ZitatIch wünsch Dir auf jeden Fall viel Glück!
Vielen Dank
ZitatJamba hat sich ja auf Gutachten berufen, die ein ordnungsgemäßes Funktionieren derer Systeme bestätigt.
Darum geht es ja. Die sollen sich nicht immer berufen und schreiben sie hätten da was. Die müssen auf Aufforderung die Forderung belegen können und Dir die Daten aushändigen.
Dieser Aufforderung sind sie bei mir bisher auch im 2. Anlauf noch nicht nachgekommen.
2.) Selbst wenn deren Systeme stimmen, setzt dies nicht automatisch einen rechtsgütligen Vertrag voraus.
Ich skizziere mal nen Bespiel. Du spielst mit dem Smartphone in einer App rum, welche über ein kleines Werbebanner verfügt, welches Du ausversehen erwischst und die Jamba-Webseite ploppt auf. Du versuchst einfach nur irgendwie den Browser wieder zuzutippen, um im Spiel zu bleiben - hast aber dabei den dicken fetten Download-Button erwischt und damit ein Abo bestätigt.
Das erfüllt mit Sicherheit nicht die Voraussetzung einer ordentlichen Willenserklärung. Außerdem wurdest Du nicht den Vorgaben entsprechend über Dein Widerrufsrecht aufgeklärt, etc. pp - schau mal wie gesagt auf Verbraucherschutzseiten, was es da alles für Möglichkeiten gibt, auch "Hilfsweise" einen Vertrag für null und nichtig zu erklären.
Und mal ganz ehrlich, auf einem Handybrowser ist es schlichtweg nicht möglich alle Informationen einer Webseite mit einem Blick zu erfassen.
Als kleine Lektüre empfehle ich einfach mal diese Seite hier:
http://www.antispam.de/wiki/Portal