Verkauf an einen 15-jährigen rechtens?

  • Also Leuts, danke für eure Hilfe.


    Nein, es war nicht bei ebay. Es war auf Grund einer Art Kleinanzeige.


    Der Junge hatte mich auch gefragt, ob er eine Einverständniserklärung mitbringen solle, oder ob es auch so gehe.
    Ich habe zwar gesagt, dass es besser wäre, wenn er eine mitbringen würde, habe aber nicht darauf gepocht und jetzt nicht mehr nachgefragt, da ich mir bei einem Privat-Kauf unter 100€ nicht sicher war.
    Da ich seine Email-Adresse habe, werde ich ihn nochmals darauf hinweisen.


    Gruss und danke


    raindog

  • Je nach auffassungsgabe und dem Taschengeldparagraphen ist die Sache solange wie die Eltern dem noch nicht zugestimmt habrn schwebend unwirksam.



    Erst mit dem 'Urteil' von Mami und 'Papi hast du gewissheit, ob die vereinbarung im Nachhinein geheit werden kann oder nicht.



    Kaan

  • ?


    das mit dem taschengeld und beschränkter geschäftsfähigkeit gelten doch nur beim gewerblichen handel oder irre ich mich da?

    //M

  • Zitat

    Als Taschengeldparagraph wird § 110 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) mit der amtlichen Überschrift: „Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln“ bezeichnet, und auch der § 151 Abs 3 des österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB).

    Quelle : Wikipedia

  • Zitat

    Original geschrieben von Wahid06
    ?


    das mit dem taschengeld und beschränkter geschäftsfähigkeit gelten doch nur beim gewerblichen handel oder irre ich mich da?


    Ja, du irrst dich. ;) Das gilt für alle Geschäfte.

  • Bei Barzahlung oder Vorkasse würd ich mir da keine Gedanken machen, wie alt der Käufer ist, zumal 100€ ohnehin ein ziehmlich niedriger Betrag ist. Wenn ein Jugendlicher sich im Kaufhaus ne Hose und nen Pullover für zusammen 130€ oder oder im Elektromarkt ne Grafikkarte für 159€ kauft verlangt doch auch niemand ne Genehmigung der Eltern. Das wäre doch vollkommen lebensfremd.

  • Es ist ein Irrglaube, das Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln beschränke sich auf den Taschengeldbetrag eines Monats. Dem ist nicht so.


    EUR 100,- liegen auf jeden Fall im Rahmen. §110 greift, falls die Eltern ihren Sprößling nicht ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass er das mit seinem Taschengeld nicht tun darf. Das Problem dürfte im Zweifel die Beweislast sein.


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Wenn ein Jugendlicher sich im Kaufhaus ne Hose und nen Pullover für zusammen 130€ oder oder im Elektromarkt ne Grafikkarte für 159€ kauft verlangt doch auch niemand ne Genehmigung der Eltern. Das wäre doch vollkommen lebensfremd.

    Richtig. Solch ein Kauf ist daher auch lediglich ein "Geschäft für den, den es angeht". Dem Verkäufer kann es egal sein, wer der tatsächliche Vertragspartner ist.

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Selbst wenn mir der Junge eine Einverständniserklärung mitbringt, kann ich ja nicht feststellen, ob er die nicht selbst geschrieben hat. Wenn er nicht gerade mit "Meine Mutter" unterschreibt. :D

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