Verkauf an einen 15-jährigen rechtens?

  • Hallo,


    ich habe im Internet ein gebrauchtes Handy privat an einen 15-jährigen verkauft. Der Preis lag unter 100€ und war marktgerecht bis günstig.


    Durfte ich das von der rechtlichen Seite machen oder hätte ich mir die Einverständnis-Erklärung der Eltern holen müssen ?


    Der Junge holt das Handy ab, wohnt aber weiter weg, so dass ich nicht einfach bei ihm nachfragen kann.


    Vielleicht kann ja jemand die Frage beantworten.


    Gruß


    raindog

  • Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass sie sich Dinge, die sie mit ihrem Taschengeld bezahlen, selbst kaufen können. Wenn Kinder Dinge kaufen wollen, die weit mehr kosten als sie im Monat Taschengeld bekommen, sollten sie ihre Eltern mitnehmen oder eine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern dabeihaben.


    Wenn ein Kind oder Jugendlicher in einem Geschäft etwas kauft, im Internet etwas ersteigert oder bestellt oder einen Ratenkaufvertrag abschließt, der weit über seine Taschengeld-Einkünfte hinausgeht, können die Eltern Einspruch dagegen einlegen. Damit wird der Kauf unwirksam.


    Quelle: http://www.labbe.de/mellvil/in…asp?themaid=13&titelid=46

  • Kaufvertrag ist nicht von Anfang an wirksam, wenn nicht gem. 107 Fall 2 BGB die Eltern eingewilligt haben bzw. er wird nachträglich wirksam wenn mit eigenen Mitteln des Minderjährigen bewirkt worden ist (110 BGB)


    Ansonsten könnten die Eltern noch genehmigen (/108 BGB)


    Die Eigentumsübertragung am Handy an den MJ ist wirksam, da rechtlich vorteilhaft.


    Die des Geldes an dich allerdings nicht (Ausnahmen siehe oben).

  • Das bedeutet also, dass es von der Höhe des Geldbetrages abhängt?
    Wie sieht es bei einem Wert von 90€ aus?
    Kann man das so pauschal sagen?


    Gruß


    raindog

  • Nein kann man nicht. Im Prinzip bleibt Dir nur abzuwarten ob ggf. die Eltern bei Dir aufkreuzen und das Handy zurückgeben wollen weil sie dem Handel (nachträglich) nicht zustimmen oder ob alles glatt geht.


    Wenn Du auf der ganz sicheren Seite sein willst soll er eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zur Abholung mitbringen oder die Nummer der Eltern rausgeben damit Du mit denen vorher mal absprechen kannst ob das i.O. geht.

  • :gpaul:


    dacht wirklich ebay. Bei so kleinen Kiddies wäre ich eher vorsichtig. Wenn ich sie nicht selbst kennen würde würd ich manchmal denen sogar unterstellen.... paar mal damit rumspielen und dann wenn es langweilig geworden ist... Mama und Papa melden u. das Teil zurückgeben.

    16610LV

  • Ich weiß was Anwälte raten würden: Sicherheitshalber sollten die Erziehungsberechtigten das Geschäft genehmigen, vorher erfolgt keine Übergabe.


    Im schlimmsten Fall liegt der monatliche Taschengeldbetrag unter 100 Euro, die Erziehungsberechtigten genehmigen nicht nach sondern fechten den Vertag (erfolgreich) an und haben einen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes, du hast aber keinen Anspruch auf Herausgabe des Handys.

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