht gezogen sind?


    Auf eine aktive Klage meinerseits würde ich es auch nicht unbedingt ankommen lassen, aber Jamba wird diesen Schritt noch viel weniger in Erwägung ziehen als ich - die haben nämlich schon einige Niederlagen kassiert ;)
    (auch wenn Gerichtsentscheidungen meistens Einzelfallentscheidungen sind. Bei Wiki sind 3 Urteile aufgeführt und in 2en scheint Jamba den Kürzeren gezogen zu haben)


    Ich werde in diesem Thread gerne weiter auf dem Laufenden halten.


    Abschließend noch eine Frage:
    Wo steht eigentlich, dass Mobilfunkanbieter die Forderungen für Drittanbieter eintreiben müssen? TKG? Und falls ja wo?
    Sollte so etwas nämlich noch einmal vorkommen, dann würde ich O2 da gerne raushalten.


    Ach so übrigens: Nachdem ich meine Wut über diese Masche meinen Kollegen mitgeteilt hatte, kam 2 Tage später einer und zeigte mit eine SMS mit einem Link zu einer Jamba-Website. Er behauptet felsenfest, dass er auf keinen Seiten rumgesurft ist und seine Handynummer behandelt er sehr vertraulich (eigentlich hat er sein Smartphone nur für Internet und Kalender). Der kriegt also unaufgefordert ne SMS mit nem fetten Link und bei einem Touchscreen braucht man ja nun wirklich nur unglücklich davortippen und das soll dann ein rechtsgültiger Vertragsabschluss sein? das ich nicht lache...

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Ich wünsch Dir auf jeden Fall viel Glück!
    Ich habe das abgebrochen bevor es zum Inkasso o.ä. kam, da für mich keine vernünftige Kosten/Nutzen Relation gegeben war.


    Jamba hat sich ja auf Gutachten berufen, die ein ordnungsgemäßes Funktionieren derer Systeme bestätigt.
    Sprich: Du müsstest ein Gegengutachten machen lassen -> Teuer.


    Alles Müll :(

    Bye,
    Merlin

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