Frage zum Erbrecht, wer kennt sich aus?

  • Hallo,
    habe mal zwei Fragen, wenn ein Sohn stirbt, der Vater schon verstorben ist, es das einzige Kind war und die Mutter aber im Heim lebt, ist sie automatisch erbberechtigt? Oder kann durch ein Testament auch nur die Ehefrau erbberechtigt sein?


    2. Frage: Von Freunden von uns die Großmutter hat noch 2 Schwestern, wovon beide im Heim leben, von der einen ist der Sohn verstorben, von der anderen weiß sie nicht ob er noch lebt, kann dann die Großmutter herangezogen werden zum Bezahlen der 2Beerdigungen ihrer Schwestern? Und wieviel an Freibetrag darf sie selbst haben um nicht herangezogen zu werden? (Gespartes z. B.)??


    Weiß jemand Bescheid?
    Vielen Dank im Voraus....

  • Hi,


    zur ersten Frage kann ich was sagen. Die gesetzliche Erbfolge sieht Kinder und Ehepartner vor (50% Ehepartern, Rest auf die Kinder). Danach kommen dann Eltern, Geschwister, usw. Danach heißt aber: wenn weder Frau noch Kinder da sind. Das heißt, in diesem Fall bekommt die Mutter nichts und die Ehefrau alles, soweit keine Kinder da sind. Solange kein Testament da ist, was anderes behauptet. Ist aber nur Wissen von mir, also nicht unbedingt rechtlich aktuell. Im Zweifelsfall -> Anwalt.


    bs

  • Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    ... Das heißt, in diesem Fall bekommt die Mutter nichts und die Ehefrau alles, soweit keine Kinder da sind ...
    bs


    Das möchte ich so nicht stehen lassen ...


    In der gesetzlichen Erbfolge ist grundsätzlich auch die Mutter neben dem Ehegatten erbberechtigt. Die Höhe des Erbanteils des Ehegatten richtet sich nach dem Güterstand und beträgt entweder 1/2 oder 3/4. Zusätzlich zum Erbteil können weitere Ansprüche des Ehegatten bestehen (Voraus des Ehegatten o.ä.).


    Durch Testament ist es möglich, den überlebenden Ehegatten zum Alleinerben zu bestimmen.


    Die zweite Frage kann ob der dürftigen Infos wirklich nicht beantwortet werden - zumal auch die Zielrichtung unklar ist. Ich vermute fast, dass die Erbschaft ein Mangelfall ist ... sonst bräuchte man die Beerdigungskosten wohl nicht anzusprechen. Und hier kann auch ein Anwalt nur bedingt helfen, weil solche Fragen auch Kenntnis der sozialen Gegebenheiten voraussetzen. Wo sich ein "Städter" der Beteiligung an den Beerdigungskosten problemlos durch eine Ausschlagung entziehen kann, geht das im "dörflichen" Milieu noch lange nicht.


    Dieses Problem kann nur im Kreis der Familie angegangen werden ... und um hier nicht schon anfangs die Stimmung zu "vergiften", kann die Einschaltung eines Anwalts nur die "ultima ratio" sein.


    Gruß aus Wedau

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das möchte ich so nicht stehen lassen ...


    In der gesetzlichen Erbfolge ist grundsätzlich auch die Mutter neben dem Ehegatten erbberechtigt. Die Höhe des Erbanteils des Ehegatten richtet sich nach dem Güterstand und beträgt entweder 1/2 oder 3/4. Zusätzlich zum Erbteil können weitere Ansprüche des Ehegatten bestehen (Voraus des Ehegatten o.ä.).


    Stimmt, Du hast Recht. Wusste ich jetzt auch nicht. Hier noch ein recht informativer Text zu dem Thema: Wikipedia


    Grüsse Bastian

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!